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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Hoeven - Hof
1860; 2. Aufl. 1865; deutsch von Berg, Lpz. 1868).
Die von ihm als Abgeordneter gehaltenen Reden
erschienen u. d. T. "I^i'i6M6iitHii'6 reäLvosi'inFkQ
over koloniais dkiauFsn 1849-62" (3 Tle., Zalt-
bommel 1862-66), vielleicht das Beste, was die
niederlä'nd. Litteratur in dieser Gattung besitzt.
Hoeven (spr. huv'n), Jan van der, niederländ.
Zoolog und Anthropolog, geb. 9. Febr. 1802 zu
Rotterdam, studierte in Leiden Naturwissenschaften
und Medizin, war dann Arzt in Rotterdam, wurde
1826 außerord., 1835 ord. Professor an der Uni-
versität Leiden und starb daselbst 10. März 1868.
Sein Hauptwerk bildet das "llanädoLk äsr vier-
Kunä6" (2 Bde., Rotterd. 1827-33; 2. Aufl., Leid.
1846 fg.; deutsch mit Zusätzen von Leuckart, 2Bde.,
Lpz. 1850 - 56), in welchem er die ganze Zoologie
physiologisch aufzufassen bestrebt ist, aber zugleich
auch der Systematik Rechnung trägt. Zahlreiche
monographische Arbeiten enthalten teils die von
ihm mit de Vriese herausgegebene "^äscdritt
voor N3.tuui'l^ii6 (^egoliiedknig 6u ?I^8io1oFi6"
<12 Bde., Leid. 1834-45), teils die "^cta" der
Leopoldinisch-Carolinischen Akademie, die "Ns-
M0ir63)) der Naturhistorischen Gesellschaft zu Straß-
burg, die "'Ii'mi8acti0N8)) der Londoner Zoologischen
Gesellschaft, die "Vei-dHiiäeiinZen" der Niederlän-
dischen Akademie (darin unter anderm die mehrfach
übersetzte Beschreibung des bisher unbekannten
männlichen Tiers von Xautiwg ?ompi1iu8) und
andere Sammelwerke. Selbständig erschienen außer
mehrern kleinern Schriften noch: "1^6c1i6i'(^68 8ur
1'Iii8toir6 nHtur6ii6 st i'anNtoniis ä63 1imui63"
(Leid. 1838, mit Tafeln), "^6(i6V06i-iiiF6n sn Vsr-
danäolinFEn" (Amsterd. 1846; deutsch u. d. T. "Er-
gebnisse der Naturforschung für das Leben", Verl.
1848), die "L^äraALii tot äs nNtnur1^1<6 d^ckie-
ä6ni3 v^n ä6n ^6Z6r8tHM)) (Leid. 1842) und die
"?kilo80pki3< öooloFicH" (ebd. 1864).
Sein älterer Bruder, Cornelis Pruys van
der H., geb. 13. Aug. 1792, Professor der Medicin
Zu Leiden, gest. 5 Dez. 1871, hat mehrere schätzbare
pathol. und histor.-mediz. Schriften veröffentlicht,
darunter "Ds 1ii8toriH m6l1iciiiH6" (Leid. 1842),
"O6 liiZtoria uiordoruiii)) (ebd. 1846) und "O6
ln8t0ii3, in6äicÄin6nt0rum" (ebd. 1847). - Ein
zweiter Bruder, Abraham des Amorie van
der H., geb. 22. Febr. 1798, gest. 29. Juli 1855,
Professor am Seminar der Remonstranten zu
Amsterdam, gehörte zu den vorzüglichsten Kanzel-
rednern der Niederländer.
Hoe von Hoenegg, Matthias, streng luther.
Theolog, geb. um 1580 in Wien, studierte in Wit-
tenbcrg, ward 1602 dritter Hofprediger des Kur-
fürsten Christian II., 1603 Superintendent in Plauen,
bald darauf Direktor der evang. Stände des König-
reichs Böhmen, 1612 Obcrhofprediger des Kur-
fürsten Johann Georg I. von Sachsen. Er starb
4. März 1645. H. v. H. gehört zu den heftigsten
Gegnern des Calvinismus und der Melanchthoni-
-schen Richtung. Außer Predigten und polemischen
Schriften gegen die röm. und die reform. Kirche
sckrieb er noch "Oomniknta.i'ii in ^oaiini8 ^poca.-
I^in" (2 Bde., 1610-40).
Hof, ein freier, eingefriedeter Platz, in älterer
Zeit und noch setzt vielfach in Niederdeutschland der
eingezäunte Garten- oder Grasplatz; jetzt versteht
man unter H. besonders den zu einem Gebäude
gehörigen, neben oder um dasselbe gelegenen
eingeschlossenen Platz. - Landwirtschaftlich
bezeichnet man mit H. ein ganzes Gut mit Feldern
oder auch nur die sämtlichen, zur Bewirtschaftung
des H. gehörigen Gebäude. (S. auch Hofsystem.)
In Dörfern mit Rittergut ist H. zunächst die Be-
zeichnung für die herrschaftlichen Gebäude, dann
für den herrschaftlichen Besitz überhaupt; in Dör-
fern ohne Rittergut wird der Besitzer des giften
Gutes oft Hofbau er genannt. Auf dem Herrenhofe
versammelte sich im Mittelalter das Gefolge des
Herrn,und so heißtH. auch derInbegriff derer selbst,
welche unmittelbar mit dem Dienst- und Gefolgs-
herrn in Verbindung stehen; endlich der Sitz eines
Fürsten mit seiner Familie und seinen obersten Be-
amten. Solche Hofhaltungen waren im frühen
Mittelalter sehr einfach. Die Getreuen, welche sich
freiwillig oder gegen Empfang eines Beneficiums
anschlössen, standen im Frieden wie im Kriege zum
Dienste ihres Herrn bereit, bildeten seinen Rat in
Verwaltungs- und Rechtssachen und versahen sein
Hauswesen. Mit fortschreitender Ausbildung des
Fürsten- und Heerwesens errichteten indes auch die
höhern Neichsbeamten nach dem Muster der kaiserl.
Hofhaltung, welcher wiederum der byzantinische H.
zum Vorbild gedient hatte, gewisse Hofämter, be-
fonders die des Marschalls, Kämmerers, Truchsessen
und Schenken, unter denen im 11. und 12. Jahrh,
die Begünstigtern und Vertrautern aus den Hörigen
des Herrn als Ministerialen (s. d.) ein mit der Zeit
immer anspruchsvolleres Hofgesinde bildeten. Weil
die Hofdienste mit Lehen oder sonst abhängigen Gü-
tern verbunden waren und im allmählich erblichen
Besitz bestimmter Familien sich zu bloßen Ehren-
ämtern umgestalteten, so stellte sich aufs neue das
Bedürfnis heraus, eine mit dem täglichen Dienste
beauftragte Dienerschaft zu haben. Dieselbe unter-
schied sich aber von den bisherigen Hofbeamten we-
fentlich dadurch, daß sie nur mit der eigentlichen
Hofhaltung, nicht aber mehr mit Negierungsange-
legenheiten betraut war. Da nämlich bei fortschrei-
tender Entwicklung der Fürstengewalt die Regie-
rungsgeschäfte sich häuften und schwieriger wurden,
so sah man die Notwendigkeit ein, dieselben gewissen
Behörden zu übertragen. Doch wußte man dabei
immer noch nicht die Begriffe von H. und Staat
ganz zu trennen, wie dies schon die Namen Hof-
kanzlei und Hofkammer für die obersten Verwal-
tungsbehörden, Hofgerichte für die an die Stelle der
alten Land- und Mannengerichte getretenen Iustiz-
stellen, Hofrat u. s. w. zeigen. Je mehr nun mit der
Zeit das Herrschertum an Ansehen gewann, um so
mehr war man beflissen, dies auch in der äußern
Erscheinung kundzugeben. Daher wetteiferten be-
sonders seit dem Westfälischen Frieden und seit Lud-
wig XIV., dessenH ofhaltung bald dem ganzen übrigen
Europa zum Muster diente, selbst die kleinern Fürsten
in Aufstellung eines möglichst glänzenden Hofstaates
(s. d.). Den abgemessenen Formen, in welche das
Hofleben mehr und mehr eingezwängt wurde, dem
sog.Ceremoniell, diente bis in die Mitte des17.Jahrh.
das steife spanische, nachher aber das etwas freiere
französische zum Muster. Hierdurch wurde unter
anderm genau bestimmt, welchen Personen der Zu-
tritt bei Hofe, die Hoff ähigkeit, zu gestatten sei.
Während anfangs nur die Gefolgschaften, dann die
Vasallen und Dienstmannen befähigt waren, die
nächste Umgebung des Fürsten zu bilden, wurde es
jetzt der an die Stelle derselben getretene Adel sowie
die hohe Geistlichkeit, ausnahmsweise wohl auch
große Künstler und Gelehrte. Erst in neuerer Zeit
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