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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Hessen (Großherzogtum; Geschichte)
Helm, Ludwig,Philipp und Georg, 1567. (S.Hessen,
Volksstamm.) Georgs Anteil, die Obergrafschaft
Katzeneinbogen, bestand aus den sieben Amtern
Auerbach, Darmstadt, Dornberg, Lichtenberg, Nein-
heim, Rüsselsheim und Zwingenberg. Georg I.,
der Fromme (geb. 1547, gest. 1596), wählte Darm-
stadt zur Residenz und ward zum Stifter der Hessen-
darmstädtischen Linie. Durch den kinderlosen Tod
seines Bruders Philipp (gest. 1583) erwarb er spä-
ter noch die Ämter Schotten und Stornfels, Hom-
burg und einen Teil von Braubach. Bei seinem
Tode hinterließ er seinem Sohne und Nachfolger
Ludwig V., dem Getreuen (geb. 1577, gest. 1626),
eine Ersparnis von fast ^ Mill., sodaß dieser, ob-
gleich seine Regierung noch in die Wirren des
Dreißigjährigen Krieges siel, doch das Land ver-
mittelst neuer Ankäufe, namentlich des Amtes Kelster-
bach, vergrößern konnte. Durch den Tod seines
Oheims Ludwig von Marburg, der 1604 kinderlos
starb, entstand ein weiterer Zuwachs; doch gab diese
Erbschaft Grund zu vielfachen Streitigkeiten, die
erst später zum Austrag kamen. Ludwig V., der
der luth. Lehre anhing, stiftete die luth. Universität
Gießen, welche 1607 vom Kaiser Rudolf II. ihre
Bestätigung empfing. Um das Land vor weitern
Zerstückelungen zu bewahren, schloß er 1608 mit
seinen beiden Brüdern Philipp, der Butzbach erhielt,
aber 1643 ohne Kinder starb, und Friedrich ein
vom Kaiser bestätigtes Erbstatut ab, wodurch die
Primogenitur im Hause Hessen-Darm st ad t einge-
führt wurde. Friedrich, der zur Abfindung 1622 das
Amt Homburg erhielt, wurde Stifter der Neben-
linie Hessen-Homburg (s. d.).
Unter dem Nachfolger Ludwigs, feinem ^ohne
Georg II., dem Gelehrten (geb. 1605, gest. 1661),
mußte das Land noch mehr die Drangsale der krie-
gerischen Zeiten empfinden, wozu die Verheerungen
der Pest kamen. Erst nach dem Westfälifchen Frie-
den konnte der Landgraf daran gehen, die dem
Lande geschlagenen schweren Wunden zu heilen.
Das Gymnasium zu Darmstadt verdankt ihm seine
Gründung, wie ihm überhaupt das Schulwesen
seines Landes sehr am Herzen lag. Sein Sohn
und Nachfolger Ludwig VI. (geb. 1630, gest. 1676)
förderte namentlich Künste und Wissenschaften, be-
schenkte die Universität Gießen reichlich und grün-
dete Gymnasien und die Hofbibliothek. Da fein
ältester Sohn, Ludwig VII. (geb. 1658, gest. 1678),
aus seiner ersten Ehe mit einer Prinzessin von Hol-
stein-Gottorp, nach wenigen Monaten der Regie-
rung in Gotha starb, so folgte der zweite Sohn,
Ernst Ludwig (geb. 1667, gest. 1739), zunächst
unter Vormundschaft feiner Mutter Elisabetha
Dorothea, Prinzefsin von wachsen-Gotha. Na-
mentlich in die erste Hälfte feiner Regierungszeit
fallen die vielfachen Verheerungen des Landes
durch franz. Heere. (S. Ludwig XlV.) Der finan-
zielle Wohlstand des Staates kam dadurch und
durch das üppige Hofleben des Landgrafen be-
deutend in Rückgang. Unter Ernst Ludwigs Sohn,
Ludwig VIII. lgeb. 1681, gest. 1768), wurde durch
dessen Vermählung mit der Erbgräfin von Hanau
der langjährige Streit mit Cassel wegen der Erb-
folge in der Grafschaft Hanau zu Ende gebracht
und die Herrschaft Lichtenberg erworben; aber
die Finanzen verwickelten sich, vorzugsweise durch
des Landgrafen übergroße Neigung zur Jagd und
seine Freigebigkeit, nach und nach so, daß dem
Lande lociar eine kaiserl. Erekutionskommission
drohte. Dieser Finanznot abzuhelfen, berief sein
Sohn und Nachfolger Ludwig IX. (geb. 1719,
gest. 1790), der ein großer Soldatenfreund war
und feine Residenz nach Pirmasens verlegt hatte,
den Freiherrn von Moser an die Spitze der
Verwaltung. Obschon derselbe sehr wohlthätig
wirkte, wurde doch seine Stellung durch vielfache
Feinde und eine gegen ihn gerichtete Anklage, die
erst auf dem Gnadenwege beim Regierungsantritt
von Ludwigs IX. Nachfolger (1790) niedergeschla-
gen wurde, unhaltbar. Die angebahnten Refor-
men wurden nicht weiter ausgeführt, aber bei dem
einfachen Leben und dem kleinen Hofhalt Lud-
wias IX. mehrten sich wenigstens die Schulden
nicht. Seine Gemahlin Karoline (s. d.), die "große
Landgräsin", übte einen heilsamen Einfluß auf die
Regierung und das Hofleben.
Ludwigs ^ohn und Nachfolger, Luow igX. (geb.
1753, gest. 1830), verlor zwar durch den Lune'viller
Frieden 1801 den links vom Rhein gelegenen Teil
der Graffchaft Lichtenberg und durch den Reichs-
deputationshauptfchluß von 1803 auf dem rechten
Rheinufer die 'Amter Lichtenau und Willftedt, welche
an Baden kamen, fowie die Amter Katzenelnbogen,
Ems, Epstein, Kleeberg und das Dorf Wespers-
felden, welche Nassau-Usingen zufielen, erhielt aber
zur Entschädigung dagegen das Herzogtum West-
falen, fünf Ämter vom Mainzer Kurfürstentum,
nämlich Heppenheim, Gernsheim, Lorsch, Fürth
und Steinheim, die pfälz. Amter Lindenfels, Um-
stadt, die Reste des Hochstifts Worms, die Abtei
Seligenstadt, die Stadt Friedberg, die Propstei
Wimpfen und die Cistercienserabtei Marienschloh
bei Rockenberg. Diefer Zuwachs betrug etwa
6000 cikm mit 220000 E., während 2200 ^m mit
100 000 E. abgetreten worden waren. Nachdem der
Landgraf dem Rheinbunde beigetreten war, nahm
er 14. Aug. 1806 als souveräner Fürst den Titel
Grohherzog an und nannte sich nun Ludwig I.
(s. d.). Durch ein Edikt vom 1. Okt. 1806 hob er die
alten landständischen Einrichtungen auf, die das
Land mit Hessen-Cassel gemeinsam gehabt hatte,
denen zufolge aber 1628 die letzten Landtage ge-
halten worden. Ebenfo befeitigte er auch die be-
sondern darmstädt. Landstände. Am 2. Nov. 1813
trat H. durch den Vertrag zu Dornigheim den ver-
bündeten Mächten bei, wogegen ihm der Fortbestand
als souveräner Staat zugesichert wurde. Durch die
Bestimmungen des Wiener Kongresses verlor der
Großherzog Westfalen nebst Wittgenstein-Wittgen-
stein und Wittgenstein-Berteburg an Preußen, Al-
zenau, Amorbach, Miltenbera, und Heubach an
Bayern und erhielt dafür Mainz mit Kastel und
Kostheim, die Kalttone Worms und Pfeddersheim
und einen Teil des Kantons Alzei (etwa 4600 cikm),
an Gebiet weniger, an Einwohnerzahl mehr. Die
Landgrafschaft Hessen-Homburg, seit Anfang des
19. Jahrh, mit Hessen-Darmstadt vereinigt, wurde
wieder losgetrennt und selbständiger Bundesstaat.
Unter der Regierung Ludwigs I., der sich seit
7. Juli 1816 Großherzog von H. und bei Rhein
nannte, erhob sich das Land in raschem Ausschwung
zu Wohlstand und einem konstitutionellen Staats-
leben, namentlich seitdem es 18. März 1820 eins
Verfassung erhalten hatte, die verbessert 17. Dez.
1820 als ^taatsgrundgesetz veröffentlicht wurde.
Die Civilliste des Regenten wurde geregelt und ein
Staatsschuldentilgungsgesetz veröffentlicht, sowie
ferner Gesetze über die Trennung der Justiz von der