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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Johann Georg (Kurfürst v. Brandenb.) - Johann (Markgraf v. Brandenb.-Cüstrin)
rung der Erbfolge in Pommern beim Aussterben
des herzogl. Hauses. Statt ferner feine Erban-
sprüche an Glogau und an mehrern Pfandschaf-
ten (Crossen, Züllichau und Sommerfeld) ernsthaft
geltend zu machen und sich nach König Matthias'
von Ungarn Tode als Erbberechtigter um die
ungar. Krone zu bewerben, begnügte er sich mit
der Freundschaft des neuen Königs Wladislaw
und der Zusicherung, daß die Pfandschaften zu fei-
nen und seiner Söhne Lebzeiten nicht eingelöst wer-
den sollten, sowie der Genehmigung des Ankaufs
der Landschaft Iossen. Besonders verdient machte
sich I. C., der selbst ein gewandter Lateiner war und
Cicero Germaniens genannt wurde, durch För-
derung der humanistischen Studien in der Mark.
Für die Gründung der Universität Frankfurt a. O.
hatte er schon die einleitenden Schritte gethan, als
ihn der Tod 9. Jan. 1499 zu Arneburg in der Alt-
mark ereilte. - Vgl. Dropsen, Geschichte der preuh.
Politik, Bd. 2 (2. Aufl., Lpz. 1869-70).
JohannGeorg,mitdemBeinamen()6c0ii0iiiu8,
Kurfürst von Brandenburg (1571-98), geb.
1525, vereinigte nach dem Tode seines Vaters, des
Kurfürsten Joachim II., und seines Oheims Johann
von Cüstrin (beide 1571 gestorben) die brandend.
Lande wieder in einer Hand. Eine strenge und haus-
hälterische Natur, beseitigte er die Mißwirtschaft, die
unter seinem Vater eingerisfen war, mit äußerster
Härte; er lieh den jüd. Münzmeister Lippold zu Tode
martern, entsetzte viele Ratgeber seines Vaters, auch
manche durchaus unschuldige, ihrer Amter und tilgte
durch große Sparsamkeit einen Teil der Schulden,
die Joachim II. hinterlassen hatte. Den Ständen
der Mark, die auf sein Drängen die Abtragung
von 1 Mill. Thlr. Schulden übernahmen, bestätigte
I. G. ihre bisherigen Freiheiten und räumte ihnen
noch neue weiter gehende Rechte ein. Ein eifriger
Lutheraner, an der Abfassung der Konkordienformel
wesentlich beteiligt, scheute I. G. jede Verbindung
mit den Calvinisten in Frankreich und Holland. Als
1594 nach der Vermählung seines Enkels Johann
Sigismund mit der ältesten Tochter Herzog Albrecht
Friedrichs von Preußen die Aussicht auf die Er-
werbung der jülich-clevefchen Lande eröffnet wurde,
hielt den Kurfürsten sein Widerwille gegen die Cal-
vinisten davon ab, sich mit den Holländern zur Be-
setzung der rhein. Lande zu verbinden. Er erzürnte
sich darüber heftig mit seinem Sohne und Thron-
erben, dem Kurprinzen Joachim Friedrich. Dieser
Zwiespalt wuchs, als I. G., dem in dreimaliger
Ehe 23 Kinder geboren wurden, zu Gunsten der
Söhne dritter Ehe eine Teilung der brandend. Kur-
lande gegen das hohenzoll. Hausgesetz, die vis^osi-
tio ^ckiliea, beabsichtigte. I. G. starb 8. Jan. 1598.
Johann Sigismund, Kurfürst von Branden-
burg (1608-19), geb. 1572 als Sohn des Kur-
fürsten Joachim Friedrich, war ein Fürst von edler
Gesinnung, aber ohne feste Thatkraft und ohne rechte
Selbständigkeit. Unter seiner Regierung erfolgte
auf Grund der alten Erbrechte eine bedeutende Ge-
bietsausdehnung des Kurfürstentums, indem zwei
wichtige neue Besitzungen, Cleve-Mark und Ostpreu-
ßen, an Brandenburg sielen. Als 1609 der letzte
männliche Sproß der Herzöge von Iülich-Cleve
starb, erhoben Brandenburg und Pfalz-Neuburg
(5rbansprüche. Durch den Vertrag von Dortmund
1609 einigten sich beide possidierende Fürsten zu ge-
meinsamer Verwaltung des Landes; der Vertrag
von Xanten 1614 brachte eine vorläufige, später
dauernde Teilung des Erbes, sodaß Cleve, Mark
und Ravensberg an Brandenburg, Iülich-Berg an
Pfalz-Neuburg sielen. Doch gelang es erst dem
Enkel I. S.s, dem Großen Kurfürsten, in den rhein.
Landen seiner Autorität als Landesherr Geltung
zu verschaffen. Ostpreußen, dessen letzter Herzog
Albrecht Friedrich 1618 starb, mußte aus I. S. als
den Gemahl der ältesten Tochter des Herzogs über-
gehen, aber die preuh. Stände sträubten sich gegen
die "brandend. Tyrannei", sie wünschten Ostpreußen
in eine poln. Provinz umzuwandeln und die zügel-
lose Adelsfreiheit der Polen zu gewinnen. Nur in-
dem I. S. dem poln. Könige huldigte, einen Tribut
zahlte und den Polen ein Einfpruchsrecht in die
Verwaltung des Landes zugestand, vermochte er,
unter Androhung von Gewalt, die widerspenstigen
Preußen zur Anerkennung seiner Nachfolge zu be-
stimmen. Obgleich streng lutherifch erzogen, neigte
I. S. in seinem Mannesalter doch mehr zur calvi-
nischen Lehre und trat 1613 zur reform. Kirche
über, gestattete aber durch den im Febr. 1615 ausge-
stellten Revers einem jeden seiner Unterthanen, bei
dem streng luth. Bekenntnis und bei der Konkordiew
formel zu verbleiben. Die Stände der Kurmark und
Ostpreußens widerstrebten aufs äußerste dem cal-
vinischen Landesherrn und fanden einen starken
Rückhalt an der eigenen Gemahlin des Kurfürsten,
Anna, die zeitlebens eine eifrige Lutheranerin blieb.
In dem "Toleranzedikt" vom Febr. 1614 hat I. S.
zum erstenmal jene Grundsätze weitherziger Duld-
samkeit auf religiösem Gebiete verkündet, die von
seinen Nachkommen weiter vertreten worden sind.
Er starb 23. Dez. 1619.
Johann, Markgraf von Brandenburg-Cü-
strrn(1535-71), gewöhnlich Hans von Cüstrin
genannt, geb. 1513 als zweiter Sohn des Kurfürsten
Joachim I. von Brandenburg, erhielt beim Tode
seines Vaters (1535) durch einen Teilungsvertrag
die Neumark, Lebus, Sternberg, Cottbus, Crossen
und Züllichau, führte 1537 in feinen Landen die
Reformation ein und trat 1538 dem Bunde der
Scymalkaldener bei, doch mit der bestimmten Er-
klärung, daß es sich in dem Bunde um Beschützung
des Glaubens, nicht um polit. Interessen handele.
I., jeder Rebellion gegen des Kaisers Majestät ab-
geneigt, ließ sich durch die Versicherungen Karls V.
und König Ferdinands täuschen und schloß sich im
Schmalkaldischen Kriege den Kaiserlichen an. in der
Meinung, daß die aufrührerifchen Fürsten bestraft,
aber die konfessionellen Zustände erhalten werden
sollten. An dem Siege bei Mühlberg hatte er mit
seinen Reitern hervorragenden Anteil. Zu spät er-
kannte der eifrig protestantifche, aber politisch kurz-
sichtige Fürst seinen Irrtum. Dem Interim, das
der Kaiser ihm aufzuzwingen gedachte, wollte er sich
nicht unterwerfen. Er knüpfte nun mit Kurfürst
Moritz von Sachsen Beziehungen an; persönliche
Abneigung gegen diefen aber hielt ihn von einer
dauernden Verbindung ab. Während er in Passau
seine Abgesandten für die prot. Glaubensgenossen
kräftig eintreten ließ, näherte sich I. in der Politik
wieder den Kaiserlichen und nahm, nachdeuv der
Religionsfriede gesichert schien, im Dienste Karls
am Kriege gegen Frankreich und an der Belagerung
von Metz teil (1552). Die vornehmsten Verdienste
des Markgrafen aber liegen in der Verwaltung sei-
nes Landes. Er war das Muster eines sparsamen
Landesvaters. Die Macht der Stände hielt er fest
danieder, säuberte die Straßen von Wegelagerern,