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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Konzentrisch - Konzil

(s. Konzentration); in der Chemie die Anreicherung einer Lösung oder eines Gemisches chem. Körper durch Entfernung des Lösungsmittels oder der dem wichtigern Bestandteile des Gemisches beigemengten Stoffe. Lösungen werden konzentriert, indem man das Lösungsmittel durch Abdunsten oder Abdampfen teilweise verflüchtigt. In der Metallurgie wird der Ausdruck aber auch für andere Operationen gebraucht. So wird z. B. der bei der Darstellung des Kupfers aus schwefel- und eisenhaltigen Erzen gewonnene Kupferstein, ein von Gangart befreites Gemenge von Schwefelkupfer mit Schwefeleisen, konzentriert, indem man ihn röstet, wobei ein Teil des Schwefels verbrennt, und dann das Produkt, das die Oxyde der Metalle neben noch unveränderten Schwefelverbindungen enthält, mit kieselhaltigen Zuschlägen niederschmilzt. Dabei geht aller Sauerstoff der Oxyde an Eisen über, die Eisenoxyde aber schmelzen mit den Zuschlägen zu einer Schlacke zusammen, wodurch der eisenärmere und an Schwefelkupfer reichere oder nur noch aus letzterm bestehende sog. Konzentrationsstein erhalten wird. (S. Kupfer [Gewinnung].)

Konzentrisch (frz.) heißen Kreise, welche um denselben Mittelpunkt mit Halbmessern von verschiedener Länge beschrieben sind.

Konzépt (lat.), Entwurf eines Schriftstücks (eines Briefs, einer Predigt u. s. w.); aus dem K. kommen, soviel wie den Gedankenzusammenhang verlieren, irre werden, stocken; aus dem K. bringen, soviel wie aus der Fassung bringen, in Verwirrung setzen.

Konzeptībel (neulat.), faßlich, begreiflich.

Konzeption (lat.), Empfängnis, Anfang der Schwangerschaft; auch im figürlichen Sinne (K. eines Kunstwerks u. s. w.); Abfassung (eines Schriftstücks); auch soviel wie geistiges Begreifen, Fassen; Konzeptionsvermögen, Fassungskraft, Begriffsvermögen.

Konzéptpapier, ein geringwertiges, halbweißes Schreibpapier, das aus ungebleichtem Ganzzeug hergestellt wird. Da es nicht zu Reinschriften bestimmt ist, werden an seine Farbe und seine Festigkeit nicht so hohe Forderungen gestellt wie an das Kanzlei- und das Urkundenpapier.

Konzért (vom lat. concertare, zusammenstreiten, wetteifern; ital. concerto; frz. concert), zunächst ein Musikstück mit Orchesterbegleitung, das vorzugsweise darauf berechnet ist, einem oder mehrern Spielern Gelegenheit zu geben, durch dessen Vortrag einen hohen Grad musikalischer Ausbildung darzulegen. Das K. besteht meist aus drei von Orchester-Ritornellen eingeleiteten und unterbrochenen Sätzen, die in den bei der Sonate üblichen Formen gehalten sind. Die Ausführung solcher Musikstücke erfordert Virtuosen. Werden die drei Sätze in gedrängter Form in ein Ganzes zusammengegossen, so entsteht das Konzertstück. Konzertante heißt ohne weitere Rücksicht auf Gattung und Form jedes Stück, in dem konzertierende, d. h. rivalisierend als Hauptstimmen auftretende Stimmen vorkommen. Die Litteratur der K. ist eine sehr reichhaltige; namentlich gegen die Mitte des 18. Jahrh. waren die K. der Hauptstoff bei öffentlichen Musikvorträgen höherer Art und nahmen die Stelle der heutigen Sinfonie ein. Diese Blütezeit des K. knüpft an die Namen Corelli und Vivaldi an und findet ihren Abschluß mit Händel und Bach. Damals und noch später wurden außer den Saiten- auch die Blasinstrumente zum Konzertieren benutzt. Die älteste Art des K., in dem mehrere Hauptstimmen rivalisierend auftreten, ist das Kirchenkonzert (concerto di chiesa), das zuerst von Viadana gepflegt wurde und in J. S. Bachs Kantaten (von ihm concerti genannt) seinen Höhepunkt erreichte. Die Bezeichnung Kammerkonzert (concerto di camera) gebrauchte zuerst 1686 G. Torelli für ein K. von zwei Violinen mit Baß, und Concerto grosso für zwei Violinen mit begleitendem Orchester; später (bei Corelli, Händel und J. S. Bach) traten den Tutti des Concerto grosso gewöhnlich drei konzertierende Instrumente (Concertino genannt) als Vertreter des Solospiels gegenüber. In neuerer Zeit hat sich die Konzertmusik mehr und mehr auf zwei Instrumente, die Violine und das Klavier, zurückgezogen. K. heißt auch eine musikalische Unterhaltung oder Aufführung, in der Tonstücke teils rein konzertierender, teils sinfonischer Form, sowie auch Gesänge aller Art zur Aufführung gebracht werden. Die Konzertmusik bildete sich bereits im 17. Jahrh. aus, erlangte aber erst im 18. ihre Selbständigkeit und umfaßt jetzt sämtliche Musik, die nicht in Kirchen oder Theatern aufgeführt wird.

K. im diplomatischen Sprachgebrauch ist die Bezeichnung für die Gemeinschaft, Übereinstimmung oder Vereinbarung verschiedener Mächte; so spricht man von einem Europäischen K., von einem K. der Großmächte u. s. w.

Konzertante, s. Konzert.

Konzertflügel, s. Pianoforte.

Konzertieren (lat.), wetteifernd streiten; verabreden; Konzerte geben. (S. auch Konzert.)

Konzertīno, andere Schreibung für Concertino s. Konzert.

Konzertmeister, der erste Geiger, Vorgeiger (Sologeiger) eines Orchesters, der den Kapellmeister zu vertreten hat.

Konzertstück, s. Konzert.

Konzertzeichner, bei der Subskription von Anleihen diejenigen Zeichner, die in der Absicht zeichnen, den auf sie fallenden Betrag zu einem höhern als dem Subskriptionspreise wieder weiter zu veräußern.

Konzessībel (neulat.), zulässig.

Konzession (lat.), Genehmigung, Bewilligung, Zugeständnis. Im verwaltungsrechtlichen Sinne versteht man unter K. die Genehmigung der zuständigen Behörde, daß jemand ein bestimmtes Gewerbe, das nicht vollständig frei und jedem zugänglich ist, betreiben dürfe. (S. Gewerbegesetzgebung.) Wegen Nichtgenehmigung von gewerblichen Anlagen, Verweigerung der K., Untersagung des Gewerbebetriebes, Zurücknahme von K. oder Approbation ist immer Rekurs zulässig; die Bestimmung der zur Entscheidung kompetenten Behörden ist den Einzelstaaten überlassen, jedoch mit der Maßgabe, daß eine der beiden Instanzen kollegial besetzt sein muß.

Konzessīv (lat.), einräumend, ein Zugeständnis enthaltend (Konzessivsatz, Konzessivpartikel u. s. w.).

Konzīl (lat. concilium), Synode, Kirchenversammlung, in der kath. Kirche eine Versammlung kirchlicher Würdenträger, die über kirchliche Gegenstände verhandeln und entscheiden soll. Die Entstehung der K. fällt in die Zeit der Ausbildung des Episkopats (zweite Hälfte des 2. Jahrh.). Hervorgegangen aus dem praktischen Bedürfnisse, kirchengefährlichen Richtungen mit vereinten Kräften

^[Artikel, die man unter K vermißt, sind unter C aufzusuchen.]