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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Hinzpeter; Hiob; Hiobspost; Hiobsthränen; Hiogo

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Hinzpeter – Hiogo

Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Hinweil'

Linie Effretikon-H. (23 km) der Schweiz. Nordostbahn, hat (1888) 2962 E., darunter 144 Katholiken; Post, Telegraph, hochgelegene Kirche; Baumwoll- und Seidenweberei, Stickerei, Ackerbau und Viehzucht. In der Nähe Gyrenbad (s. d.).

Hinzpeter, Georg Ernst, Geh. Oberregierungsrat, Erzieher Kaiser Wilhelms II., geb. 9. Okt. 1827 zu Bielefeld, studierte 1847-50 in Halle und Berlin Philologie und Philosophie und unterrichtete vorübergehend am Gymnasium in Bielefeld. 1866 wurde er als Erzieher des Prinzen Wilhelm von Preußen berufen und blieb in dieser Stellung bis zur Großjährigkeit des Prinzen. Dieser bewahrte dem Lehrer sein Vertrauen auch auf dem Throne und ließ sich 1889 von ihm über den Arbeitsausstand der Bergarbeiter in Rheinland und Westfalen Bericht erstatten. An der Konferenz in Berlin, die im Dez. 1890 die Reform des höhern Schulwesens beriet, nahm auch H. teil und wurde zum Vorsitzenden des Ausschusses ernannt, der zur Prüfung und Weiterführung der Konferenzbeschlüsse niedergesetzt wurde. H. veröffentlichte: «Zum 25. Jan. 1883. Eine Unterhaltung am häuslichen Herd für den Tag der Silbernen Hochzeit des kronprinzlichen Paars» (Bielef. und Lpz. 1883) und «Kaiser Wilhelm II. Eine Skizze nach der Natur gezeichnet" (Bielef. 1888; 9. Aufl. 1889).

Hiob, ein zu den Hagiographa (s. d.) gehörendes Buch des Alten Testaments, das nach Form und Inhalt zu den interessantesten Überresten jüd. Litteratur gehört. Es ist kein Geschichtsbuch, sondern ein Lehrgedicht in Form eines Zwiegesprächs mit dramat. Entwicklung. Sein Held H. (Job), im Lande Uz ansässig, gehört der grauen Vorzeit an, er ist einer der drei Gerechten (Ezech. 14,14,20). Das Buch erörtert die Frage, ob die Erfüllung des Gesetzes durch irdische Glücksgüter belohnt, die Übertretung aber durch irdische Strafen und Verluste gesühnt werde, und bekämpft die hieraus gezogene Folgerung, daß man aus dem Unglück eines Mannes auf seine Sündhaftigkeit schließen müsse; es führt den Gedanken durch, daß Gott auch über den Frommen Leiden verhängt, daß dieser darum aber weder mit Gott hadern, noch an seiner Weisheit und Gerechtigkeit zweifeln dürfe, auch wenn er seine geheimnisvollen Wege nicht durchschaut. Zur Veranschaulichung dieser Idee wird im Prolog (Kap. 1 u. 2) erzählt, wie Gott durch den Satan den frommen und rechtschaffenen H. mit immer härtern Prüfungen heimsucht, zuletzt, nach Verlust seiner Kinder und aller Habe, mit dem Aussatz. Als H., der bis dahin standhaft ausgeharrt, endlich (Kap. 3) in wilde Klagen ausbricht, suchen ihn seine Freunde Eliphas, Zophar und Bildad in drei Wechselgesprächen (Kap. 4–14, 15–21, 22–28) als Verteidiger des alten Vergeltungsglaubens zu überführen, daß er nur die gerechte Strafe für frühere grobe Sünden erleide. Ihnen gegenüber behauptet H. seine Unschuld. Er fordert in einer Schlußrede (Kap. 29–31) Gott selbst heraus, ihn zu widerlegen. Hier nun wird das Gedicht in einer dem ganzen Aufbau widersprechenden Weise unterbrochen durch die Rede eines vierten Freundes, des Elihu, der (Kap. 32–37) ausführt, daß es keinen Reinen und daher auch keinen unschuldig Leidenden gebe. Es folgen die Reden Gottes (Kap. 38–42) und mit einem Epilog (42,7-17) schließt das Buch. Elihus Reden sind später eingeschoben, und zwar von jemand, dem die starke Betonung der Unschuld H.s anstößig war und der ↔ sie als sträflichen Hochmut auffaßte. Ursprünglich folgte auf Z.s Herausforderung 31,40 sofort Gottes Auftreten 40,1. Gott erscheint im Sturm und Wetter und fordert H. auf, die vielen Rätsel der göttlichen Schöpfung und Weltregierung zu lösen. Gottes Macht und Weisheit ist so groß, daß sich der schwache Mensch unbedingt derselben zu unterwerfen hat. Dies thut dann H. Er nimmt die heftigen Reden zurück, die ihm in der Hitze des Streites mit seinen drei Freunden entfahren sind. Nachdem er sich also gedemütigt hat, giebt ihm Gott gegen seine drei Freunde recht, erstattet ihm Gesundheit und Glücksgüter zurück und läßt ihm eine Schar Kinder geboren werden. Sonach ist nur in äußerlicher Weise durch die Erfahrung und die Anerkenntnis Gottes festgestellt, daß ein Frommer leiden kann und daher der jüd. Vergeltungsglaube nicht zu dem Rückschlüsse verleiten darf, daß ein Unglücklicher gesündigt haben müsse. Wie dies aber möglich sei, ist nicht erklärt und konnte vom Standpunkte der jüd. Religion nicht erklärt werden, da diese naturhafte Güter als Lohn der Frömmigkeit betrachtet und auf der im Buche H. vorliegenden Stufe von einer vollgültigen Fortsetzung des Lebens nach dem Tode nichts weiß. Die Lösung brachte erst das Christentum, dessen höchstes Gut ein rein geistiges, sittliches ist und das lehrt, auch Leiden unter dem Gesichtspunkte eines Gutes und einer göttlichen Wohlthat zu betrachten.

Das Buch H., das nur in stark beschädigtem Texte überliefert ist, gehört, was Folgerichtigkeit des Aufbaues, Feinheit der psychol. Durchführung, Kraft und Gewalt der Schilderung betrifft, zu den hervorragendsten Litteraturdenkmälern aller Zeiten und Völker. Seine Abfassungszeit war, wie die in ihm vorliegenden religiösen und ethischen Ideen und die starke Zersetzung der Sprache durch Aramaismen beweisen, eine sehr späte. Das Buch kann nicht wohl vor der griech. Zeit entstanden sein. Kommentare lieferten Stickel (Lpz. 1842), Hirzel (ebd. 1839; 4. Aufl., von Dillmann, 1891), Schlottmann (Berl. 1851), Delitzsch (Lpz. 1864; 2. Aufl. 1876) und Hitzig (ebd. 1874); neuere Übersetzungen Haupt (ebd. 1848), Spieß (Buchholz 1852), Ehrard (Landau 1858), Kamphausen (in «Bunsens Bibelwerk», Lpz. 1865), Merx (zugleich mit emendiertem Urtext, Jena 1871) und Joh. Georg Ernst Hoffmann (mit Anmerkungen, Kiel 1891). – Vgl. Budde, Beiträge zur Kritik des Buches H. (Bonn 1876); Studer, Das Buch H. (Brem. 1881); Bickell, Dichtungen der Hebräer, Bd. 2 (Innsbr. 1882).

Hiobspost, eine unangenehme Nachricht (Post), denjenigen ähnlich, die Hiob empfing.

Hiobsthränen, s. Coix.

Hiogo, auch Fiogo, Hafenstadt in der japan. Provinz Setsu auf Nipon (Hondo), liegt am Nordufer des Binnenmeers, im SW. von Kioto, und 21 km westlich von Osaka, als dessen Hafen es jetzt dient. Die Stadt ist seit 1868 dem europ. Verkehr geöffnet und zählt mit Kobe, das sich im O. davon als eigentliche Fremdenstadt schnell entwickelt hat, (1890) 136968 E. Zwischen beiden Orten schiebt der hier mündende Minatogawa seine Ablagerungen vor. H. ist eine echt japan. Stadt, während Kobe regelmäßige Straßen, Villen und Gärten aufweist. Links am Flusse liegen die japan. Tempel. Der Handel wird durch die Nähe der Insel Shikoku, durch den guten Ankergrund und die von Kobe ausgehenden Bahnlinien nach Osaka (seit 1874), nach Kioto

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 198.