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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Krieg der weißen und der roten Rose; Krieger; Kriegerbund; Kriegerverdienstmedaille; Kriegervereine

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Krieg der weißen und der roten Rose – Kriegervereine

schaften (s. d.). Mit den verfügbaren Kriegsmitteln den erstrebten Kriegszweck zu erreichen, ist das Wesen und die Aufgabe der Kriegskunst.

Nach den Anschauungen des Altertums war der K. das natürliche Verhältnis aller Völker zueinander, zwischen denen nicht ausdrücklich Frieden und Freundschaft vereinbart war. Das heutige Europäische Völkerrecht dagegen hat zur Grundlage einen allgemeinen Friedenszustand der zu seiner Gemeinschaft gehörenden Staaten, innerhalb dessen der K. einzelner von ihnen untereinander nur ein von der Neutralität (s. d.) aller übrigen umschlossener Ausnahmezustand ist, und das Völkerrecht bewahrt seine über die Unterbrechung der Friedensordnung hinausragende Kraft dadurch, daß es für den K. eine besondere Rechtsordnung, das Kriegsrecht (s. d.), bereit hält. Die Kriegseröffnung erfolgt durch Kriegserklärung (s. d.).

Über die Verluste an Menschen im K. s. Menschenverluste im Kriege. – Vgl. von Boguslawski, Der K. in seiner wahren Bedeutung für Staat und Volk (Berl. 1892).

Krieg der weißen und der roten Rose, s. Rosenkrieg.

Krieger, ind. Kaste, s. Kshatrija.

Krieger, Andreas Frederik, dän. Jurist und Staatsmann, geb. 4. Okt. 1817 in Colbjørnsvig bei Arendal, wurde 1847 Professor an der Universität Kopenhagen. Nachdem er 1848 als Mitglied der verfassunggebenden Reichsversammlung eine große Rolle gespielt und dann im Folkething sich an wichtigen Gesetzgebungsarbeiten (Preßgesetz, Reichsgericht) beteiligt hatte, wurde er 1855 Departementschef im schleswig. Ministerium, 1856 Minister des Innern (bis 1859), 1858 zugleich Finanzminister, 1863 Mitglied des Landsthing, 1864 dän. Bevollmächtigter auf der Londoner Konferenz, 1866 Mitglied des Reichstagslandsthing; 1870‒72 war er Justizminister, 1872‒74 Finanzminister. Er zog sich vom polit. Leben 1890 zurück und starb 27. Sept. 1893. K. gab den Anstoß zur Anbahnung der Rechtseinheit Dänemarks, Schwedens und Norwegens auf dem Gebiete des Handels-, See- und Wechselrechts, wie er auch eine diesen Zwecken dienende «Nordisk Retsencyklopædi» der drei Reiche mit Aschehoug (Norwegen) und Berg (Schweden) gründete (Kopenh. 1878 fg.). Er schrieb «Den slesvigske Formue-, Familie-, og Arveret» (Kopenh. 1853‒55). – Vgl. die ihm gewidmeten «Smaaskrifter af Nordiske Forfattere» (Kopenh. 1887).

Krieger, Joh. Philipp, Musiker, geb. 26. Febr. 1649 zu Nürnberg, war Organist in Kopenhagen, dann Kapellmeister in Bayreuth, Cassel und Halle a. S. 1685 wurde er Hofkapellmeister in Weißenfels, wo er 6. Febr. 1725 starb. Vom Kaiser Leopold wurde er geadelt. K. hat als Opernkomponist zwischen H. Schütz und R. Keiser die größte Bedeutung. Seine deutschen Werke beherrschten die kleinern sächs. Residenzen, drangen aber auch in die größern Städte ein, wie Braunschweig, Hamburg, Leipzig und Dresden.

Kriegerbund, Deutscher, s. Kriegervereine.

Kriegerverdienstmedaille, ein von Kaiser Wilhelm Ⅱ. 1892 gestiftetes Ehrenzeichen für farbige Angehörige der Deutschen Schutztruppe in Afrika als Auszeichnung für besondere kriegerische Leistungen. Die K. wird in zwei Klassen als silberne Medaille von verschiedener Größe verliehen und am schwarzweißen Bande getragen. Die zweite Klasse für Unteroffiziere und Mannschaften hat die Ausstattung des Militärehrenzeichens (s. d.) zweiter Klasse; die erste Klasse, für farbige Offiziere, trägt auf der Rückseite das Bild des Kaisers mit Stahlhelm. – K. wird auch vielfach das Militärehrenzeichen zweiter Klasse genannt.

Kriegervereine, Vereinigungen ehemaliger Soldaten jeden Standes, die aus kleinen Anfängen zur Zeit nach den Befreiungskriegen, besonders in Preußen, Sachsen und andern norddeutschen Ländern, allmählich zu großer Ausdehnung im Deutschen Reiche gelangt sind. In verschiedenen Ländern und Landesteilen führen die K. folgende Namen: K., Kriegerkameradschaften, Veteranenvereine, Kampfgenossenvereine, Landwehrvereine, Militärvereine, Grenadiervereine, Vereine ehemaliger Jäger und Schützen, u. dgl. Ihre Entstehung verdanken die K. dem Wunsche, ehemaligen Kriegskameraden beim Begräbnis ein ehrenvolles militär. Geleit zu sichern. Jetzt bildet die Pflege patriotischer und kameradschaftlicher Gesinnungen das Hauptziel ihrer Bestrebungen; daneben werden auch praktische Zwecke nicht aus den Augen gelassen, wie die Unterstützung von hilfsbedürftigen Kameraden und deren Hinterbliebenen, die Gründung von Sterbekassen, Sanitätskolonnen und von Waisenhäusern. So hat der Deutsche Kriegerbund bereits zwei Kriegerwaisenhäuser errichtet («Glücksburg» bei Römhild in Thüringen und in Kanth in Schlesien). Über das hauptsächlich aus Beiträgen der deutschen K. errichtete Kaiser-Wilhelm-Denkmal s. Kyffhäusergebirge. Religiöse und polit. Erörterungen sind in den Vereinsversammlungen grundsätzlich ausgeschlossen. Für die Fahnenführung bestehen besondere Bestimmungen. In Preußen wurde den K. seit 1842 eine besondere Uniformierung und das Recht, bei feierlichen Gelegenheiten, vornehmlich aber bei den Begräbnissen der Vereinsmitglieder, Waffen zu tragen und zur Abgabe von Ehrensalven Gewehre zu führen, bewilligt. Auch wurde ihnen die Wahl von Anführern (Hauptleuten) gestattet. Nachdem infolge der Kriege 1864, 1866 und 1870/71 sich die Vereine sowohl als besonders deren Mitgliederzahl erheblich vermehrt hatten, wendeten auch die Behörden dem Kriegervereinswesen erhöhtes Interesse zu. Die wiederholten Versuche seit 1871, die inzwischen in zahlreiche Verbände gesonderten Vereine zu einer großen allgemeinen deutschen Kriegervereinigung zu verschmelzen, scheiterten an dem Widerstand der bayr. und andern süddeutschen Landsmannschaften, die eine Verringerung ihrer Selbständigkeit fürchteten. So entstand zunächst eine größere Vereinigung, der Deutsche Kriegerbund, dem die Mehrzahl der preuß., sächs., mecklenb., oldenb. und hanseatischen Kriegerverbände beitraten, dem aber die bayr., württemb., hess. und bad. Vereine mit wenigen Ausnahmen fern blieben; auch die 1884 erfolgte Zusammenschließung des Deutschen Kriegerbundes mit verschiedenen der bis dahin alleinstehenden Verbände und Einzelvereine zum Deutschen Reichskriegerverband hat die widerstrebenden süddeutschen Elemente nicht herbeizuziehen vermocht. Seit 1892 hat der Deutsche Kriegerbund eine Neuordnung nach der Richtung vorgenommen, daß die Organisation der preuß. Bundesvereine grundsätzlich auf der Errichtung von Kreisverbänden im Anschluß an die staatlichen Kreise beruhen soll; die Zusammenziehung der Kreis- und anderer Verbände zu Regierungsbezirks- und Provinzialverbänden ist erwünscht, bleibt jedoch den Verbänden überlassen.

^[Artikel, die man unter K vermißt, sind unter C aufzusuchen.]