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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Kulturtöpfe - Kulugli
mission dient. - Vgl. Der Kulturingenieur (Viertel-
jahrsschrift, hg. v. Dünkelberg, Bd. 1-3, Vraunschw.
1868 - 73; erscheint nicht mehr); Dünkelberg, En-
cyklopädie und Methodologie der K. (2 Bde., ebd.
Kulturtöpfe, s. Blumentöpfe. li883).
KultuS (lat., "Pflege", "Verehrung"), Ausdruck
für die Form der gemeinsamen Gottesverehrung.
Im K. kommt die gemeinsame Grundbestimmt-
heit der Frömmigkeit zum unmittelbarsten und
naturwüchsigsten Ausdruck. Daher kann die Ver-
schiedenheit der Religionen, namentlich auf den
niedern Stufen religiöser Entwicklung, fast nur an
der Verschiedenheit des K. erkannt werden. Sofern
alle Religion auf Versöhnung des Menschen mit
Gott hinstrebt, erscheint deren immer neue Ver-
sicherung für die Gemeinschaft als die eigentliche
Hauptsache des K. Hieraus ergeben sich die beiden
Seiten desselben: 1) die gemeinschaftliche Vergegen-
wä'rtigung der göttlichen Offenbarung an die Men-
schen und des göttlichen Waltens über und in dem
menschlichen Leben, und 2) die gemeinsame Bewe-
gung der Menschen zu Gott hin, die Hingabe der
Herzen an ihn zu immer völligerer Verwirklichung
der Gemeinschaft mit ihm. Die erste Seite ist von
den vorchristl. Religionen vornehmlich in den My-
thologien ausgeprägt, deren örtliche und nationale
Verschiedenheit der nächste Grund für die Verfchie-
denheit der Kultusformen ist. Den verschiedenen, in
den Mythen sich darstellenden religiösen Beziehun-
gen entsprechen die verschiedenen religiösen Feste
und Weihen; sie knüpfen zunächst an die wechseln-
den Erscheinungen des Naturlebens an, zu denen bei
der weitern geistigen Entwicklung religiöse Fami-
lien-, Standes- und Volksfeste hinzutreten. In der
alttestamentlichen Religion sind es dann neben dem
Wechsel der Jahreszeiten und ihrer Bedeutung fürs
Menschenleben namentlich die Hauptwendepunkte
in der Geschichte des israel. Volks, denen die reli-
giöse Festfeier gewidmet ist. Die andere Seite
prägt sich in allen Religionen im Opfer und Gebet
aus. Neben den Hymnen, die die Thaten der Göt-
ter verherrlichen, und allerlei symbolischen Hand-
lungen, wodurch mytholog. Vorgänge versinnbild-
licht werden, bilden daher die meist bis ins kleinste
vorgeschriebenen Opfergebräuche auf der einen, be-
stimmte Gebete und Gebetsbräuche auf der andern
Seite die Hauptbestandteile des heidnischen K., die
auch in der hebr. Religion wiederkehren, jedoch mit
den Veränderungen, die der monotheistische Cha-
rakter und der nationalgeschichtliche Hintergrund
der Mosaischen Gesetzgebung nötig machten.
Der christliche K. steht grundsätzlich allem äußer-
lichen Opser- und Ceremonialwesen entgegen. Die
Loslösung vom jüd. Tempeldienst und von dem
levitischen Ceremoniell erfolgte in demselben Maße,
als die wesentliche Neuheit und Eigentümlichkeit
der christl. Religion ihren Vekennern zum Bewußt-
sein kam. Die allmähliche Ausbildung des christl.
Festcyklus, wie er sich zuerst als wöchentlich, danach
auch als jährlich wiederkehrende Festfeier gestaltete,
beruht auf der Id'ee einer immer aufs neue sich
wiederholenden Vergegenwärtigung der Haupt-
punkte in der Lebensgeschichte Jesu Christi. (S.
Kirchenjahr.) Die Richtung der griech. Kirche auf
eine tiefsinnige Symbolik hat alle Feste mit einem
reichen Kranze sinnbildlicher Gebräuche umgeben,
die freilich oft in leeren Mechanismus ausgeartet
sind. Dagegen hat die röm. Kirche mehr die lyrische
und musikalische als die dramat. Seite des K. ge-
pflegt. Zu den Christusfesten traten allmählich die
Marien- und Heiligenfeste und das Fronleichnams-
fest. Der Protestantismus behielt nur die Christus-
feste bei, und die ältere reform. Praxis ging sogar
so weit, sämtliche Feste abzuthun, die nicht durch
ein ausdrückliches Bibelwort angeordnet waren. Der
sonntägliche Gottesdienst zerfiel in der alten Kirche
in zwei Hanptteile: die Messe der Katechumenen
und Messe der Gläubigen. (S.Messe.) Der Pro-
testantismus ist auch hier zur apostolischen Einfach-
heit zurückgekehrt.
Allmählich zog der christliche K. alle Künste in
seinen Dienst: Poesie und Musik, Baukunst, Bild-
hauerkunst und Malerei. Diese künstlerische Seite
des Gottesdienstes läßt Raum sür verschieden-
artige Bedürfnisse und bietet dem volkstümlichen
Element der Frömmigkeit Gelegenheit, sich in
freier Mannigfaltigkeit geltend zu machen. Immer
kommt aber im christl. Gottesdienst die Doppel-
seitigkeit des K. zum Ausdruck: die Bewegung
Gottes zu den Menschen hin wird dargestellt durch
"Wort" und "Sakrament" oder durch das Schrift-
vorlesen und durch die heiligen Handlungen, wo-
durch göttliche Heils- und Gnadengüter angeboten
werden; die Bewegung des Menschen zu Gott hin
vollzieht sich in Anbetung und Opfer, erstere im
Gemeindegesang und im Gebete am Anfang des
Gottesdienstes, letzteres als freiwillige Darbringung
des Herzens an Gott, vornehmlich in den vorberei-
tenden Akten bei der Feier des Sakraments und im
Schlußgebet. In der Predigt (s. d.) sind alle Be-
standteile des K. zusammengefaßt. - Vgl. für den
Katholicismus: F. H. Schmid, Liturgik der christl.-
kath. Religion (3. Aufl., 3 Bde., Passau 1840-41);
Fluck, Kath. Liturgik (2 Bde., Regensb. 1853-55);
Thalhofer, Handbuch der kath. Liturgik, Bd. 1 und
Bd. 2, Abteil. 1 (Freib. i. Br. 1883-91). Für den
Protestantismus: Ehrenfeuchter, Theorie des christ-
lichen K. (Hamb. 1840); Kliefoth, Theorie des K.
der cvang. Kirche (Parch. 1844); Alt, Der christliche
K. (2. Aufl., 2 Bde., Verl. 1851-00); Schöberlein,
Das Wesen des christl. Gottesdienstes (Gott. 1860);
Th. Harnack, Theorie und Geschichte des K. (Erlangen
1877); H. A. Köstlin, Geschichte des christl. Gottes-
dienstes (Freib. i. Vr. 1887); Hans, Der protestan-
tische K. (Augsb. 1890).
Kultusministerium, die zur Beaufsichtigung,
Förderung und Leitung der geistigen KulturmiNel
eines Landes bestellte oberste Staatsbehörde. In
den kleinern Staaten ist diese Thätigkeit regelmäßig
einer Abteilung (Departement) des Ministeriums
des Innern zugewiesen, während in großen Staaten
ein besonderes K. fungiert, welches speciell in Preu-
ßen den Titel Ministerium für geistliche, Unterrichts-
und Medizinalangelegenheiten führt und seit 1817
in selbständiger Formation besteht. In Deutschland
haben außer Preußen besondere K. noch die König-
reiche Bayern, Sachsen,Württemberg und das Groß-
herzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach.
Kulugli oder Kurugli (kui-ogw, d. h. Söhne
der Diener), in der Berberei, insbesondere in Algier,
Benennung der von eingewanderten Türken und
eingeborenen Frauen erzeugten Kinder. Sie hatten
zwar nicht gleiche Rechte wie der herrschende Stamm
der Türken, jedoch bedeutende Vorrechte vor den
unterdrückten Völkerschaften der Mauren, Araber
und Verbern. Seit der Eroberung Algiers durch
die Franzosen hat sich die rechtliche Stellung der K.
sehr gebessert, da sie sich ganz der franz. Herrschaft
Artikel, die man unter K vermißt, sind unter C aufzusuchen.