Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

978

Juden

wesens und der Kultur der J. in Italien während des Mittelalters, Wien 1884. Über die wissenschaftliche Blüte der italienischen J. dieser Periode s. Jüdische Litteratur.)

Schrecklicher war die Wendung der Dinge in Spanien. Die christl. Wiedereroberung des Landes brachte zwar nicht gleich die J. um die Vorteile, die ihnen die maur. Herrschaft gewährt hatte. Auch jetzt noch hatte man sie gern als Ärzte und Finanzverwalter (Almojarifen). Aber es war vorauszusehen, daß eine Nation wie die spanische, die sich seit Jahrhunderten als Vorkämpferin gegen die Ungläubigen gefühlt hatte, ihren Glaubenseifer schließlich auch gegen die J. wenden würde. 1391 begann das Morden in Sevilla und bald wälzte sich der Strom der Verfolgung durch ganz Spanien. Nur die Flucht aus dem Lande oder der Übertritt zum Christentum gewährte Rettung. Aber die Folge dieser Zwangsbekehrungen war das Mißtrauen, das gegen die aus Mauren und J. gewonnenen Neuchristen (Marannos) sich bildete, ob sie nicht insgeheim dem Islam und dem Judentum treu geblieben seien. 1481 ward infolgedessen das Tribunal der Inquisition (s. d.) errichtet. Großinquisitor ward Thomas de Torquemada, Inquisitionsrichter der von Pius IX. heilig gesprochene Peter Arbues. Bald loderten in ganz Spanien die Scheiterhaufen in den Autos de Fé (s. d.). Ehemalige Glaubensgenossen, wie der frühere Rabbiner, spätere Bischof Paul von Burgos, thaten sich in gehässigen Angriffen gegen die J. besonders hervor. Nach der Eroberung Granadas, des letzten Bollwerks maur. Herrschaft, kam es 1492 zur gänzlichen Vertreibung der J. aus Spanien, die unsägliches Elend über sie brachte. In Portugal, wo sie früher, wenn auch von Steuern bedrückt, aber sonst unbehelligt gelebt hatten, war ihres Bleibens jetzt auch nicht lange. Johann II. ordnete schon 1493 ihre Verweisung an. Eine nochmalige Vertreibung der J. und Zwangstaufe ihrer Kinder befahl König Manuel 1498. Überhaupt dauerte die Verfolgung der J. auf der Pyrenäischen Halbinsel bis zur Aufhebung des Auswanderungsverbotes 1629. Vereinzelte Autos de Fé fanden sogar noch 1739 und 1766 statt. Erst 1773 ward der gesetzliche Unterschied zwischen span. Christen und Neuchristen aufgehoben. (Vgl. Kayserling, Geschichte der J. in Spanien und Portugal, 2 Bde., Berl. 1861-67; Bloch, Die J. in Spanien, Lpz. 1875.)

So war zu Anfang des 16. Jahrhunderts das westl. Europa beinahe von J. entvölkert; die meisten lebten noch in Deutschland, Italien, Polen, wo sie die schreckliche Verfolgung des Kosakenhäuptlings Chmelnizkij 1648-57 traf, in den osman. und afrik. Staaten. Nicht sehr beträchtlich war ihre Zahl in den entferntern asiatischen Reichen (vgl. über die J. in Centralasien H. Landsdell, Through Central Asia, 1887), in Arabien, wo es noch gegenwärtig J. in Hedschas giebt, die zum Teil ein Beduinenleben führen; in Persien, wo sie unter Druck in Unwissenheit leben; in Afghanistan, wo sie von Kabul aus bis nach China Handel treiben; in Indien, wo sie schon um 500 erwähnt werden; in Cochinchina, wohin sie vermutlich mit den Portugiesen kamen; in der Bucharei, wo sie bürgerliche Freiheiten genießen und Seiden- und Metallwaren anfertigen; in der Tatarei, in China nach ziemlich zweifelhaften Berichten. Im nördlichen Afrika, namentlich Algier, Tlemsen, Oran, Tetuan, Tunis (vgl. D. Cazès, Essai sur l'histoire des Israélites de Tunisie, Par. 1889) u. s. w., machten sich infolge der Ereignisse in Spanien 1391 und 1492 neben den bereits bestehenden ältern jüd. Gemeinden sehr viele Flüchtlinge ansässig. In Marokko bekleiden J., die hier Handel und Gewerbe treiben, nicht selten die obersten Beamtenstellen, erleiden aber bisweilen auch die unmenschlichste Behandlung. In Algier lebten sie unter dem schmählichsten Drucke, aus dem sie erst durch die Franzosen seit 1830 befreit wurden. Seit 1870 haben sie die franz. Bürgerrechte. (Vgl. G. Meynie, L'Algérie juive, Par. 1887.) Günstig war ihre Lage in der Türkei, wo sie, durch zahlreiche Ankömmlinge aus allen Ländern Europas vermehrt, bis auf die Erpressung der Paschas und gelegentliche Ausplünderungen, selten Anfechtungen erlitten. Große, durch kabbalistische Sektierer hervorgerufene Bewegungen erschütterten Mitte des 17. Jahrh. in der Türkei die Judenschaft. Beträchtlich sind ihre Gemeinden in Konstantinopel, wo 44 Synagogen entstanden, Adrianopel, Saloniki, Gallipoli (in den genannten Städten lebten meist die vertriebenen spanisch-portugiesischen J. oder Sephardim), Smyrna, Aleppo und Damaskus. In Palästina, wohin aus Polen viele J. auswanderten, leben sie bis zur Gegenwart in großer Armut. (Vgl. Jerusalem. Jahrbuch zur Beförderung einer wissenschaftlich genauen Kenntnis von Palästina, hg. von A. Luncz, 1. Jahrg., Wien 1881; 3. Jahrg., Frankf. a. M. 1889; Dalman in der "Zeitschrift des deutschen Palästinavereins", Bd. 14, Lpz. 1891, Nr. 3, S. 148-150.) Es gelang Moses Montefiore 1840, einen Ferman des Sultans zum Schutze der J. in der Türkei zu erlangen.

In dem christlichen Europa besserten sich infolge des Aufblühens der Wissenschaften und der Reformation die Gesinnungen gegen die J.; doch erst seit dem letzten Viertel des 18. Jahrh. wurden sie in verschiedenen Ländern als Bürger aufgenommen. Gegen J. und jüd. Schriften wüteten in Italien vom 16. bis ins 17. Jahrh. Inquisition und Päpste. (Vgl. A. Berliner, Censur und Konfiskation hebr. Bücher im Kirchenstaate, Frankf. a. M. 1891.) Wöchentlich wurden seit 1584 für sie zu Rom christl. Bekehrungspredigten gehalten, die sie anzuhören gezwungen waren (vgl. E. Rodocanachi, Le saint-siège et les Juifs, Par. 1891), und noch die neueste Zeit bot Fälle, wo jüd. Knaben ihren Eltern entrissen und heimlich getauft wurden. Häufig wurden sie bis 1570 aus einzelnen ital. Städten verwiesen. Seit der Neugestaltung Italiens haben die J. Bürgerrechte; sie bekleiden Staatsämter, nehmen Lehrstühle ein und sitzen im Parlament. In Frankreich wurden seit 1550 spanische und portugiesische J. in Bayonne und Bordeaux aufgenommen; die im Elsaß und Lothringen behielten unter der franz. Herrschaft so ziemlich ihre ältere Verfassung. (Vgl. Revue nouvelle d'Alsace, Jahrg. 8, Nr. 11.) 1784 wurde der Leibzoll abgeschafft und durch die Revolution (Beschluß der Nationalversammlung vom 27. Sept.) 1791 den J., die man seitdem Israeliten nannte, das Bürgerrecht zugesprochen. (Vgl. Kahn, Histoire de la communauté israélite de Paris, 5 Bde, Par. 1885-88.) Zur Befestigung dieser neuen Verhältnisse wurden 1806 eine Versammlung von 110 jüd. Notabeln und später ein Synedrium von 71 Mitgliedern, die eine Art Konsistorialverfassung entwarfen, einberufen.