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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Kollaps - Kollegialsystem

Kolláps (lat. collapsus), Verfall, eigentümliche, im wesentlichen auf plötzlich eintretender großer Schwäche der Herzthätigkeit beruhende Störung des Gesamtorganismus. Dieselbe kommt im Verlaufe schwerer fieberhafter Krankheiten, bei der Cholera, bei chronischen Herz- und Lungenleiden, welche mit fettiger Entartung des Herzfleisches verbunden sind, vor und charakterisiert sich durch raschen Verfall der Kräfte und auffallende Abweichungen der Eigenwärme. Der K. beginnt meist mit einer beträchtlichen örtlichen Verminderung der Eigenwärme; in den leichtern Graden fühlen sich die peripherischen Teile des Kranken (Nasen, Ohren, Hände, Füße) kalt an, in den schwerern liegt der Kranke bleich, eingefallen, mit entstellten Zügen, eiskalt und leichenähnlich da, mit kleinem, kaum merklichem Puls und kaum merklicher Atmung; dabei ist die Temperatur der innern Organe entweder gleichfalls vermindert oder unter Umständen bis zu den höchsten überhaupt vorkommenden Graden gesteigert. Dieser Zustand geht entweder nach einigen Minuten ohne Nachteil wieder vorüber oder dauert Stunden, selbst Tage lang (Cholera) oder führt unerwartet und rasch durch Herzlähmung zum Tode. Deshalb ist der K. unter allen Umständen als ein nicht unbedenkliches Ereignis zu betrachten, welches die größte Sorgfalt und Aufmerksamkeit beansprucht. Die Behandlung besteht hauptsächlich in der Anwendung stark excitierender Mittel aus der Reihe der sog. Analeptika (s. d.), welche direkt die Herzthätigkeit anregen, insbesondere in der Darreichung von starkem Wein, Cognac, Glühwein, starkem Kaffee, Kampfer, Moschus u. s. w., sowie bei fieberhaften Krankheiten in der möglichst frühzeitigen energischen Bekämpfung des Fiebers, da jede anhaltende beträchtlichere Steigerung der Eigenwärme außerordentlich schwächend auf die Herzmuskulatur einwirkt und somit leicht das Eintreten von K. herbeiführen kann.

Kollár, Jan, czech. Dichter, geb. 29. Juli 1793 zu Mossocz im ungar. Komitat Thurocz, studierte von 1812 bis 1815 im evang. Lyceum zu Preßburg, war dann Hauslehrer, und bezog 1816 die Universität Jena, von wo aus er 1817 das Wartburgfest mitmachte. Hier entstand «Die Tochter des Ruhms» («Slávy dcera»), ein Sonettenkranz, worin er seine eigenen Leiden und Freuden, seine Geliebte und sein Vaterland, d. i. hier das gesamte Slawentum (Slawien), besingt (1821). In den spätern Ausgaben fügte er immer neue Sonette hinzu, sodaß deren Zahl schließlich auf 645 anwuchs. Das Werk trug zur Förderung des slaw. Selbstbewußtseins mächtig bei. 1819 wurde K. evang. Geistlicher in Pest, schrieb Predigten (2 Bde., Pest 1831‒44) und machte Forschungsreisen in Deutschland, der Schweiz und Italien. Beim Beginn der Revolution 1849 wurde er als Vertrauensmann der Regierung nach Wien berufen und erhielt bald darauf die Professur für slaw. Altertümer daselbst. Er starb 29. Jan. 1852. K. gab eine verdienstliche Sammlung «Volkslieder der Slowaken in Ungarn» heraus (2 Bde., Ofen 1823 u. 1827; 2. vermehrte Ausg. 1832 u. 1833), eine Aufsehen erregende Schrift «Über die litterar. Wechselseitigkeit zwischen den verschiedenen Stämmen und Mundarten der slaw. Nation» (anfangs czechisch geschrieben, dann von ihm selbst ins Deutsche übersetzt, Pest 1837; 2. Aufl., Lpz. 1844), «Die Göttin Slawa und der Ursprung des Namens Slawen» (1839); ferner seine «Reisebeschreibung u. s. w.» (Pest 1843; Prag 1863) und endlich «Das slaw. Altitalien» (Wien 1853; 2. Aufl., Prag 1865). Eine (unvollständige) Sammlung seiner Werke erschien in Prag (4 Bde., 1862‒63); darin eine Selbstbiographie K.s, seine Jugendzeit umfassend.

Kollaterāl (lat.), seitlich; Kollaterālen, Seitenverwandte (s. d.); Kollateralgefäße, arterielle und venöse Gefäße, die zu beiden Seiten des Oberarms verlaufen.

Kollaterālgeld, die Abgabe, welche die den Erblasser beerbenden Seitenverwandten vom Nachlaß zu zahlen haben.

Kollaterālkreislauf, s. Kreislauf des Blutes.

Kollation (lat. collatio), im Kirchenrechte die Verleihung eines Kirchenamtes oder einer Pfründe (s. Kollatur); ferner der Imbiß, den man nach der kath. Fastenverordnung an Fasttagen außer der einen Hauptmahlzeit abends genießen darf. Der Name kommt daher, daß in den Klöstern abends vor dem Essen ein Kapitel aus des Johannes Cassianus «Collationes patrum» vorgelesen wurde. Danach wird überhaupt ein gelegentliches kleineres Mahl K. genannt. Ferner ist K. die Vergleichung einer Abschrift mit dem Original (s. Kollationieren). Über K. (Ausgleichung oder Einwerfung) im Erbrecht s. Ausgleichungspflicht und, wegen des franz. Rechts, Rapport.

Kollationieren (frz.), eine Abschrift mit dem Original in Bezug auf Vollständigkeit und Richtigkeit vergleichen. In der kaufmännischen Buchhaltung (s. d.) heißt K. durch Vergleichung feststellen, ob die einzelnen Posten aus den Grundbüchern oder dem Journal (s. d.) richtig auf das Hauptbuch (s. d.) übertragen sind. Die Übereinstimmung wird gewöhnlich bei den einzelnen Posten durch einen Punkt (daher auch Punktieren) angedeutet. Finden sich Fehler, so verbessert man sie durch Stornieren (s. d.).

Kollatūr (lat.), das Recht, eine geistliche Stelle zu besetzen, eine Pfründe oder Stipendium zu vergeben. Die Besetzung geistlicher Stellen steht regelmäßig den Inhabern der Kirchengewalt zu, nach kanonischem Recht rücksichtlich der geringern Beneficien den Bischöfen, rücksichtlich der Bistümer in Deutschland meist den Domkapiteln unter päpstl. Bestätigung, nach prot. Kirchenrecht dem Landesherrn. Ist der Konferierende (der Kollātor) bei der Kollation an eine Präsentation Dritter gebunden (s. Kirchenpatronat), so spricht man von collatio non libera, entgegengesetzten Falls von einer collatio libera. (S. auch Provision.)

Kollaudation (lat.), auch Kollaudierung, eigentlich Lobeserhebung. In Österreich, der Schweiz, Italien und andern Ländern versteht man darunter die genaue Prüfung, ob und wie eine ausgeführte Baulichkeit den dem Vertrage zu Grunde liegenden Dokumenten entspricht, dann ob und wie weit der Bauunternehmer den übernommenen Verbindlichkeiten nachgekommen ist.

Kölleda, preuß. Stadt, s. Cölleda.

Kollēg, soviel wie Kollegium.

Kollēge (lat. collega), Amtsgenosse.

Kollegiālgericht, s. Einzelrichter; vgl. Bureau.

Kollegiālsystem, im Kirchenrecht die vorzüglich durch den Tübinger Kanzler Pfaff vertretene Lehre, nach welcher die Kirche ein Verein freier Mitglieder ist, die ihre Einrichtungen und Angelegenheiten durch gemeinschaftliche Beschlüsse bestimmen. Nach dieser Ansicht ruht die oberste kirchliche Gewalt in der gesamten Kirchengemeinde (jura collegialia in sacra), nicht wie nach dem Terri-^[folgende Seite]

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