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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Heinrich der VI. (König von England); Heinrich V. (König von England)

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Heinrich V. (König von England) – Heinrich VI. (König von England)

Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Heinrich IV. (König von England)'

hob sich bald aufs neue, mußte aber, während seine Genossen hingerichtet wurden, nach Schottland fliehen; in mehrern Feldzügen warf darauf der Prinz von Wales (s. Heinrich V.) nun auch die Erhebung Owen Glendowers nieder. Aus allen diesen Wirren zog den Hauptvorteil das Parlament. Während H. den rebellischen Adel niederwarf, erhielt der mittelalterliche Verfassungsstaat seinen Abschluß. Das Unterhaus übte Ministeranklage, Kontrolle der Beamten, der königl. Politik und Staatsverwaltung und sicherte seine Wahlen gegen jeden Regierungseinfluß. H. war geradezu ein konstitutioneller Monarch im modernen Sinn des Wortes. Die Usurpation, mit der er begann, hat sich reichlich an ihm gerächt. In den Sorgen und Mühen ununterbrochener Kriege und Empörungen wurde die Kraft dieses befähigten und willensstarken Mannes vor der Zeit aufgerieben, er starb 20. März 1413. Der Preis seiner Kämpfe war, daß er den eroberten und so viel umstrittenen Thron seinem Sohn, Heinrich V., unangefochten hinterlassen konnte. – Vgl. Pauli, Geschichte von England, Bd. 5 (Gotha 1858); Gairdner, The Houses of Lancaster and York (Lond. 1874); Wylie, History of England under Henry IV., Bd. 1 (ebd. 1884); Stubbs, Constitutional History, Bd. 3 (4. Aufl., ebd. 1890).

Heinrich V., König von England (1413–22), geb. 29. Aug. 1387 als Sohn Heinrichs IV., erhob seine kurze Regierung zu der kriegerisch glanzvollsten Zeit des engl. Mittelalters. Als Kronprinz kämpfte er entscheidend mit bei Shrewsbury gegen Percy Heißsporn und gegen die Waliser. Die tollen Streiche seiner Jugend, die Shakespeare in Heinrich IV. so unvergleichlich geschildert hat, sind nicht gänzlich in das Reich der Fabel zu verweisen, wenn auch die überlieferten Einzelheiten erdichtet sind. Er war eine Natur von übersprudelnder Kraft, die in der Jugend austobte, von dem Augenblick der Thronbesteigung an aber ganz in ihrem hohen Berufe aufging. Er begann seine Regierung mit einer allgemeinen Amnestie, sonst blieb er ganz in den Bahnen seines Vaters und regierte von Anfang an mit Rücksicht auf das Parlament und die Geistlichkeit, der er die Lollharden, die Anhänger Wiclifs, preisgab, gegen die schon 1414 neue und härtere Ketzergesetze ergingen. Im Mittelpunkte seiner Regierung stand seine Kriegspolitik, die ihn zum Herrn Frankreichs machte. Sein Anspruch, den er auf die franz. Krone erhob, und der Krieg, den er mit Benutzung der zerrütteten Zustände Frankreichs unter dem wahnsinnigen Karl VI. begann, hatten kaum einen rechtlichen Grund, noch weit weniger als Eduards III. Thronansprüche. 1415 segelte er nach der Normandie, nahm Harfleur, geriet aber mit seinen von Hunger und Seuchen geschwächten Truppen gegenüber der großen heranrückenden Heeresmacht des Feindes in die schwierigste Lage. Es war die glänzendste Probe seines kaltblütigen Mutes und seines Feldherrntalents, daß er mit geschickter Benutzung des Geländes über den weit überlegenen Gegner bei Azincourt (s. d.) 25. Okt. 1415 einen vollständigen Sieg errang. Doch war es zunächst nur eine glänzende Waffenthat, ohne den entsprechenden polit. Erfolg. 1417 erschien er deshalb von neuem in Frankreich, 1419 war er nach dem Fall von Rouen Herr der Normandie. Die parteiische Zerklüftung kam H. zu gute; diese ging so weit, daß der Herzog Philipp der Gute von Burgund sich mit ihm verband und ↔ die Königin Isabeau ebenfalls auf seine Seite trat. Im Frieden von Troyes (21. Mai 1420) wurde H.s Anrecht auf die franz. Krone anerkannt und zugleich seine Verlobung mit Karls VI. Tochter Katharina gefeiert. H. trat als Regent Frankreichs auf und wurde von den Reichsständen zu Paris mit Übergehung des Dauphin, des spätern Karls VII., als Nachfolger Karls VI. anerkannt. Seine Kriegsthaten wirkten auf die Heimat zurück, bedingungslos machten die Parlamente dem königl. Sieger ihre Bewilligungen, ja sie sprachen ihm die Zölle, das Pfund- und Tonnengeld sogar auf Lebenszeit zu. Im weitern Kampf mit dem Dauphin wurde H. von tödlicher Krankheit ergriffen und starb 31. Aug. 1422 zu Vincennes. Er hinterließ aus seiner Ehe mit Katharina nur einen unmündigen Sohn, Heinrich VI. – Vgl. Pauli, Geschichte von England, Bd. 5 (Gotha 1858); Brougham, History of England under the House of Lancaster (Lond. 1852; neue Aufl. 1861); Stubbs, Constitutional History, Bd. 3 (4. Aufl., ebd. 1890).

Heinrich VI., König von England (1422–61), geb. 6. Dez. 1421 zu Windsor, war ein Kind von wenigen Monaten, als sein Vater, Heinrich V., auf der Höhe seines Ruhms starb und ihm die Kronen von England und Frankreich hinterließ. Die fast vierzigjährige Regierung H.s, der auch in den Mannesjahren geistig unmündig blieb, brachte eine Zeit allgemeinen Verfalls innen wie außen für England, die in einen dreißigjährigen verheerenden Bürgerkrieg auslief. Da der ältere von H.s Oheimen, der Herzog John von Bedford, in Frankreich im Felde stand, um H.s Ansprüche auf den franz. Thron zu behaupten, so erhielt der jüngere, der Herzog Humphrey von Gloucester, den Vorsitz im Geheimen Rat. Bedfords treffliche Kriegführung wurde durch Gloucesters ehrgeizige Umtriebe sehr behindert, durch die Erscheinung der Jungfrau von Orleans erfolgte der entscheidende Umschwung zu Ungunsten Englands. Wohl wurde nach ihrer Hinrichtung H. noch 16. Dez. 1431 in Paris gekrönt, aber der Rückgang der engl. Sache war unaufhaltsam. 1435 starb Bedford, Philipp der Gute von Burgund trat auf die Seite Karls VII., mit größter Anstrengung hielt der tapfere Talbot die Normandie, Maine und Picardie. Von schlimmstem Einfluß war der Hader unter den Führern der engl. Regierung. H. stand ganz unter dem Einfluß seiner Gemahlin Margarete von Anjou, mit der er seit 1445 vermählt war, und ihres Günstlings Suffolk. Damit erreichte die Macht ihres Widersachers Gloucester ein Ende, den sie 1447 aus dem Wege räumten. In Frankreich nahmen die Dinge einen immer ungünstigern Verlauf. Bis 1450 ging die Normandie, im folgenden Jahre die Guyenne verloren, nach einem letzten vergeblichen Rettungsversuch Talbots 1453 waren den Engländern alle franz. Besitzungen bis auf Calais für immer entrissen. In England zeigte sich längst Unzufriedenheit über die elende Regierung, 1449 fiel der Günstling der Königin, Suffolk, als Opfer der Erbitterung, und endlich brach ein offener von Kent ausgehender Volksaufstand aus. Unter der Führung von John Cade (s. d.) drangen die Banden in London ein, doch wurden sie zurückgeschlagen, Cade selbst kam um (1450). Neue Verwirrung erregten die Kronansprüche des ehrgeizigen Herzogs Richard von York. Bei einer Erkrankung H.s erlangte er das Protektorat (1454). Die Bemühungen der Königin, ihm dasselbe wieder zu entziehen,

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 989.