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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Hyeres; Hyèrische Inseln; Hyetographische Karte; Hyetometer; Hygiea; Hygieia; Hygieine

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Hyères - Hygieine

führer in den Märztagen von 1848. Im Sommer desselben Jahres trat er in das Justizministerium, dem er bis 1867 angehörte. Juni bis Dez. 1867 war er Justizminister im Kabinett Beust und zugleich Leiter des Unterrichtsministeriums. Im Herrenhause, dessen Mitglied H. seit 1869 ist, steht er auf seiten der liberalen Partei. Als ständiger Referent des Reichsgerichts, dem er seit 1869 angehört, gab er eine "Sammlung der Erkenntnisse des österr. Reichsgerichts" (7 Bde., Wien 1874-86) heraus. Der Strafcodex von 1852 ist eine Schöpfung H.s; "Die leitenden Grundsätze der österr. Strafprozeßordnung" (Wien 1854) und ein "Kommentar zum österr. Strafgesetzbuch" (ebd. 1855) ergänzen dasselbe. Durch die von ihm eingebrachte Novelle zum Strafgesetzbuch vom 15. Nov. 1867 wurde in Österreich die Kettenstrafe und die Strafe der körperlichen Züchtigung abgeschafft. Außerdem schrieb er: "über das Schwurgericht" (Wien 1864).

Hyeres (spr. ĭähr), Stadt und klimatischer Kurort im Arrondissement Toulon des franz. Depart. Var, an der Linie La Pauline-H. (18 km) der Mittelmeerbahn und an der Tramway St. Raphael-H., 4 km vom Meere, amphitheatralisch auf und an der 293 m hohen Hügelkette Les Maurettes gelegen, hat (1891) 8292, als Gemeinde 14982 E. Es zeigt in seinem alten obern Teile ein finsteres, in dem neuern ein freundliches Ansehen und besitzt schöne Straßen und Promenaden, ein altes Schloß, Bibliothek und Museum, Denkmal Karls von Anjou und einen zoolog. Garten, H. ist gegen kalte Winde völlig geschützt; das milde Klima (Jahrestemperatur 15° C.) gestattet die Entwicklung einer herrlichen Vegetation von Orangen, Palmen, Lorbeer und Oliven. Haupterwerbszweig ist Gartenbau und Obstkultur, ferner Seidenraupenzucht und Seidenspinnerei, Fabrikation von Olivenöl, Parfümerien sowie Ausbeutung der benachbarten Küstensalinen (400 ha. mit jährlich 10 000 t Salzgewinnung). In der Nähe (5 km) haben 1843 große Ausgrabungen röm. Bauwerke stattgefunden. Die Reede von H. (150 qkm), im W. der Halbinsel von Giens, dient dem Mittelmeergeschwader zu seinen Manövern. - Vgl. Denis, H., ancien et moderne (4. Aufl., Hyères 1882); E. Vidal, Les climats d'H. et le Sanatorium maritime (ebd. 1888).

Hyèrische Inseln (Iles d'Hyères), Inselgruppe an der Südküste Frankreichs, im Depart. Var, vor der Reede von Hyères, umfaßt drei größere Inseln, mehrere Eilande und Klippen. Ile du Levant oder Ile du Titan, die östlichste, bis 129 m hoch, ist mineralogisch interessant wegen des Vorkommens von Krystallen, Granaten, Turmalin, Asbest, Titan, hat ein Leuchtfeuer und eine Kolonie von jungen Strafgefangenen. Portcros ist 4 km lang und 2,5 km breit, bis 207 m hoch. Porquerolles, die westlichste und größte, 8 km lang und 2 km breit, hat starke Befestigungen, 300 E. sowie lebhaften Verkehr der Küstenfahrer. Eine vierte ist jetzt als Halbinsel von Giens landfest geworden.

Hyetographische Karte, soviel wie Regenkarte (s. die Regenkarte der Erde beim Artikel Regenverteilung).

Hyetometer (grch.), Apparat zur Bestimmung der Menge der atmosphärischen Niederschläge, insbesondere des Regens, s. d.

Hygiea, griech. Göttin, s. Hygieia. - H. ist auch der Name des 10. Planetoiden.

Hygieia (Hygiea), die griech. Göttin der Gesundheit, wurde von den Griechen gewöhnlich mit ihrem Vater Asklepios zusammen verehrt. In Einzelstatuen erscheint sie als schlanke, vollbekleidete Jungfrau, gewöhnlich mit einer Schale in der Hand, aus der sie die Schlange des Asklepios füttert. (S. beistehende Abbildung.)

^[Abb.]

Hygieine (Hygiene), öffentliche, auch öffentliche Gesundheitspflege, öffentliche Sanitätspflege, die Sorge für das Gesundheitswohl der Staatsbürger. In allen civilisierten Staaten gab es zwar schon seit langer Zeit eine Medizinalpolizei, deren Aufgabe die Erhaltung und Förderung des allgemeinen Gesundheitszustandes, zunächst also die Entfernung von Krankheitsursachen, dann aber auch die Beaufsichtigung der öffentlichen Krankenpflege ist, und nach und nach wurden in den meisten Staaten Medizinalordnungen geschaffen, als Inbegriff der verschiedenen medizinalpolizeilichen Gesetze, Anordnungen und Einrichtungen des Landes; allein die Normen, nach welchen die Medizinalpolizei zum Besten des allgemeinen Gesundheitswohls in Wirksamkeit zu treten hat, wurden erst in neuester Zeit in ihrer hohen Bedeutung erkannt und gewürdigt. Die Notwendigkeit eines gut geordneten öffentlichen Gesundheitswesens ist für den Staat ganz unabweisbar. Das Verständnis für diese Thatsache dringt in immer weitere Kreise, indem man mehr und mehr zu der Einsicht gelangt, daß allerdings der Einzelne, solange er für sich gedacht wird, allein für Schutz und Erhaltung seiner Gesundheit sowie für das Wohl derer zu sorgen hat, die seiner Obhut unmittelbar anvertraut sind (private H., Orthobiotik oder Eubiotik); daß er aber, sobald er in das Leben der Gesamtheit tritt, bis zu einem gewissen Grade die Möglichkeit verliert, Herr seiner Gesundheit zu bleiben, weil es zahlreiche Krankheitsursachen (Luftverderbnis, Seuchen, schlechte Grundwasserverhältnisse u. a.) giebt, gegen welche der Einzelne ihrer Natur nach überhaupt nicht mit Erfolg anzukämpfen vermag. Dazu kommt noch die nationalökonomische Bedeutung der öffentlichen H., namentlich in Bezug auf die Produktionskraft und Erwerbsfähigkeit des Menschen sowie auf die Sterblichkeitsverhältnisse. Je mehr Menschen durch Schaden, den sie an ihrer Gesundheit erleiden, in ihrer Erwerbsfähigkeit behindert werden, um so mehr büßt das Gemeinwesen an seiner kräftigen Entwicklung und gesunden Kraft ein, und je höher die Mortalität in einem Staate ist, d. h. je früher ein großer Teil der Bevölkerung abstirbt, bevor er zur vollen Thätigkeit und Produktivität gelangte, um so größer ist der Verlust an den zum allgemeinen Wohlstande mitwirkenden Kräften. Aus diesen Gesichtspunkten ergiebt sich das Verhältnis der öffentlichen H. zur Verwaltung. Es muß die Aufgabe der letztern sein, diejenigen Bedingungen im Leben der Gemeinschaft herzustellen, welche die Gesundheit überhaupt einerseits vor den ihr aus dem Verkehr des Gesamtlebens erwachsenden