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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Italien (Geschichte 1815-46)

Tolentino (2. und 3. Mai 1815) zur schleunigen Rückkehr nach Neapel entschließen und nach Frankreich flüchten. Ein Versuch, sein altes Königreich wiederzugewinnen, endete mit seiner standrechtlichen Erschießung 13. Okt. 1815. An der Seite der Österreicher war indessen Victor Emanuel I. in Savoyen und dann selbst bis Grenoble vorgerückt. Trotzdem dankte er auf dem Wiener Kongreß nur der Eifersucht Frankreichs und Englands, daß er im ungeschmälerten Besitze seiner frühern Lande blieb und außerdem noch Ligurien mit Genua und der Insel Capraia und einschließlich der ehemaligen Reichslehen erlangte. Dem Streit um den Kirchenstaat hatte gleichfalls Napoleons Rückkehr ein Ende gemacht, da nun Österreich auf Bologna und die Legationen verzichtete und sich nur das Besatzungsrecht in Ferrara und Comacchio vorbehielt, während gleichzeitig Murat Camerino und die Marken abgesprochen und selbst Benevent und Pontecorvo wieder der päpstl. Hoheit unterstellt wurden. Ebenso wurde die Rückgabe Modenas an sein Fürstenhaus bestätigt und Toscana nicht nur wiederhergestellt, sondern erweitert um einige Lehen, den Stato dei Presidii und den frühern neapolit. Besitz auf Elba und in Piombino. Wie Napoleons Gattin Marie Luise mit Parma und Piacenza, so wurde die Infantin Marie Luise von Bourbon mit der ehemaligen Republik Lucca abgefunden. Den Löwenanteil erhielt jedoch auch so noch Österreich, das nicht nur seine frühern Lande und die in den Verträgen von Campo-Formio, Lunéville, Preßburg und Wien ihm zugesprochenen Gebiete, sondern auch die im Frieden von Paris errungene Grenzerweiterung sich wahrte, sodaß es nun die ganze Lombardei vom Tessin bis zum Po und Mincio samt dem Veltlin und Bistum Trient, sowie Venetien und Dalmatien mit Ragusa innehatte und mit seinem aufs Dreifache vermehrten Besitz mehr als je die herrschende Macht bildete.

9) I. unter dem Drucke der wiederhergestellten Regierungen und unter der Vormundschaft Österreichs (1815-46). Österreichs maßgebende Stellung in I. nach dem Zusammenbruch der Napoleonischen Schöpfungen beruhte vor allem auf dem Umstände, daß die wiederhergestellten Fürsten ihren Rückhalt an dem absolutistischen Kaiserreiche suchen mußten gegenüber der herrschenden Unruhe der Geister und den liberalen und nationalen Regungen. Dem Sektentum der Carbonari arbeitete Österreich durch eine ausgebildete polizeiliche Spionage mit Erfolg entgegen, begierig auch im übrigen I. sich eine Vormundstellung zu verschaffen. Um so rascher breitete sich dieses Sektentum in Unteritalien aus. Den Anlaß zur Erhebung gab die span. Revolution, durch die Ferdinand VII. von Spanien zur Annahme der Cortesverfassung von 1812 gezwungen wurde. Als Ferdinand von Neapel in seiner Eigenschaft eines Infanten von Spanien seine Zustimmung zu dieser gab, verlangte die Verfassungspartei Unteritaliens, geführt von G. Pepe, den Erlaß einer Konstitution auch für Neapel; Ferdinand wich der Bewegung, indem er 6. Juli 1820 eine der spanischen ähnliche Verfassung zusagte. In dem 1. Okt. zusammengetretenen Parlament erneuerte der König feierlich seinen Schwur auf das indessen erlassene Staatsgrundgesetz. Inzwischen aber hatte sich bereits Sicilien erhoben, um eine noch liberalere Verfassung für sich zu fordern. Die Uneinigkeit zwischen Messina und Palermo ermöglichte jedoch dem zur Unter drückung des Aufstandes ausgesandten Pepe wenigstens eine Verständigung mit Palermo zu erzielen, die aber dann das neapolit. Parlament zurückwies. Indessen hatte Österreich seine Truppen verstärkt und den König Ferdinand zu der Laibacher Konferenz (Jan. 1821) eingeladen. Hier ließ sich der charakterlose Fürst vollends einschüchtern, worauf die österr. Regimenter in die neapolit. Staaten einmarschierten, Pepe mit leichter Mühe schlugen und 23. März 1821 die Hauptstadt selbst besetzten. Ferdinand, 15. Mai zurückgekehrt, schaffte die beschworene Verfassung wieder ab und löste das Heer zum größten Teile auf, um dann unter dem militär. Schutz Österreichs die ausgedehnteste Verfolgung der Liberalen zu eröffnen. Währenddessen war bereits 10. März die Revolution auch in Piemont ausgebrochen; Viktor Emanuel I., welcher weder eine Konstitution bewilligen, noch bei Österreich Hilfe suchen mochte, entzog sich der Schwierigkeit durch Abdankung zu Gunsten seines in Modena befindlichen, Österreich mehr ergebenen Bruders Karl Felix, unter Übertragung der Zwischenregierung an den für liberal geltenden Karl Albert (s. d.). Dieser ließ sich nun zum Erlaß einer Verfassung bereden, hatte aber dann nicht den Mut, diesen Schritt gegenüber den drohenden Erklärungen des Königs Karl Felix, welcher durch die Österreicher für sich Besitz von seinen Landen ergreifen ließ, zu verteidigen. Nachdem die Liberalen niedergeworfen waren, verfügte sich Karl Felix im Okt. 1821 selbst nach Turin. Auf dem Kongreß von Verona wurde hierauf (1822) die Zurückziehung der Truppen Österreichs, das auch in der Lombardei jede Regung erstickt hatte, aus Piemont und Neapel im einzelnen verabredet. Am traurigsten stand es im Königreich Neapel, wo unter Franz I. sich die schmählichste Staatsverwaltung breit machte, und auf Sicilien. Dagegen erhielt Karl Felix die Ehre seines Hauses und Landes aufrecht, indem er den Bei von Tripolis zur vollständigen Genugthuung für die Kapereien seiner Schiffe zwang und in Piemont manche nützliche Reformen durchführen ließ, namentlich aber Sardinien zeitgemäßere Einrichtungen gab. In die Ruhe, welche infolge des Druckes Österreichs und der ihm ergebenen Fürsten gegenüber dem republikanischen Sektenwesen wie dem konstitutionellen Liberalismus äußerlich trotz aller tiefen, heimlichen Unzufriedenheit herrschte, brachte neue Bewegung der Herzog Franz IV. von Modena, welcher schon früher Karl Albert mit Hilfe der Reaktionären von der Thronfolge zu verdrängen gesucht hatte und jetzt mit Unterstützung der von Menotti (s. d.) geführten Liberalen seine Ziele zu erreichen suchte. Als jedoch die Sache vor der Zeit ruchbar wurde, warf sich Franz IV. selbst auf Menotti und dessen Anhängerschaft die vorbereitete Erhebung kam aber dann doch in Bologna zum Ausbruch und Franz sah sich durch deren Wiederhall in Modena zur Flucht nach Mantua genötigt. Wie in Modena wurden auch der Aufstand von Bologna und die Unruhen, welche in Rom während des Conclaves für Pius VIII. begannen, rasch erstickt. Neue ernste Unruhen erhoben sich im Febr. 1831 in Bologna, um sich von hier schnell über die Romagna, Umbrien und die Marken auszubreiten. Allein die provisorische Regierung, welche die weltliche Herrschaft des Papstes in Bologna für verfallen erklärte, hoffte vergeblich auf Hilfe von Frankreich, während Österreich sich beeilte, die Bewegung, welche auch die Herzogin von Parma