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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Hauptaccorde - Hauptbuch
hanncs von Guben" (Görl. 1837) sowie als lat.
Dichter durch Übersetzungen Goethescher Gedichte
("(^i-mina. X (-oktnii", Lpz. 1841) und deutscher
Kirchenlieder ("Ilvmui 8aoi-i", ebd. 1842) bekannt
gemacht hat, das Bürgermeisteramt bis 1832 ver-
waltete. Der junge H. studierte 1826-30 in Leip-
zig unter der Leitung Gottfr. Hermanns, dessen
Schwiegersohn er 1842 wurde, Philologie, habili-
tierte sich daselbst 1837 mit seinen "HuN68ti0N68
('3.WMHNH6" (Lpz. 1837) und rückte 1841 zum außer-
ord., 1843 zum ord. Professor der deutschen Sprache
und Litteratur auf. 1850 wurde er wegen seiner
Teilnahme an der Bewegung von 1848 und 1849
seines Amtes entsetzt und 1853 an Lachmanns Stelle
als ord. Professor der klassischen Litteratur nacb
Berlin berufen, wo er mit großem Erfolge lehrte,
1801 beständiger Sekretär der Akademie der Wissen-
schaften wurde und 5. Febr. 1874 starb.
H. wußte die klassische Philologie mit der deut-
schen zu vereinigen. Beiden diente er mit bewußter
Beschränkung als .Herausgeber, ein Meister kritischer
Kunst, aber kein Bahnbrecher, von seinem großen
Voroilde Lachmann abhängiger, als man es von
seiner mächtigen eindrucksvollen Persönlichkeit hätte
erwarten sollen. Von H.s Ausgaben lat. Dichter
ragen hervor die "llaiimitica" des Ovid nebst den
"(^vne^etica." des Grattius und Nemesianus (Lpz.
1838), Horaz (4. Aufl., ebd. 1881), Catull, Tibull
und Properz (5. Aufl., ebd. 1885) und Virgil (ebd.
1858; 2. Aufl. 1873). Aus Hermanns Nachlaß gab
er den Aschylos (2 Bde., Lpz. 1852; 2. Aufl. 1852)
heraus. Zu Lachmanns "Betrachtungen über Ho-
mers Ilias" (Berl. 1847) brachte er wertvolle Er-
gänzungen. Viel bedeutender aber wirkte er als Her-
ausgeber mittelhochdeutscher Dichter; die Anmer-
kungen seiner Ausgaben sind eine wahre Schatzgrube
feinster metrischer und litterarhistor. Beobachtungen.
Seine Meisterleistung war wohl der "Engelhard"
Konrads von Würzburg (Lpz. 1844; neue Aufl.
1890), den er aus eiuem Drucke des 15. Jahrh, mit
eminenter Sicherheit zurückerschloß; sonst sind unter
seinen zahlreichen mittelhochdeutschen Ausgaben
hervorzuheben der "Erec" (ebd. 1839; 2. Aufl. 1871),
die "Lieder und Büchlein" und der "Arme Heinrich"
(ebd. 1842; 2. Aufl. 1881) des Hartmann von Aue,
der "Gute Gerhard" von Rudolf von Ems (ebd.
1840), der Winsbeke (ebd. 1845), die Lieder Gott-
frieds von Neifen (ebd. 1851) und Neidhards von
Neuenthal (ebd. 1858), "Moritz von Craon" und
"Von dem Übeln Weibe" (ebd. 1871). Die von Lach-
mann geplante Ausgabe der ältesten mittelhoch-
deutfchen Lyriker ("Des Minnefangs Frühling", Lpz.
1857; 4. Aufl. 1888) wurde von H. vollendet. Mit
Hoffmann von Fallersleben gab er "Altdeutfche
Blätter" (2 Bde., Lpz. 1830-40), allein die "Zeit-
schrift für deutfches Altertum" (12 Bde., ebd. und
Verl. 1841-05; Neue Folge, 4 Bde., Verl. 1860
- 73) heraus. Aus seinem Nachlaß wurden 1877
"Franz. Volkslieder" veröffentlicht. Seine staunens-
wert vielfeitigen und gehaltvollen "Opuseuw" sind
gesammelt in 3 Bänden (Lpz. 1875-76). - Vgl.
Belger, H. als akademischer Lehrer (Berl. 1879);
Netileship, N. II., a leowi-o (Oxf. 1879). Mng.
Hauptaccorde (Hauptdreiklänge), s. Drei-
Hauptagentur, s. Agent (Bd. 1, S. 207 d).
Hauptaktionen, s. Haupt- und Staatsaktionen.
Hauptaltar, s. Altar.
Hauptbaß, s. Generalbaß.
Hauptbefchäler, s. Beschäler.
Hauptbetrieb heißt in der deutschen Gewerbe-
statistik der Gewerbebetrieb, in welchem eine oder
mehrere Personen mit ihrer Hauptbeschäftigung
thätig sind, sei es, daß sie in den Betriebsstätten
selbst arbeiten oder als Geschäftsreifende, Fuhrleute
u. s. w. dem Betriebe angehören, sei es, daß sie als
Hausindustrielle oder auch als Insassen von Straf-
nnd Besserungsanstalten vom Betrieb aus Beschäs-
tigung erhalten. Ein Betrieb dagegen, in dem keine
Person mit ihrer Hauptbeschäftigung thätig ist, der
vielmehr nur eine oder mehrere Personen neben-
sächlich beschäftigt, gilt als Nebenbetrieb.
Hauptbeweis, der Beweis, welchen der Kläger
zu führen hat, um feine Klage und Replik ins Ge-
wisse zu setzen, während der Beklagte den direkten
Gegenbeweis und den Beweis seiner Einreden und
Dupliken (indirekten Gegenbeweis) führt. Andere
bezeichnen mit H. den Beweis der selbständigen An-
griffs- und Verteidigungsmittel (alfo der Klage, der
Einrede, der Replik, der Duplik), gegen welchen es
nur einen direkten Gegenbeweis giebt.
Hauptbilanz, f. Bilanz.
Hauptbuch (frz. Flanä-Iivi'e, livrs ä"3 rai8nn;
engl. 1eäF6i-; ital. lidro mac^ti-o), dasjenige Buch,
in welchem die Geschäftsverhältnisse auf einer Reihe
von Einzelrechnungen oder Konten (s. Conto) zur ge-
sonderten Darstellung kommen. In der einfachen
Buchführung geschieht dies aber bloß hinsichtlich der
Beziehungen zu den Geschäftsfreunden, fodaß alfo
das H. der einfachen Buchführung nur Personen-
konten enthält und mit dem Kontokorrentbuch (s. d.)
der doppelten Buchführung identifch ist. Den Na-
men "Hauptbuch" verdient eigentlich nur das H. der
doppelten Buchhaltung, weil es thatsächlich das
ganze Geschäftsvermögen und alle Veränderungen,
welche diefes durch den Gefchäftsbetrieb erleidet,
fomit den wefentlichen Inhalt aller andern Ge-
schäftsbücher, nach Konten geordnet, zur übersicht-
lichen Darstellung bringt. Die Posten werden aus
den sog. Grundbüchern entweder direkt oder ver-
mittelst des Journals (s. d.) in das H. eingetragen.
Die Buchung ist insofern doppelt, als für jeden
Sollposten einer Rechnung ein entsprechender Gegen-
posten im Haben eines oder mehrerer anderer Kon-
ten vorhanden sein muß, sodaß stets die Summe
der Sollbeträge aller Konten der Summe der Haben-
beträge derselben gleich sein muß, was durch die
sog. Roh- oder Probebilanz (s. Bilanz) gewöhn-
lich monatlich dargethan wird. Jede Einzelrechnung
wird auf zwei einander gegenüberstehenden Vlatt-
seiten geführt, welche mit dem gleichen Folium ver-
sehen werden und wovon die linke mit Soll oder
OedLt (Mehrzahl Sollen oder Dsdknt), die rechte mit
Haben (selten mit Hat) oder Oreäit (Mehrzahl O"-
äunt) überschrieben wird. In der Überschrift wird
außerdem gewöhnlich in der Mitte der Name der
betreffenden Rechnung angegeben. Ob man auf
einem Blatte nur eine Rechnung oder mehrere Kon-
ten unterbringt, hängt von dem Umfang der Rech-
nungen ab. Die Eintragungen enthalten in der
Sollseite: das Datum der Eintragung, den Namen
des Gläubigers (z. B. an ^Varencouto), die Seiten-
zahl des Buches, aus welchem der Posten entnom-
men ist, und den Geldbetrag; in der Habenseite wird
statt des Gläubigers der Schuldner angegeben, von
welchem das Conto den Betrag gutgeschrieben er-
hält, also von oder per ^a88lrconto u. s. w.
Welche Art und welche Zahl von Konten im H.
anzulegen sind, hängt zunächst von dcr Art und