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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Kontokorrent-Zinsenbuch - Kontrapunkt
Kontokorrent-Zinfenbuch, s. Kontokorrent-
Kontor, Kontorist, s. Comptoir. stuch.
Kontorniaten, röm. Münzen, s. OoutornkÄti.
Kontorquieren (lat.), verdrehen, verzerren;
Kontorsion, Verdrehung, Verrenkung.
Kontörwissenschaft, Comptoirwissen-
schaft, s. tzandelswissenschasten.
Kontra (lat.), gegen, gegenüberliegend, entgegen-
gesetzt, sehr häusig in Zusammensetzungen.
Kontrabaß, auch Kontraviolon, das größte
und im Tone tiefste Streichinstrument der heutigen
Musik. Es ist erst seit Anfang des 17. Jahrh, bekannt
und wurde anfangs, als Baß zu der Violinen-
familie, mit der Baßviola (Lk886 äs viois) gleich-
gestellt. Gewöhnlich hat der K. jetzt vier Saiten,
in Quarten aufsteigend (^ontra-N, ^, v, 6), doch
kommen auch drei- und fünffaitige vor. Man schreibt
die Töne eine Oktave höher, als sie klingen; wenn
K. und Violoncell dieselben Noten spielen, entstehen
also Oktaven. Im Orchester giebt der K. die Grund-
lage der ganzen Harmonie ab, aber da sein Klang
etwas dumpf ist, läßt man fast immer das Violon-
cello mit ihm dasselbe spielen. Als Soloinstrument
ist er wenig brauchbar. Der größte Virtuose auf
dem K. war Dragonetti (s. d.). Eine Kontrabaß-
schule schrieb Fröhlich. - K. heißt auch ein 1845
von Oervenh erfundenes Blechblasinstrument in
kreisrunder Form, das später im Helikon nach-
geahmt wurde. Der 1873 von 6ervenh erfundene
Sub kontrab aß geht noch eine Oktave tiefer (bis
Doppelkontra-O).
Kontrabuch, in der Buchführung ein Buch,
welches neben den eigentlichen Handclsbüchern zur
Kontrolle des geschäftlichen Verkehrs oder gewisser
Teile desselben geführt wird. Man hat dafür auch
öfters den Namen Beibuch. Hierher gehört auch
das bei der Reichsbank eingeführte Contogegenbuch
(s.Check, Bd.4, S.1345).
Kontradicent (lat., "Widersprecher"), Gegner
in Nechtsangelegenheiten.
Kontradiktor (lat., auch Oui-ator litis), im ge-
meinrechtlichen Konkursprozeß früher diejenige Per-
son, welcher die Prüfung der angemeldeten Forde-
rungen und das Recht zustand, gegen deren Berück-
sichtigung Widerspruch zu erheben. Nach der Deut-
schen Konkursordnung ist dem Konkursverwalter
(s. d.) die Thätigkeit übertragen, welche im gemeinen
Prozeß unter den lüu^tor douorum und den K. ver-
teilt war. Das Necht des Widerspruchs steht nach
§. 132 der Konkursordnung ihm, außerdem aber
auch jedem einzelnen Konkursgläubiger zu. Ebenso
verhält es sich nach der Österr. Konkursordnung
(§. 119) in Ansehung des Masseverwalters. ^satz.
Kontradiktörisch (lat.), widersprechend,s.Gegen-
Kontradiktorisches Verfahren, im Civil-
prozeß der Gegensatz zum Vcrsäumnisverfahren,
also der Fall, daß der Beklagte der Klage wider-
spricht. (S. Versäumnis.)
Kontraextension, s. Extension.
Kontrafagott, s. Fagott.
Kontrafechten, das freie Fechten Zweier im
Schulfechten ausgebildeten Gegner, f. Fechtkunst.
Kontrahage (spr. -hahsche), in studentischer
Sprache die Duellforderung nach wirklicher- oder
vorgeblicher Beleidigung im Gegensatz zur Bestim-
mungsmensur.
Kontrahieren (lat.), zusammenziehen; einen
Vertrag (Kontrakt) über etwas schließen; in der
Studentensprache: zum Duell fordern; Schulden
Artikel, die man unter K verm
k o n tr a h i e r e n, soviel wie Schulden machen; Kon -
trahenten, die einen Vertrag schließenden Teile.
Kontraindikation,inderMedizin,s.Indikation.
Kontrajagen, entweder ein Jagen, bei dem das
Wild von zwei Seiten herbeigetrieben wird, oder
ein Jagen, das zunächst am Tage teilweise mit
Jagdzeug umstellt worden ist, und in das man
einen Trupp Wild dadurch bringt, daß man ihm
während der Nacht mittels Jagdzeug den Wechsel
versperrt. Ist das Wild ins Jagen eingezogen, so
wird es vollends zugestellt.
Kontrakt (lat.), jeder vermögensrechtliche Ver-
trag (s. d.), auch die über den Vertrag aufgenom-
mene Urkunde. Eine engere Bedeutung hatte bei
den Römern das Wort ^ontracwL (s. d.).
Kontrakt (lat., "zusammengezogen"), verkrümmt,
gelähmt, hinfällig, s. Kontraktur.
Kontraktbruch, s. Vertragsbruch.
Kontraktbuch, s. Gerichtshandelsbuch.
Kontraktilität (neulat.), Zusammenziehbarkeit.
Kontraktion (lat., "Zusammenziehuug"), in der
Grammatik das Zusammenziehen aufeinander fol-
gender Vokale desselben Wortes in einen Laut.
(S. Krasis.) ^
Kontraktur (lat., "Zusammenziehung"), in der
Chirurgie eine durch Verkürzung von Muskeln,
Sehnen und Bändern hervorgerufene Verkrümmung
eines Gliedes. (S. Gelenksteifigkeit.)
Kontralauf, derjenige freie Platz, auf den von
zwei einander gegenüber liegenden eingestellten
Jagen das Wild getrieben wird. Der K. ist mithin
zu zwei Jagen gemeinschaftlich gehörig.
Kontraoktave, in der Musik die Töne vom
Kontra-O bis zum Kontra-H.
Kontraprotest, der Wechselprotest, der nach
älterm Wechselrecht gegen den nächsten Vormann
erhoben werden mußte, bevor Regreß gegen dessen
Vormann genommen werden konnte. Jetzt nennt
man so den Wechselprotest, durch den festgestellt wird,
daß der Notadressat oder Ehrenacceptant, der sich
nach dem erhobenen Protest zur Zahlung bereit er-
klärt hatte, danach die Zahlung verweigert hat.
(S. Wechselprotest.)
Kontrapunkt, in der Musik die Kunst, zu
einem gegebenen Thema eine oder mehrere an-
dere selbständige und melodisch inhaltsvolle Stim-
men zu setzen, im Gegensatz zur bloßen Accord-
begleitung. Mit dem Auftreten des K. nahm das,
was man musikalische Komposition nennt, eigent-
lich erst seinen Anfang; die älteste Zeit bezeichnete
denn auch mit diesem Worte die gesamte Komposi-
tion, insofern sie darunter die harmonische Zusam-
mensetzung oder die Kunst verstand, mehrere Stim-
men nach" den Gesetzen des Wohlklangs zu ver-
einigen. Die Noten wurden damals durch Punkte
(Köpfe ohne Stiele) angegeben; wenn nun zu einer
hingeschriebenen Stimme noch eine oder mehrere
andere gesetzt wurden, um mit derselben gleichzeitig
gesungen zu werden, so muhte man weitere Reihen
von Punkten unter oder über die erste setzen. Diese
Punkte kamen damit also einander gegenüberzu-
stehen, ein Punkt gegen den andern, puncwiu
contra, punctuiu -. und von dieser Schreibweise hat
das Versahren den Namen K. erhalten. In der
spätern, nach allen Richtungen ausgebildeten Ton-
kunst bezeichnet der Name K. nicht mehr die gesamte
Komposition, sondern nur denjenigen Teil derselben,
der die musikalische Harmonie durch Stimmen her-
stellt, die einander selbständig gegenüberstehen, von
iht, sind unter C aufzusuchen.