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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Kreuzstich - Kreuzweg
Kreuzstich, s. Stickerei.
Kreuzftrebcn oder Schwerter, übers Kreuz
gelegte Strebebänder, welche hauptsächlich bei der
Konstruktion der Gerüste und Turmdachstühle an-
gewendet werden. Im letztern Falle sollen sie einer
Drehung der Turmpyramide durch Wind entgegen-
wirken und heißen Andreaskreuze. (S. Turm.)
Kreuzsupport, eine bei Werkzeugmaschinen, zu-
mal Drehbänken, angewendete Vorrichtung zur Ver-
stellung des Werkzeugs in verschiedenen Richtungen.
Nachstehende Abbildung Zeigt die Einrichtung eines
K. für Drehbänke. Das untere Stück ". ruht auf
dem Drehbankbrette und ist auf diesem in dessen
Längenrichtung verschiebbar ls. Drehbank). Auf dem
Teile a befindet sich ein Schieber b, welcher mit Hilfe
der am Kopfe sichtbaren Kurbel rechtwinklig gegen
die Bewegungsrichtung von a verschiebbar ist. Dann
folgt ein Drehstück e und auf diesem wiederum ein
Schieber ä. Der Drehstahl wird zwischen dem letztern
und der obern Platte eingelegt und durch Anziehen
;weier Schrauben befestigt. Durch entsprechende
Drehung der Kurbeln ist man im stände, das Werk-
zeug parallel zur Achsenrichtung (beim Nunddrehen),
rechtwinklig gegen dieselbe (beim Plandrehen) oder
nach entsprechender Einstellung des Drehstücks c
schräg (beim Drehen von Kegelflächen) zu schalten.
Kreuzthaler, s. Albertusthaler und Kronen-
Kreuzträger, s. Kreuzherren. "Haler.
Krcuztritt, diejenige Hirschfährte, bei welcher
der Hinterlauftritt den Vorder-
lauftritt in der Breite halbiert
und außerdem so weit zurückbleibt,
daß drei Ballen sichtbar werden.
lS. beistehende Abbildung.)
Kreuzung, die Paarung ver-
schiedenartiger Tiere oder ver-
schiedener Pflanzenarten. Das
Wort wird aber in sebr verschie-
denem Sinne gebraucht, indem
man Paarung von Individuen aus verschiedenen
Familien, Arten, Varietäten und Nassen darunter be-
greift. Wenn K. unter verschiedenen Arten vor sich
geht, so kann das Produkt, der Bastard, entweder im
allgemeinen unter sich unfruchtbar sein, wie Maultier
und Maulesel, welche aus der K. von Pferd und Esel
hervorgehen, oder fruchtbar, wie die Bastarde von
Hund und Schakal, Mufflon und Hausschaf, Auer-
huhn und Birkhuhn (Nackelhuhn) u. s. w. Das Mah
der Fruchtbarkeit der Bastarde zwischen verschiedenen
Menschenrassen ist noch nicht hinlänglich ermittelt;
doch scheint es allerdings, daß die Mischlinge sehr
verschiedenartiger Nassen, wie der Weihen und
Australier, von beschränkter Fruchtbarkeit sind. Die
K. verschiedener Nassen geschieht namentlich in der
Zucht der Haustiere zu dem Zwecke, gewisse vorteil-
hafte Eigenschaften der Zuchttiere einer Nasse auf
Artilcl, die man unter K verm
die Nachkommenschaft zu vererben und unvorteil-
bafte Eigenschaften zu verringern. Die K. wurde
bei den landwirtschaftlichen Züchtungen in großem
Maßstabe betrieben. Es existieren nur noch einige
Urrassen, die unedlcrn sind meist durch Einführung
männlicher Zuchttiere aus edlern Rassen "aufge-
kreuzt". Die Paarungsprodukte der K. verschiedener
Nassen werden zweckmäßig, im Gegensatz zu denen
verschiedener Arten (Bastarde), als Blendlinge
unterschieden. Der K. gegenüber steht die Inzucht
ls. d.). über K. der Pflanzen s. Bastardpflanzen. -
Vgl. H. von Nathusius, Vorträge über Viehzucht
und Nassenkenntnis (3Tle., Verl. 1872-80); Dar-
win, 1^6 6ft'60t8 0k ci'088- and 86if>k61'ti1i3Hti0N IN
tQ6 v6F6tadi6 kinssäoni (Lond. 1876; deutsch von
Carus, Etuttg. 1877).
Kreuzung zweierVegriffe, in der Logik das
Verhältnis der Begriffe, gemäß welchem chre Ge-
biete teils in-, teils außereinander fallen. So ver-
halten sich z. V. die Begriffe Neger und Sklave.
Kreuzverband, ein Steinverband (s. d.).
Kreuzverhör. Aus der strengen Durchführung
des Anklageprincips im engl. Strafprozeß ergiebt
sich die Übertragung der Beweisaufnahme an die
Prozeßbeteiligten, die mehr passive Haltung des
Nichters bei derselben. Jede Partei, Ankläger und
Angeklagter, hat den von ihr vorgeführten Zeugen
zuerst felbst zu befragen (kxainiuatiou iu cdikt');
dann folgt das Gegenverhör durch die andere Partei,
das zunächst mit dem Ausdruck K. (crosz-examwa-
tiou) bezeichnet wird, dann ein nochmaliges Verhör
durch den Veweisführer irs-kxaniiuHtiou). Der Vor-
sitzende Nichter macht nur ausnahmsweise zum Zweck
der Klarstellung von seinem Fragerecht Gebrauch.
Entsprechende Einrichtungen bestehen im engl. Civil-
prozeß. Das preuß. Gesetz vom 3. Mai 1852 ermög-
lichte einen Versuch mit diesem Verfahren, indem
Art. 77 desfelben dem Schwurgerichtsvorsitzenden die
Ermächtigung erteilte, der Staatsanwaltschaft und
dem Verteidiger auf deren übereinstimmenden An-
trag das Verhör der Zeugen zu überlassen. Obgleich
dieser Versuch in der Praris wohl kaum je gemacht
ist, ist die Deutsche Strafprozeßordnung von 1877,
ohne das engl. Verfahren als Regel anzunehmen,
insofern einen Schritt weiter gegangen, als nach
§. 238 der Staatsanwaltschaft und dem Verteidiger
lnicht dem Angeklagten selbst) auf ihren überein-
stimmenden Antrag die Vernehmung der von ihnen
benannten Zeugen und Sachverständigen überlassen
werden muh dergestalt, daß jeder Teil die von ihm
benannten zuerst vernimmt, der Vorsitzende aber be-
rechtigt bleibt, nach dieser Vernehmung die zur wei-
tern Aufklärung erforderlichen Fragen an die Ver-
nommenen zu richten, sowie (ß. 240) derjenigen
Partei, die die Befugnis der Vernehmung miß-
braucht, dieselbe zu entziehen. Die Osterr. Straf-
prozeßordnung von 1873 kennt das K. nicht. Daß
im deutschen Verfahren von demselben thatsächlich
in irgend erheblichem Maße Gebrauch gemacht wor-
den wäre, ist nicht bekannt.
Kreuzweg. Der K. spielt im Aberglauben fast
aller Völker, besonders der Indogermanen, eine
große Rolle; auf einem K. soll man mit Geistern,
Seelen Verstorbener, Hcren u. s. w. verkehren kön-
nen. - In der kath. Kirche Bezeichnung für den Lei-
densweg Jesu vom Palast des Pilatus bis Golga-
tha (s.d.). Nachbildungendesselben, die sog. Kreuz-
Wegstationen, finden sich in kath. Kirchen und
an Wegen, die zu einer auf einer Höhe gelegenen
ißt, sind unter (5 aufzusuchen.