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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Klopstockĭa; Klosener; Klosett; Kloß; Kloster

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Klopstockia - Kloster

ken» (3 Bde., Stuttg. 1839‒40). Eine musterhafte kritische Ausgabe der «Oden» besorgte mit Unterstützung des Klopstock-Vereins in Quedlinburg Franz Muncker (mit Jaro Pawel, 2 Bde., Stuttg. 1889). Einen Kommentar zu den Oden lieferte Düntzer (6 Hefte, Wenigenjena 1860‒61; 2. Aufl. 1878); derselbe hat auch eine Auswahl der Oden (Lpz. 1868; 3. Aufl. 1886) veranstaltet und die «Hermannsschlacht» (ebd. 1876) neu herausgegeben.

Vgl. K. F. Cramer, K., er und über ihn (2 Aufl., 5 Bde., Lpz. 1782‒93); K. und seine Freunde. Briefwechsel der Familie K. unter sich und mit Gleim, Schmidt, Fanny, Meta u. a. (hg. von Klamer Schmidt, 2 Bde., Halberst. 1810); D. F. Strauß, K.s Jugendgeschichte in dessen «Kleinen Schriften. Neue Folge» (Berl. 1866); Briefe von und an K. (hg. von Lappenberg, Braunschw. 1867); Erich Schmidt, Beiträge zur Kenntnis der K.schen Jugendlyrik (Straßb. 1880); besonders F. Muncker, Fr. G. K. Geschichte seines Lebens und seiner Schriften (Stuttg. 1888); Bailly, Étude sur la vie et les œuvres de K. (Par. 1889). Mit der Kritik und Erklärung seiner Werke beschäftigte sich Hamel, Zur Textgeschichte des K.schen Messias (Rostock 1879); ders., Klopstock-Studien (3 Hefte, ebd. 1880); Pawel, K.s Oden (Wien 1880); K.s Wingolf. Kritische Ausgabe nebst Kommentar (hg. von Pawel, ebd. 1882).

Klopstockĭa, s. Ceroxylon.

Klosener, Chronist, s. Closener.

Klosett (engl. closet), s. Abort.

Kloß, Joh. Georg Burkhard Franz, bekannt als Geschichtsforscher der Freimaurerei, geb. 31. Juli 1787 zu Frankfurt a. M., widmete sich seit 1805 zu Heidelberg und Göttingen mediz. Studien, ließ sich 1810 als praktischer Arzt in seiner Vaterstadt nieder und starb 10. Febr. 1854. K. schrieb: «Die Freimaurerei in ihrer wahren Bedeutung aus den alten und echten Urkunden nachgewiesen» (Lpz. 1846; 2. Aufl., Berl. 1855), die «Geschichte der Freimaurerei in England, Irland und Schottland» (Lpz. 1848) und die «Geschichte der Freimaurerei in Frankreich» (2 Bde., Darmst. 1852‒53). Seine in ihrer Art einzige Sammlung von freimaurerischen Büchern und Handschriften, welche die Grundlage seiner von spätern Werken gleicher Art unerreicht gebliebenen «Bibliographie der Freimaurerei» (Frankf. 1844) bildete, ist nach seinem Tode in den Besitz des Prinzen Friedrich der Niederlande übergegangen, der sie 1862 im Haag aufstellen ließ und dem Gebrauche der Freimaurerlogen zugänglich machte; neuerdings erscheinen gedruckte Kataloge, namentlich der Abteilung für Handschriften.

Kloster (lat. claustrum, «verschlossener Ort», auch monasterium, coenobium), Gebäude, in dem Mönche oder Nonnen gemeinsam und nach gewissen Statuten (Regeln) leben. Nur die röm.-kath., griech.-kath. und armenische Kirche haben K., während die prot. Kirche sie verwirft. Die den gleichen Statuten folgenden K. bilden einen Klosterorden. (S. Orden, geistliche.) Die nächste unmittelbare Aufsicht über ein K. wird durch einen vom Ordenskapitel oder vom Bischofe dazu bestimmten Vorgesetzten geführt, der Abt (Äbtissin), Prior (Priorin), Propst (Pröpstin, Domina), Superior, Rektor, Guardian heißt und im Sinne des kanonischen Rechts Prälat ist. Die höhere Instanz bilden die Kapitel. Die K. einer Diöcese stehen unter dem Bischofe, viele aber unter dem Ordensgeneral, der dem päpstl. Stuhle verantwortlich ist (exemte oder eximierte K.), auch Visitatoren als Stellvertreter ernennen kann. Die Geschäfte für die Klosterverwaltung sind unter die Klosterglieder verteilt (Klosteroffizialen). Dahin gehören der Pförtner, Ökonom, Bibliothekar, Lektor, Kellermeister, Cirkator (Aufseher über die Arbeits- und Schlafsäle), Novizenmeister. Unter sich begrüßen sich die Mönche mit dem Ausdrucke Bruder (Frater), die Nonnen mit Schwester (Soror); ein Mönch, der die Priesterweihe erhalten hat, heißt Vater (Pater), der Priester, der als Geistlicher im Kloster thätig ist, der Klostergeistliche.

Geschichtliches. Die K. haben ihren Ursprung in dem den Völkern des Orients eigenen Hange zur Beschaulichkeit und in der orient. Anschauung von der Verdienstlichkeit der Weltflucht für den Himmel. So finden sich schon in der vorchristl. Zeit in den verschiedensten orient. Ländern Einsiedler (s. Anachoreten), und an dieses heidn. Anachoretentum hat sich das christliche angeschlossen. Die ersten eigentlichen K. entstanden im 4. Jahrh. aus gemeinsamen Ansiedelungen solcher Anachoreten in den Wüsten Oberägyptens. Als Vater des Mönchtums gilt der heil. Antonius (s. d.). Die erste Klosterregel stammt von Pachomius (s. d.). Seine auf der Nilinsel Tabennä gegründete Mönchskolonie bestand aus mehrern nahe beieinander liegenden Häusern, in deren jedem eine Anzahl Mönche in Zellen wohnte und das unter einem Vorsteher stand. Anfangs wählten das Klosterleben nur Männer freiwillig, doch hatte schon Pachomius auch Frauenklöster gestiftet. Der Ruf höherer Heiligkeit des klösterlichen Lebens lockte bald auch anderwärts, wie in Palästina, Syrien und Armenien zur Nachfolge. Einen ernstern religiösen Geist hat erst der heil. Basilius (s. d.) um 375 in das klösterliche Leben eingeführt. Seine Klosterregel wird jetzt noch in den griechischen K. von den Nestorianern, Melchiten, Georgianischen Religiosen und Religiosinnen und von den armenischen Mönchen und Nonnen befolgt. Doch gab es im 4. und 5. Jahrh. noch keine eigentlichen Klostergelübde. Das orient. Mönchstum zeichnet sich aus durch seine absolute Unfruchtbarkeit für das Leben. Bei weitem die wenigsten benutzten das Klosterleben zu theol. und philos. Studien. Dem Abendlande wurde das Klosterleben erst durch Ambrosius und durch die Schilderungen des Hieronymus und Rufinus empfohlen. Ambrosius soll ein Kloster bei Mailand gegründet haben; bald darauf entstanden Mönchs- und Nonnenklöster in Rom, auf den Inseln an der Westküste von Italien und an der Küste von Dalmatien. Martin (s. d.), Bischof von Tours, gründete zuerst ein Kloster in Frankreich. Augustinus gründete klösterliche Vereine von Klerikern in Afrika.

Eine neue Epoche begann für das Klosterleben im 6. Jahrh. durch Benedikt (s. d.) von Nursia, der auch die Verpflichtung der Mönche auf die drei Klostergelübde (s. d.) einführte. Seiner zweckmäßigen Regel ist es vornehmlich zuzuschreiben, daß die K. Wohnsitze der Frömmigkeit, des Fleißes, der Mäßigkeit, namentlich aber durch Aufbewahrung und Vervielfältigung der litterar. Schätze des klassischen und kirchlichen Altertums, durch Jugenderziehung (Klosterschulen, s. d.) und Pflege der Wissenschaften und Künste Pflanzstätten der mittelalterlichen Kultur geworden sind. Auch um den Anbau des Bodens und um die Bekehrung der german. und slaw. Völkerschaften haben sich die K. große Verdienste erworben. Seit dem 10. Jahrh. nahmen die Mönche, die als ein besonderer geistlicher Stand

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