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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Hessenalbus - Hessen-Cassel
Cass. 1820-58): Tieffenbach, Geschichte von H.
(Darmst. 1831); Archiv für Hess. Geschichte und Al-
tertumskunde (seit 1835); Heber, Geschichte des
Großherzogtums H. (Offenb. 1837); Heppe, Kirchen-
geschichte beider H. (2 Bde., Marburg 1876); Ewald,
Histor. Übersicht der Territorialveränderungen der
Landgrafschaft H. und des Großherzogtums H.
(2. Aufl., Darmst. 1872).
Hessenalbus, s. Albus.
Hefsen-Barchfeld, s. Hessen-Philippsthal.
Hesfen-Eassel, ehemaliges deutsches Kurfürsten-
tum, welches wesentlich dem gegenwärtigen Reg.-
Bez. Cassel der preuß. Provinz Hessen-Nassau ent-
sprach. Es bestand aus dem unregelmäßig gestal-
teten Hauptlande und mehrern Exklaven, wie die
Grafschaft Schaumburg und die Herrschast Schmal-
kalden, und zerfiel in vier Provinzen: Niederhessen
mit Schaumburg, Oberhessen, Fulda mit Schmal-
kalden und Hanau, umfaßte insgesamt 174 Qua-
dratmeilen (9580,94 hkm) mit (1864) 745063 E.
(82,82 Proz. Protestanten, 14,58 Proz. Katholiken,
2,60 Proz. Mennoniten, Wiedertäufer und Juden).
Die Haupt- und Residenzstadt war Cassel. (S.Hes-
sen-Nassau und Cassel.)
Geschichte. H. ist die ältere Linie des Hauses
Hessen, die von Philipps I. (s. d. und Hessen, Volks-
stamm) des Großmütigen ältestem Sohne, dem Land-
grafen Wilhelm IV. oder dem Weisen, gestiftet
wurde, der seine Residenz zu Cassel hatte und 1567
-92 regierte. Er erwarb einen Teil von Nheinfels,
Plesse, Hoya und Henneberg. Ihm folgte in der
Regierung fein Sohn Moritz, der sich der rcform.
Lehre zuwendete und diese auf der ihm zugefallenen
Universität Marburg einführte, aberwegen der Mar-
burger Erbschaft seit 1604 lange Kämpfe mit Hessen-
Darmstadt zu führen hatte. Sein Land hatte im
Dreißigjährigen Kriege viel zu leiden, sodaß sich
Moritz schließlich nicht mehr zu retten wußte und
1627 die Negierung seinem Sohne Wilhelm V.
überließ. Er starb 1632. Wilhelm V. setzte 1628
das Erstgeburtsrecht für sein Haus fest, kämpfte
im Dreißigjährigen Kriege auf Schwedens Seite
und starb in der Acht 1637. Sein Vruder Hermann
stiftete die Nebenlinie Hessen-Rotenburg, der
jüngste Bruder Ernst die Linie Hessen-Rhein-
fels (s. Hessen-Rhcinfels-Rotenburg). Wilhelms V.
unmündiger Sohn Wilhelm VI. stand, bis er 1650
die Regierung selbst übernahm, unter der Vormund-
schaft seiner Mutter Amalie Elisabeth (s. d.), die zur
Entschädigung für die Opfer im Dreißigjährigen
Kriege 1648 den größten Teil der Grafschaft Schaum-
burg und die Abtei Hersfeld als Fürstentum erhielt
und auch den Marburger Erbfolgestreit mit Darm-
stadt beendete. Wilhelm VI. starb 1663; ihm folgten
sein Sohn Wilhelm VII. und, als dieser 1670
noch minderjährig verstarb, dessen Vruder Karl
unter der Vormundschaft seiner Mutter Hedwig
Sophie, einer Tochter des Kurfürsten Georg Wil-
helm von Brandenburg, während ein dritter Bruder,
Philipp, der Stifter der Nebenlinie Hessen-Phi-
lipp sthal (s. d.) wurde. Karl übernahm die Re-
gierung 1675. Hess. Söldner hatten nach dem
Dreißigjährigen Kriege als Bundestruppen anderer
Kontinentalmächte fast an allen europ. und türk.
Kriegen Anteil. Dieses System verbesserte die
Finanzen, aber nicht den Wohlstand des Landes,
und brachte den glänzenden Hof selbst in ausländische
Familienverbindungen. Karls ältester Sohn Fned-
rich vermählte sich 1715 mit Nlrika Eleonora, der
jüngsten Schwester Karls XII. von Schweden, dem
diese auf dem Throne folgte, und wurde 1720 König
von Schweden. Beim Tode seines Vaters 1730
übernahm er als Friedrich I. (s. d.) die Regierung
in H., ernannte aber seinen Vruder Wilhelm zu
seinem Statthalter, der ihm, als er 28. März 1751
ohne Erben starb, unter demNamen Wilhelm VIII.
als Landgraf folgte. Wilhelm VIII., der 1736 die
Grafschaft Hanau-Münzenberg erwarb, focht als
brit. Bundesgenosse im Siebenjährigen Kriege und
starb 1760. Ihm folgte sein zum Katholicismus
übergetretener Sohn Friedrich II. (s. d.); er hielt
einen glänzenden Hof, vermehrte das Heer bedeu-
tend und ließ 1776-84 im engl. Solde 12000 Mann
gegen Nordamerika kämpfen, wofür er 21276 778
Thlr. erhielt. Er starb 1785; ihm folgte als Land-
graf sein Sohn Wilhelm IX. (als Kurfürst Wil-
helm I., s. d.), der schon seit 1760 Graf und dann
Fürst von Hanau gewesen war. Er nahm an den
franz. Revolutionskriegen mit seinem Reichskon-
tingent und auch als brit. Verbündeter teil. Nach-
dem er dem Baseler Frieden von 1795 beigetreten
war, schloß er sich an Preußen an. Zur Entschädi-
gung für den Verlust seiner Besitzungen jenseits des
Rheins erhielt er 1803 mehrere vormals Mainzer
Amter und Städte und die Würde eines Kur-
fürsten, die er 1. Mai 1803 unter dem Namen
Wilhelm I. öffentlich annahm. Am 3. Okt. 1806
schloß er einen Vertrag mit Napoleon, worin dieser
die Neutralität des Kurfürstentums anerkannte.
Da aber der Kurfürst zur Ausrechterhaltung der
Neutralität sein Heer auf 20000 Mann vermehrte,
so gab ihm Napoleon nach der Schlacht bei Jena
schuld, dies nur deshalb gethan zu haben, um, falls
die Preußen siegten, gemeinschaftliche Sache mit
diesen zu machen. Bereits 1. Nov. wurde Cassel
von franz. Truppen besetzt und im Frieden zu Tilsit
das ganze Kurfürstentum dem neuerrichteten König-
reich Westfalen einverleibt. Erst 21. Nov. 1813
kehrte der Kurfürst in sein Land zurück und wollte
nun alles auf die Zustände von 1806 zurückführen,
wodurch weitläufige Prozesse, namentlich in Be-
ziehung auf den Verkauf der Domänen, veranlaßt
wurden. Als man ihm auf dem Wiener Kongreß
nicht den Königstitel bewilligte, behielt er den in-
zwischen ganz bedeutungslos gewordenen kurfürstl.
Titel bei. Bei der Ausgleichung der deutschen Ge-
biete erhielt er zu seinem frühern Besitze den größten
Teil des Fürstentums Fulda, mehrere Enklaven im
Kurhessischen und einen Teil des Isenburgischen;
dagegen trat er einige Enklaven und Grenzdistrikte,
z.B. an Sachsen-Weimar, ab. Bei der Rückkehr in
sein Land hatte er dem Volk in einer Proklamation
sowie den verbündeten Mächten in dem Beitritts-
vertrage vom 2. Dez. 1813 versprochen, die Land-
stände, wie sie bis 1806 bestanden, jedoch mit Auf-
hebung aller Steuerbefreiungen, wiederherzustellen,
und es waren auch die alten Stände vom 1. März
bis 2. Juli 1815 und dann wieder vom 15. Febr. bis
10. Mai 1816 versammelt. Der Kurfürst ließ einen
Verfassungsentwurf, der im wesentlichen an den
alten Grundlagen nichts ändern sollte, ausarbeiten,
von welchem er aber dann plötzlich wieder absah.
Er gab hierauf ein Haus- und^Staatsgesetz vom
4. März 1817, in welches man verschiedene Be-
stimmungen des Verfassungsentwurfs ausnahm.
Die Stände berief er jedoch nicht mehr, und ver-
schiedene wichtige Gesetze wurden in Form von
Verordnungen erlassen.