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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Hochvogel - Hochwasser

allen Fällen des H. kommt das inländische Strafgesetz zur Anwendung, auch wenn die hochverräterische Handlung im Auslande, sei es von einem Inländer, sei es von einem Ausländer begangen wurde. Immer aber muß der H. gerichtet sein gegen das Deutsche Reich oder einen deutschen Bundesstaat. Nur ausnahmsweise wird der gegen ausländische Gemeinwesen begangene H. nach deutschem Gesetz bestraft, nämlich dann, wenn in dem andern Staate die Gegenseitigkeit verbürgt ist. Die Verfolgung tritt dann nur auf Antrag der auswärtigen Regierung ein; die Strafe ist Festungshaft von verschiedener Dauer (§. 102).

Nach österr. Strafrecht ist die Strafe des H. gegen die unmittelbar Beteiligten Todesstrafe, gegen die übrigen zeitiger oder lebenslänglicher schwerer Kerker (§§. 58, 59). Im röm. Recht war durch die Lex Appuleja jede Verletzung der Machtstellung des röm. Volks mit Strafe bedroht. Die Peinliche Gerichtsordnung (s. Carolina) straft die Verräterei (Art. 124) mit Vierteilung, an Frauen mit Ertränken, schwerere Fälle mit vorherigem Schleifen oder Zungenreißen. Erst das neuere Strafrecht hat schärfere Begriffe. (S. auch Landesverrat.) - Vgl. Knitschky, Das Verbrechen des H. (Jena 1874); Thomsen im "Magazin für das deutsche Recht der Gegenwart", hg. von Bödiker, Bd. 3 (Hannov. 1883).

Hochvogel, Berg der gleichnamigen Gruppe in den Allgäuer Alpen (s. Ostalpen), in dem Aste, der vom Kreuzspitz östlich gegen den Lech vorspringt. Der H. ist 2589 m hoch, besteht aus Dolomit und bildet eine schöngeformte Felspyramide. Der Gipfel bietet eine prachtvolle Aussicht über die Alpen vom Groß-Venediger bis zum Tödi und von der Zugspitze bis zum Sentis. Die Besteigung wird gewöhnlich von Hinterstein (9 km südöstlich von Immenstadt) über die Berggündelhütte, das Prinz Luitpoldhaus (1850 m) und das Firnfeld der Ostflanke ausgeführt.

Hochwacht, s. Warte.

Hochwald, in der Forstwirtschaft, s. Hochwaldbetrieb.

Hochwald, Phonolithkegel im Lausitzer Berglande in der sächs. Amtshauptmannschaft Bautzen, auf der böhm. Grenze, 8 km südwestlich von Zittau, ist 748 m hoch, hat einen Aussichtsturm, der eine prachtvolle Aussicht nach Böhmen gewährt. - H. heißt auch ein Gebirgsrücken in der preuß. Rheinprovinz, s. Hunsrück. - Über das H. genannte Waldenburger Gebirge s. Waldenburg (in Schlesien).

Hochwaldbahn, von Trier nach Hermeskeil (50,30 km), 1889 eröffnete Nebenbahn der Preuß. Staatsbahnen. Die Fortsetzung derselben nach Wemmetsweiler an der Fischbachthalbahn (s. d., 56 km) ist bereits genehmigt.

Hochwaldbetrieb oder Samenholzbetrieb, jene Betriebsart der Forstwirtschaft, bei der die durch natürliche oder künstliche Besamung oder durch Pflanzung begründeten Bestände unverstümmelt bis zur Ernte fortwachsen und in gleicher Weise wieder verjüngt werden (Hochwald). Für den H. eignen sich alle Nadelhölzer, die überhaupt nur als Hochwald bewirtschaftet werden können, da sie keine Ausschläge liefern; von den Laubhölzern hauptsächlich Rotbuchen, Eichen, Rüstern, Eschen, Erlen, Birken. Zu unterscheiden ist Plenter- oder Femelbetrieb (s. d.), Schlagweiser Hochwaldbetrieb (s. d.) und Lichtungsbetrieb (s. d.).

Hochwaldkonservationsbetrieb (Hartigs Betrieb), ein zusammengesetzter Betrieb der Forstwirtschaft, bei dem ein Laubstangenholz so stark gelichtet wird, daß in gleichmäßiger Verteilung nur so viel Stangen stehen bleiben, als genügen, um einst einen Dunkelschlag (s. d.) stellen zu können. Der von den Stöcken der abgehauenen Stangen erfolgende Ausschlag wird in kurzem Umtriebe so lange als möglich genutzt. Die Verjüngung erfolgt endlich wie beim Femelschlagbetrieb (s. d.). Diese Betriebsart hat mit Recht nur sehr untergeordnete Anwendung gefunden.

Hochwang, der, scharfer Grat der Plessuralpen (s. Ostalpen), ostnordöstlich von Chur, auf der Wasserscheide zwischen Plessur und Lanquart. Die wichtigsten Erhebungen sind der Faulenberg (2395 m), der Teufelskopf (2459 m) und der eigentliche H. (2535 m) am Ostende. Die Besteigung wird von St. Peter (1252 m) im Schanfigg ausgeführt.

Hochwasser heißt im gewöhnlichen Leben der Zustand außergewöhnlicher Anschwellung eines fließenden Gewässers, womit in der Regel schadenbringende Überschwemmung anliegender Ortschaften, Wälder und Fluren verbunden ist. Im Wasserbau bezeichnet H. die höchste in einem stehenden oder fließenden Gewässer vorkommende Erhebung der Wasseroberfläche. - H. entsteht durch den plötzlichen Eintritt von Tauwetter im Gebirge, oder auch dadurch, daß in der Ebene nach anhaltendem Frostwetter Schneefall und dann sofort Tauwetter eintritt. Auch durch starke Regengüsse kann H. eintreten.

Bei Städten, welche an H. führenden Flußläufen zu tief gelegen sind, überschwemmt das H. die zunächst gelegenen Straßen, erhöht den Grundwasserstand und setzt dadurch auch höher gelegene Keller unter Wasser (s. unten). Maßregeln gegen das H. sind die Anlage von Deichen oder die Verringerung der Höhe des Hochwasserspiegels innerhalb der bedrohten Stadtteile. Letztere kann in den seltensten Fällen durch Verbreiterung des Flußbettes erfolgen wegen der dicht an demselben liegenden Straßen, Quais, Gebäude u. s. w. Deshalb schreitet man entweder zur Anlage von Stauwerken oder von Umflutkanälen. Erstere werden oberhalb und unterhalb der in Gefahr stehenden Stadtteile angelegt, haben eine gleichmäßige Abführung des H. durch ihre Wehröffnungen zu bewirken und den Hochwasserspiegel innerhalb der Stadt in einer ungefährlichen Höhe zu halten. Ein Beispiel hierfür ist die Senkung des Hochwasserspiegels innerhalb Berlins durch Anlage zweier Stauwerke (am Mühlendamm und in Charlottenburg) in Verbindung mit den erforderlichen Schleusen. Die meistens kostspieligen Umflutkanäle bezwecken, die Hochwassermengen oberhalb der Stadt dem Flußlauf zu entziehen, sie unterhalb wieder in denselben einzuführen und auf diese Weise den Flußlauf in der Stadt zu entlasten. Em Beispiel großen Stils hierfür ist die Elbumflut bei Magdeburg in einer Länge von 23 km von Dornburg bis Biederitz mit dem großartigen Schleusenwehr unterhalb Dornburg bei Pretzien von 125,5 m Länge, welches bei H. vollständig freigelegt werden kann, um die Wasserfluten dem Magdeburg durchfließenden Elbstrom zu entziehen. Außerdem kommt das H. in Betracht bei der Anlage von Kanalisationen größerer Städte; nach dem Hochwasserspiegel ist die Höhenlage der Notauslässe zu bemessen, welche bei ungenügendem Gefälle ihr Wasser nicht an den Rezipienten abgeben können. Sonst ist die Gefahr vorhanden, daß bei H. das Fluhwasser in die Kanäle dringt und bei