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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Katechu

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Katechu

glaubens vornehmlich das Apostolische Symbolum, die Zehn Gebote und das Vaterunser. Luther gab schon 1520 die Zehn Gebote, die drei Artikel des christl. Glaubens und das Vaterunser mit Erklärungen versehen u. d. T. «Eine kurze Form, die Zehn Gebote und den Glauben Zu betrachten und das Vaterunser zu beten» heraus. Nach der kursächs. Kirchenvisitation schrieb Luther 1529 seinen Großen K. für Geistliche und Lehrer und den Kleinen K. für die Kinder. Außer den drei ersten Hauptstücken enthielten diese noch die beiden Hauptstücke von der Taufe und vom Sakrament des Altars. Das sog. sechste Hauptstück, vom Amte der Schlüssel, ist spätern Ursprungs. An seiner Stelle findet sich jetzt meist der Artikel von der Buße, Beichte und Absolution (als fünftes Hauptstück). Einen Anhang, der aber auch nicht von Luther herrührt, bilden der Morgen- und Abendsegen, das Tischgebet, die Haustafel und Fragestücke für Kommunikanten. Beide Katechismen wurden später unter die Symbolischen Bücher aufgenommen.

Die zur Augsburgischen Konfession sich bekennende Brüdergemeine gebraucht als K. hauptsächlich das von Lieberkühn verfaßte Buch u. d. T. «Der Hauptinhalt der Lehre Jesu Christi» (Barby 1778; letzte Ausg. 1877). Unter den Katechismen der schweiz. Reformation sind namentlich der zweite Genfer, der Züricher und der Heidelberger oder Pfälzer K. zu nennen. Den Genfer K. verfaßte Calvin (französisch 1542, lateinisch 1545); derselbe wurde auf verschiedenen franz. Synoden sanktioniert und auch vielfach in andern reform. Kirchen in Gebrauch genommen. Der Züricher K. (1609) ist aus den Katechismen von Judä (1534) und Bullinger (1554) entstanden und hatte früher besonders in der Züricher Kirche großes Ansehen. Der bekannteste aber ist der Heidelberger Katechismus (s. d.) geworden.

In der anglikanischen Kirche erlangte der sog. «Church catechism», von Joh. Poinet 1552 lateinisch verfaßt, von König Eduard VI. sanktioniert und 1553 zu London herausgegeben, großes Ansehen. Er umfaßte 24 Fragestücke, eine Erklärung des Taufgelübdes und der Glaubensartikel, die Zehn Gebote, das Vaterunser. Später (1572) wurde durch Al. Nowel noch ein Unterricht über die Sakramente beigefügt. Die presbyterianische Kirche in England und Schottland gebraucht «The assembly-catechism», der bald nach dem von der Westminstersynode (1643) verfaßten Puritanerbekenntnisse veröffentlicht wurde. Die Socinianer gebrauchenden Rakauer K. (»Catechismus Rakoviensis»), von Valentin Schmalz und Hieron. Moskorzowsky 1605 in poln. Sprache verfaßt, dann auch deutsch und lateinisch erschienen; die Quäker den K. von Robert Barclay (1673) u. s. w.

In der lutherischen Kirche begann man schon frühzeitig den Lutherschen K. durch Erklärungen zu erweitern, daher beinahe jedes Land seinen eigenen K. erhielt. Zu Ende des 18. Jahrh. wurden vielfach die orthodoxen Katechismen durch solche ersetzt, die den Meinungen der Aufklärungszeit mehr Einfluß gestatteten. Nach Vereinigung der beiden prot. Kirchen in mehrern deutschen Staaten entstand das Bedürfnis von Unionskatechismen. Die moderne Orthodoxie betrachtete es als eine ihrer Hauptaufgaben, die rationalistischen Katechismen überall zu beseitigen und dafür die ältern wieder einzuführen oder neue im dogmatischen Geschmacke des 17. Jahrh. zu verfassen. Ihre Bestrebungen sind vielfach von Erfolg gewesen, scheiterten aber anderwärts an dem Widerstande der Gemeinden.

In der römisch-katholischen Kirche erlangte der durch das Tridentinische Konzil veranlaßte, vom Erzbischof Leon Marino, dem Bischof Ägidius Foscarari und dem portug. Dominikaner Franciscus Foreiro ausgearbeitete, von Papst Pius V. bestätigte Römische oder Tridentinische K. (»Catechismus Romanus») symbolisches Ansehen. Derselbe erschien zuerst zu Rom 1566. Er zerfällt in vier Hauptabschnitte: Apostolisches Symbolum, Sakramente, Dekalog, Gebet. Eine sehr weite Verbreitung fanden die beiden Katechismen des Jesuiten Petrus Canisius (s. d.). Die griechisch-katholische Kirche hat ihren größern K. in dem von Petrus Mogila, Metropoliten zu Kiew, verfaßten Rechtgläubigen Bekenntnis der kath. und apostolischen Kirche des Morgenlandes (»Confessio orthodoxa», 1642), das von der Synode zu Konstantinopel (1643) durch die Patriarchen von Konstantinopel, Alexandria, Antiochia und Jerusalem angenommen und durch die Synode von Jerusalem (1672) sowie (1721) durch Peter d. Gr. aufs neue sanktioniert wurde. Dieser K. heißt auch «Der größere K. der Russen», zum Unterschied von dem Kleinern K., den Peter I. abfassen ließ, und zerfällt in die drei Teile: Vom Glauben, Von der Hoffnung und Von der Liebe zu Gott und dem Nächsten. Deutsch erschien er von Frisch (Frankf. und Lpz. 1724). Aus einer 1832 veranstalteten Revision durch den Metropoliten Philaret von Moskau ist der jetzt gebräuchliche K. hervorgegangen, der 1866 zu Moskau erschien. - Vgl. Ehrenfeuchter, Zur Geschichte des K. (Gött. 1857).

Katechu (Catechu), Katechugummi, Kachu oder japanische Erde (Terra japonica), eine unter verschiedenen Formen in den Handel kommende gerbstoffhaltige Masse, die teils aus den Früchten der Betelpalme (Areca Catechu L.), teils aus den Zweigen und dem Kernholze einer Akazie (Acacia Catechu W., s. Tafel: Leguminosen III: Mimosaceen, Fig. 1), teils aus den Blättern der Gambirpflanze (Uncaria Gambir Roxb.) durch Auskochen gewonnen wird. Man unterscheidet Palmenkatechu, Akazienkatechu oder Kutsch und Gambirkatechu (gelbes K., s. Gambir). Von ersterm kennt man zwei Sorten: Kassu (Cassu), das aus den frischen Samen der Betelpalme gewonnene Extrakt, das in flachen, runden Kuchen von schwarzbrauner Farbe, die stets mit Reisspelzen bedeckt sind, weil sie auf Reisspreu getrocknet werden, in den Handel kommt, und Coury, die aus den bereits einmal abgekochten Samen durch nochmaliges Auskochen erhaltene Masse von gelblichbrauner Farbe und unregelmäßiger Gestalt, die meist in Indien verbraucht wird. Das Akazienkatechu kommt aus Hinterindien unter dem Namen Pegu- oder Bombaykatechu und aus Vorderindien unter dem Namen bengalisches K. Ersteres ist die gewöhnlichste im deutschen Handel vorkommende und für pharmaceutische Verwendungen neben dem Gambir zulässige Katechusorte; es bildet unregelmäßige, von Blättern einer Palmenart durchsetzte und in solche eingehüllte schwarzbraune spröde Stücke. Das bengalische K. besteht aus unregelmäßig vierseitigen, dunkelbraunen, schweren, 6 cm breiten Kuchen. Das Gambirkatechu, auch Gutta-Gambir genannt, die eigentliche Terra japonica, kommt von Sumatra, Singapur, Malaka und besonders der Insel Bintang bei Singapur in mittelgroßen graubraunen, porösen, leicht zerreib-^[folgende Seite]

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