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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Intention - Interdikt
Intention (lat.), die Absicht, im Unterschied
vom wirklichen Erfolg der Handlung.
Intentionalismus (neutat.), die Lehre, daß
jede, auch die moralisch verwerfliche Handlung, nur
nach der Absicht, in der sie geschieht, zu beurteilen
sei, daß also der Zweck die Mittel heilige.
lutvr a.v8Vntbs (lat.), unter den Abwesenden.
Interamna (jetzt Terni), im Altertum Stadt
im südl. Umbrien am Nar, angeblich Heimat des
Historikers Tacitus sowie der Kaiser Tacitus und
Florianus. - Eine andere Stadt I. mit dem Bei-
namen Lirinas lag am Liris in Latium (jetzt die
Ruinen Termini bei Gignataro).
Intsr arina. silont leFSs (lat.), "Unter den
Wassen schweigen die Gesetze", Citat aus Ciceros
Rede "1^0 UilonE" (IV, 10). - Diesem Citat nach-
gebildet ist: Intel Älina 8ii6nt musas, "Nnter den
Waffen schweigen die Musen".
Interoa.1^ris, Interkalar (lat.), eingeschal-
tet; 3.NNU8 intercNiarig, Schaltjahr; t1i63 int6re3.iH'
i-jg, Schalttag.
Intvrosüvnäo (lat.), durch Verwendung, durch
Fürsprache. Session.
Intercedieren (lat.), dazwischentreten, s.Inter-
Intercellularflnssigkeit, eine Flüssigkeit zwi-
schen zelligen Gewebselementen,wie das Blutplasma
(s. Blut). ^ ls. Intercellu^larräume.
Intercellulargänge, Intercellularlücken,
Intercellularräume, in der botan. Histologie
alle Zwischenräume, die im Gewebeverband ent-
weder dadurch entstehen, daß die einzelnen Zellen
teilweise sich voneinander trennen (schizogeneI.),
oder dadurch, daß einzelne Zellen oder Zellgruppen
zerstört werden und so eine von den umgebenden
Zellen eingeschlossene Lücke gebildet wird (lysigene
I.). Die Gestalt der I., ebenso der Inhalt und so-
mit auch die Funktion derselben können sehr verschie-
denartig sein. Zwischen den großen Höhlungen im
Innern mancher Stammorgane, wie z. B. der Bam-
busastengel, die ja auch nichts anderes als I. sind,
bis zu den kleinsten, nur mit starker Vergrößerung
wahrnehmbaren Kanälchen giebt es alle Übergänge.
Nach dem Inhalt unterscheidet man lust füh-
rende und sekretführende I.; die erstern sind
viel häufiger als die letztern, fast in jedem fertigen
Gewebe finden sich zahlreiche Lufträume; sie liegen
in der Regel dort, wo die Zellen mit ihren Kanten
früher zusammenschlössen, und stehen untereinander
in Verbindung, sie bilden also ein zusammenhän-
gendes System, das mit der umgebenden Luft durch
die Spaltöffnungen kommunizieren kann. Die Funk-
tion dieser Art von I. ist jedenfalls, die Durchlüf-
tung der im Innern der Pflanze liegenden Gewebe
zu ermöglichen, was für die Atmung sowohl als
auch sür die Transspiration von großer Wichtigkeit
ist. Bei den Landpflanzen bildet diese Art von I.
meist nur enge Kanäle, und nur in dem sog.Schwamm-
parenchymderVlätter(s.Blatt,Vd.3,S.86d)sinden
sich größere Lücken; bei den Wasserpflanzen dagegen,
hauptfächlich bei den untergetauchten Teilen der-
selben , nehmen die I. eine ansehnliche Größe an,
bilden gewissermaßen Luftreservoire, die ebenfalls
sür den Ernährungsprozeß von Bedeutung sind, in
manchen Fällen wohl auch zugleich als Schwimm-
organe dienen. Die großen Hohlräume, die in vielen
Stämmen durch Zerstörung des Marks entstehen,
haben wohl kaum eine physiol. Bedeutung.
Die sekretführenden I. teilt man nach ihrer Ge-
stalt ein in Intercellularlücken und Inter-
cellulargänge. Die erstern sind kurze, kugelige,
ringsum von Zellen umschlossene Hohlräume, die
mit Harz, Gummi, Ol oder dergleichen angefüllt
sind; derartige drüsenartige Gebilde finden sich in
den Familien der Myrtaceen, Rutaceen u. a., wo
sie die durchscheinenden Punkte in den Blättern
bilden. Die Intercellulargänge sind lange Röhren,
die die Gewebe auf weite Strecken hin durchsetzen;
sie stehen oft miteinander durch Verzweigungen und
Anastomosen in Verbindung. Je nach ihrem In-
halte unterscheidet man Harzgänge (s. d.), Gummi-
gänge (s. d.), Milchröhren (s. d.), ölführende Gänge
oder Ölbehälter (s. d.).
Intercellularfubstanz, eine Masse, welche sich
zwischen zelligen Gewebselementen befindet und diese
einschließt. (S. Histologie, S. 215 H, und Knorpel.)
Intercession (lat.), das Dazwischentreten; im
röm. Recht zunächst im negativen Sinne der Ein-
spruch, zu welchem die höhern röm. Beamten ihrem
Kollegen gegenüber sowie gegenüber untergeord-
neten Beamten berechtigt waren, um nachteilige
Handlungen zu hindern. Namentlich stand dieses
Recht den Volkstribunen gegenüber den übrigen
Beamten zu. Im positiven Sinne liegt eine I. bei
Rechtsgeschästen vor, wenn jemand in einer Sache,
die ihn nicht angeht, zu Gunsten des Nächstbeteilig-
ten eine Schuld übernimmt oder eine ihm gehörige
Sache oder ein Recht verpfändet, während er er-
wartet, daß der Nächstbeteiligte die Schuld tilgt.
Eine I. liegt also nicht vor, wenn jemand die Schuld
eines andern dem Dritten sofort zahlt, wohl aber,
wenn er statt desselben in den Schuldverband ein-
tritt oder die Schuld kontrahiert. Der Begriff ist
im röm. Recht befonders ausgebildet, weil die Un-
gültigkeit der von Frauen, die wegen ihres leichten
Sinnes besonders geneigt seien, auf diese Weise
Verbindlichkeiten auf sich zu nehmen, eingegangenen
I. durch ein besonderes ssnawg conZuiwm Voils-
Mnum soweit ausgesprochen wurde, dütz^lbst die
Zurückforderung des auf eine Schuld Gezahlten er-
laubt war. ^Zwischensatz.
Intercision (lat.), Unterbrechung, Einschnitt,
IntsroontinVnta.1 Raii^va.^ (spr. -nsnntäll
rehlweh), s. Interkontinentale Eisenbahn.
Interdentale Laute, s. Laut.
Interdikt (lat. intsräicwm, "Einspruch", "Ver-
bot", "Untersagung"), im kath. Kirchenrechtdie
Einstellung aller kirchlichen Funktionen. Das I.
gehört zu den kirchlichen Strafen und kann ver-
hängt werden einmal als interdietum loeale, Ein-
stellung der kirchlichen Thätigkeit für einen be-
stimmten Bezirk, entweder für ein ganzes Land
(interäiewin ^susi-ais) oder einen Teil desselben
(wtsi'äicwin pHrticuiHi-6). Dies I. wurde aber im
Mittelalter schon dahin gemildert, daß die Spen-
dung der Taufe, der Firmung, des Vußsakraments,
des Abendmahls an Kranke und Sterbende, die
Lesung einer täglichen stillen Messe u.s.w. nicht da-
durch ausgeschlossen sein sollte. Nichtsdestoweniger
war es das ganze Mittelalter hindurch eine gefähr-
liche Waffe gegen den Staat, indem durch Ver-
hängung des I. die Leidenschaften des Volks auf-
geregt und die Staaten fast immer zur Nachgiebig-
keit der Kirche gegenüber veranlaßt wurden. Gegen-
wärtig ist es außer Gebrauch gekommen, nachdem
es im spätern Mittelalter sich wiederholt unwirksam
erwiesen hatte, so insbesondere Ludwig dem Bayern
gegenüber. Dagegen ist das sog. interäictuui p6i>
80imi6, d. h. Ausschließung von den öffentlichen