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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Immun - Imnau
den Arten haben Blütenkörbchen mit dachziegelig
geordneten, trockenhäntigen, meist glänzend gold-
gelben, seltener weißen Hüllschuppen. Während man
vorzugsweise die Arten mit kleinen kugeligen Vlü-
tenkörbchen als I. bezeichnet, nennt man die groß-
köpfigen mit ausgebreiteter Hülle Strohblumen.
Die wichtigste ist die orientalische Immor-
telle (Hsliciii'^uiQ 0ri6ut^i6 ^.), gewöhnlich
französische Immortelle genannt, eine aus-
dauernde Pflanze, deren kleine Blütenköpfchen an
der Spitze des Stengels gedrängte Doldentrauben
bilden, die vor allen andern das Material zu Trauer-
kränzen liefern. Sie ist der Gegenstand eines nicht
unerheblichen Handels und in der Provence einer
ziemlich gewinnreichen Maffenkultur. Eigentlich ist
sie eine Felsenpftanze, die am besten in der bren-
nendsten Sonne gedeiht. In Deutfchland, besonders
in Erfurt, werden ihre Blumen vielfach auch gebleicht
und mit künstlichen Farben ausgestattet. Ähnliche,
aber nicht in demselben Maße gebräuchliche Blumen
sind die des lleliolir^Zum ((xiiaMaliuin Iv.) "wscdag
und arenariinn ^., die Sandimmortelle oder
Fuhrmannsblume, Fuhrmannsröschen,
weil die Fuhrleute gern ihren Hut mit den goldgelben
Vlütenköpfchen dieser Art schmücken.
Die wichtigsten der Strohblumen sind die ein-
jährigen llkliciirvZuin draetsatnin ^7^., dieMal -
maifon-Immortelle, und llklielir^um MÄ-
crantkuin Fe?M., zwei austral. Kompositen mit
mehr oder weniger großen gelben, orangegelben,
goldbraunen, rosenroten, purpurroten oder atlas-
weißen Blumen, die in ihrer natürlichen Färbung
(naturell), die weißen dagegen in verschiedenen künst-
lichen Farben zu Kranz und Vouquet Verwendung
finden. Sie werden in vielen Gärten eigens sürdiesen
Zweck gezogen. So auch XerHutneuinm aniniuiu ^,.,
die einjährige Papierblume, mit weihen oder
violetten Blumen, die durch Anwendung verdünnter
Säuren gebeizt werden und dadurch eine lebhaft
rote Färbung erhalten. Zu den I. werden ferner
gerechnet ^mmodium alatuin Z. Z^. (f. ^.mmo-
dium), ^crociinium i-086uin A00K. mit rofenroten,
auch weißen, ^uodantke Nau^iEgii I>i?M. (Austra-
lien) mit fchön rosenroten, Purpur- oder karmin-
rosenroten Blumen, die kapischen IieliptLrum 8p6"
"08188111111111 ^)0. mit großen kugelrunden Köpfchen
mit weißen und braunen Hüllblättern und Ü6-
liptsrum 6ximium I>. mit purpurroten Köpfchen,
6OU1I)QI-6I13. Fiod08H 2^. (Ostindien) mit glänzend-
violetten, fleifchfarbigen, weihen Blumen und an-
dere Arten.
Immun (lat. inimunig), frei (von Lasten, Ab-
gaben, Strafe); unempfänglich (für Ansteckungs-
gifte). (S. Immunität.)
Immunität (Emunität, ^munitHg, lat.) war
im frühen Mittelalter die den königl. Gütern zu-
stehende und vielen kirchlichen Besitzungen und auch
manchen weltlichen Großen für ihre Besitzungen
durch königl. Privileg gewährte Befreiung von
der Amtsgewalt der öffentlichen Beamten. Diesen
war die Vornahme jeder Amtshandlung innerhalb
dieser Besitzungen unterfagt, insbesondere durfte
kein gerichtlicher Akt vorgenommen und keine öffent-
liche Abgabe erhoben werden. Ein von der Im-
munitätsherrschaft bestellter Vogt übte im Im-
munitätsgebiet die niedere Gerichtsbarkeit aus und
vermittelte den Verkehr mit den staatlichen Gerichten
(Zustellungen, Auslieferung). Den Immunitäts-
herren wurden später, den Geistlichen besonders
durch die sä'chs. Kaiser, Grafenrechte verliehen,
welche sie auch gegenüber den zwischen den Im-
munitätsaebieten zerstreut wohnenden, der Immuni"
tätsHerrschaft nicht unterworfenen Freien ausübten.
In der I. liegen die Anfänge der fpätern selb-
ständigen Staaten. - Jetzt nennt man I. auch
noch die dem Rechtsstaat widerstrebenden, zum
größten Teile beseitigten, einzelnen Ständen zu-
stehenden Befreiungen von bestimmten öffentlich-
rechtlichen Verpflichtungen, z. V. die den Standes-
herren gewährte Befreiung vom Militärdienst und
ihre Privilegierung hinsichtlich der Besteuerung.
In strafrechtlicher Hinsicht versteht man unter
I. die Straffreiheit. Diese I. ist aus staatsrecht-
lichen Gründen den Mitgliedern eines Landtags
oder einer Kammer eines zum Deutschen Reiche ge-
hörigen Staates in F. 11 des Strafgesetzbuches und
den Mitgliedern des Reichstags 'in Art. 30 der
Reichsverfassung gewährleistet. Sie dürfen wegen
ihrer Abstimmung oder wegen der in Ausübung
ihres Berufs gethanen Äußerungen außerhalb der
Versammlung nicht zur Verantwortung gezogen
werden. Ebenso in Asterreich nach dem Gesetz vom
21. Dez. 1867 und dem Gesetz vom 3. Okt. 1861,
bestätigt im Strafgesetzentwurf von 1889. Die I.
ist ferner gewährt den wahrheitsgetreuen Berichten
über Verhandlungen eines Landtags oder einer
Kammer eines zum Deutschen Reiche gehörigen
Staates, welche von jeder Verantwortlichkeit frei-
bleiben (§. 12 des Strafgesetzbuches). Ebenso be-
züglich der Berichte über Verhandlungen des Reichs-
tags in öffentlichen Sitzungen (Art/22 der Reichs-
verfassung). Ebenso auch in Österreich nach §. 28
des Preßgesetzes vom 17. Dez. 1862 und dem Ent-
wurf des Strafgesetzes von 1889 (Art. XV).
In physiologischer Hinsicht versteht man unter
I. die Nnempfindlichkeit des Körpers oder einzelner
Organe gegen krankmachende Einflüsse, insbesondere
gegen Ansteckungsstoffe. Am auffälligsten ist die
I. gegen Infektionskrankheiten. Bekanntlich er-
kranken nicht alle Menfchen an Scharlach, Diphthe-
ritis, Pocken und Abdominaltyphus, die sich in ge-
nau derselben Weise der Ansteckung aussetzten; viele
bleiben zeitweise, andere dauernd verschont. Das
einmalige überstehen der Insektionskrankheiten be-
wirkt gewöhnlich, doch nicht immer, eine dauernde
I. gegen die betreffende Krankheit. Gegen die mei-
sten menschlichen Infektionskrankheiten sind die Tiere
ganz unempfänglich, die ihrerseits wieder von vielen
Infektionskrankheiten befallen werden, welche den
Menschen nicht heimsuchen. Man kann die I. gegen
einige Infektionskrankheiten künstlich hervorrufen,
den Körper immunisieren; fo z. B. wird der
Mensch durch die Einimpfung der Kuhpocken im-
mun gegen die Blattern (f. Impfung). Die moderne
Forschung auf dem Gebiete der Infektionskrank-
heiten strebt dahin, durch methodische Untersuchungen
der Bedingungen, durch welche I. verursacht wird,
neue und zuverlässige Schutzmittel gegen die In-
fektionskrankheiten des Menschen und der Tiere zu
erwerben. (S. auch Schutzimpfung.)
Immutabel (lat.), unwandelbar, unveränderlich.
Fmnau, Dorf im Oberamt Haigerloch des preuß.
Reg.-Bez. Sigmaringen, bei Haigerloch, in 374 m
Höhe, an der'Eyach, hat (1890) 535 E., acht Eifen-
fä'uerlinge, von denen die manganhaltige Kaspar"
quelle die wichtigste ist, sowie eine neue, nach altröm.
Muster eingerichtete Badeanstalt tt893: 300 Kur-
gäste). - Vgl. Mock, Das Stahlbad I. in Hohen-