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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Ideler; Idem; Iden; Identifizieren; Idéntisch; Identische Netzhautpunkte; Identität; Identitätsnachweis

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Ideler - Identitätsnachweis

haft u. dgl. m. In den höchsten Graden kann Tobsucht oder auch völlige Regungslosigkeit bestehen.

Ideler, Christian Ludw., Astronom und Chronolog, geb. 21. Sept. 1766 zu Groß-Brese bei Perleberg, wurde 1794 Astronom für die Berechnung der Kalender im preuß. Staate, war 1816-22 Lehrer der Prinzen Wilhelm Friedrich und Karl, dann Studiendirektor des Kadettenkorps, wurde 1821 Professor an der Universität Berlin und 1839 auswärtiges Mitglied des Französischen Instituts. Er starb 10. Aug. 1846 zu Berlin. Sein Hauptwerk ist das "Handbuch der mathem. und technischen Chronologie" (2 Bde., Berl. 1825-26; 2. Aufl., Bresl. 1883), das er auch als "Lehrbuch der Chronologie" (Berl. 1831) bearbeitete. Eine Ergänzung dazu bildet "Die Zeitrechnung der Chinesen" (ebd. 1839). Mit Nolte gab I. heraus "Handbuch der franz. Sprache und Litteratur" (Bd. 1, 14. Aufl.; Bd. 2, 8. Aufl.; Bd. 3, 6. Aufl., Berl. 1874), welchem sein Sohn einen vierten Band (2. Aufl., ebd. 1842) sowie einen Einleitungsband ("Geschichte der altfranz. Litteratur bis auf Franz I.", ebd. 1842) hinzufügte. Auch zu dem "Handbuch der engl. Sprache und Litteratur" (ebenfalls mit Nolte, Bd. 1, 6. Aufl., Berl. 1844; Bd. 2, 4. Aufl. 1852) verfaßte letzterer einen dritten Teil (ebd. 1838) und D. Asher einen vierten Teil (1853).

Sein ältester Sohn, Julius Ludwig I., geb. 3. Sept. 1809 zu Berlin, studierte seit 1828 Medizin und Naturwissenschaften zu Berlin, dann Mathematik zu Königsberg. Er habilitierte sich zu Berlin, starb aber schon 17 Juli 1842 daselbst. Er schrieb: "Meteorologia veterum Graecorum et Romanorum" (Berl. 1832), "Hermapion" (2 Bde., Lpz. 1841), "Die Sage vom Schuß des Tell" (Berl. 1836), und gab Werke von Aristoteles, einen kopt. Psalter und Einhards "Leben und Wandel Karls d. Gr." (2 Bde., Hamb. 1839) heraus.

Ideler, Karl Wilhelm, Psychiatriker, ein Verwandter der vorigen, geb. 25. Okt. 1795 zu Vendwisch in der Mark, Geh. Medizinalrat und Professor zu Berlin, zugleich Direktor der Abteilung für Geisteskranke in der Charité, gest. 29. Juli 1860 zu Kumlosen (Kreis Westpriegnitz). Seine Hauptwerke sind: "Grundriß der Seelenheilkunde" (2 Bde., Berl. 1835-38), "Biographien Geisteskranker" (ebd. 1841), "Versuch einer Theorie des religiösen Wahnsinns" (2 Bde., Halle 1848-50), "Lehrbuch der gerichtlichen Psychologie" (Berl. 1857).

Idem (lat.), derselbe, dasselbe; idem per idem, Gleiches durch Gleiches (beweisen).

Iden (lat. idus), bei den alten Römern der 13. oder 15. Tag des Monats (s. Kalender). Er war dem Jupiter heilig.

Identifizieren, als identisch ansehen oder darstellen; davon das Substantiv Identifikation.

Idéntisch (vom lat. idem, dasselbe) wird dasjenige genannt, was mit einem andern eins und dasselbe (nämlich dem Begriffe nach) ist. Ein identischer Satz heißt ein solcher, worin Subjekts- und Prädikatsbeariff identisch sind. Irrtümlich glaubten Locke, Leibniz u. a., daß die Zahlsätze wie 1+1=2, desgleichen die Axiome der Geometrie identische Sätze seien und daß schließlich alle Erkenntnis auf solchen zuletzt beruhen müsse. (S. Synthesis.) -

In der Mathematik nennt man identisch solche Dinge, die vollständig gleichbedeutend sind. So sind zwei Ausdrücke identisch, wenn sie beide aus denselben Größen gebildet sind und auf eine und dieselbe Form gebracht werden können. Setzt man zwei solche Ausdrücke gleich, so erhält man eine identische Gleichung (s. d.). Das Verfahren der höhern Mathematik besteht hauptsächlich in der Verwertung identischer Gleichungen.

Identische Netzhautpunkte, s. Auge (Bd. 2, S. 107 b).

Identität (neulat., d. i. Wesenseinheit), das philos. Kunstwort dafür, daß eins mit dem andern begrifflich dasselbe ist (Einerleiheit). I. bedeutet daher eigentlich die Bestimmtheit des Begriffsinhalts oder die unveränderlich festzuhaltende Einheit des Gesichtspunktes des Denkens. Sie beruht stets auf Synthesis, bildet aber eben darum zugleich das Princip aller Analysis der Begriffe. Der logische Satz der I. (principium identitatis), der besagt, daß der einmal gesetzte Begriff unverändert so festzuhalten sei, wie er gesetzt ist, sollte eigentlich nur als Ausdruck der synthetischen Einheit verstanden werden, die dem Begriff selbst erst den Ursprung giebt; nur abgeleiteterweise drückt er eine Bedingung aus, der jeder gegebene Begriff genügen muß, wofern er Wahrheit haben soll. Doch ist die letztere Auffassung, die sich viel mehr auf die Analysis als auf die Synthesis der Begriffe bezieht, die herkömmliche; daher pflegt man den Satz der I. durch die logische Gleichung A = A. auszudrücken; wobei übersehen wird, daß im Gebrauche des Begriffszeichens A der identisch bestimmte Begriffsinhalt schon vorausgesetzt ist. -

I. der Waren, im Zollwesen das Gleichsein von ein- und wieder ausgeführten Waren, wie es namentlich beim Identitätsnachweis (s. d.) in Betracht kommt.

Identitätsnachweis, der bei der Ausfuhr von Waren aus dem Zollgebiet geforderte Nachweis der Identität von aus- und eingeführten Waren, worauf im Interesse des Transithandels und der Exportindustrie unter gewissen Umständen eine Rückerstattung der bei der Einfuhr der Waren bezahlten Zollsätze stattfindet. Nach dem Deutschen Vereinszollgesetz tritt solche Rückvergütung unter I. bei allen Gegenständen ein, die zur Verarbeitung, Vervollkommnung oder Reparatur mit der Bestimmung zur Wiederausfuhr eingeführt worden sind (sog. Veredelungsverkehr), ferner bei den unverkauft gebliebenen vom Ausland zu Messen und Märkten eingebrachten, auch den zu öffentlichen Ausstellungen gesandten Gegenständen. Insofern es sich aber um Mühlenfabrikate handelt, die ganz oder teilweise von ausländischem Getreide hergestellt worden sind, wird ein gegenständlicher I. nicht gefordert, es genügt, daß die Identität des Importeurs und Exporteurs feststeht. Ebensowenig wird ein I. verlangt, wo es sich um Rückvergütung der im Inlande bezahlten Steuer bei der Ausfuhr von Tabak und Tabaksfabrikaten, Zucker, Bier und Branntwein handelt.

Die Aufhebung des I. für Getreide bildet eine zum erstenmal schon bei Beratung des Zolltarifs von 1879 geltend gemachte Forderung der ostdeutschen Landwirte. Ein aus den Beratungen des Ausschusses der Vereinigung der Steuer- und Wirtschaftsreformer hervorgegangener Antrag des Grafen Stolberg und Genossen (Juni 1887) verlangte die bare Zahlung einer dem Einfuhrzollsatze entsprechenden Summe an den Exporteur bei der Ausfuhr von jeglichem (in- und ausländischem) Getreide (s. Exportbonifikation); ein im Februar und März 1888 im Reichstag verhandelter Kompromiß