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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Lagerbier - Lagergeld
entsteht, wenn ein Stehlager 9. (Fig. 2) an die seit-
lich an der Maner oder einer Säule befestigte Kon-
sole d angeschraubt oder angegossen ist. Damit
beim Durchbiegen der Wellen die Lagerschalen nicht
einseitig abgenutzt werden, sondern dem Biegungs-
winkel entsprechend sich mit der Welle schräg stellen
können, bat man in neuerer Zeit die (in diesem
Falle aus Gußeisen und verhältnismäßig lang aus-
geführten) Lagerschalen mit kugelförmigen Ansätzen
versehen, die in entsprechenden Höhlungen im Lager-
körper und Deckel beweglich sind (amerikanische
L. oder Sellersche L.). Ein Stehlager, Hänge-
lager und Wandlager Sellerscher Konstruktion, wie
sie jetzt vielfach verwendet werden, zeigen die Fig. 3,
4 u. 5. Bei Fig. 4 u. 5 lassen sich die Lagerschalen
Spurtopf oder derSpurpfanne c. Die weitere
Stützung vertikaler Wellen geschieht durch Zals-
lager, L. in Form von Stehlagern, deren Lager-
körper seitlich angeschraubt ist, sodaß die Lagerachse
vertikale Richtung erhält.
Die Verschiebung der Wellen in den L., welche
die Wirkung seitlicher, gewöhnlich von der Kraft-
übertragung selbst herrührender Druckkräfte ist,
wird durch folgende Mittel verhindert: Bei kleinen
Kräften wird diejenige Stelle der Welle, die im L.
läuft, die Lagerstelle oder Laufstelle, um ein
gewisses Mah im Durchmesser schwächer als der
übrige Teil der Welle gedreht (Zapfenlager)'
bei größern Kräften werden zu beiden Seiten der
Lagerstelle Ringe auf die Welle geschweißt (Bunde)
oder mittels Stellschrauben befestigt (Stellringe),
welche sich gegen die Lagerschalen legen. Bei be-
deutenden in der Achsenrichtung der Welle wirken-
den Kräften wendet man Kammzapfen mit
Kam mzapfcn lagern an; bei diesen Zapfen wird
der Druck durch eine Anzahl von Ringen, die mit
der Welle bez. dem Zapfen ein Stück bilden, auf
das umschließende Lager übertragen, wodurch der
auf die Flächeneinheit wirkende Druck so gering
wie erforderlich gemacht werden kann. Oft bringt
man die L. an besondern eisernen Ständern (Lager-
stühlen) an, die dann ein oder mehrere Lager auf-
nehmen können.
Fig. 3.
Fig. 4.
Fig. 5.
Fig. 6.
außerdem durch Spindeln, die oben und unten durch
den Lagerkörper geführt sind, in senkrechter Richtung
verstellen. Bei System Kühn (Gera) läßt sich die
geometr. Achse der Lagerschalen auch in seitlicher
Richtung verstellen, was dadurch erreicht ist, daß
der ganze die Lagerschalen umschließende Körper
auf einem horizontalen cylindrischen Ansatz a ver-
schiebbar ist (Fig. 6). Zey (Straßburg) erreicht
durch excentrische Ausführung dieses Ansatzes zu-
gleich die vertikale Ver-
stellbarkeit. Zu den Stütz-
lagern gehören dieS pur-
lag er undKammlager.
Das Spurlager, auch
Stützlager in spe-
cieller Bedeutung oder
Fußlager genannt
(Fig. 7), dient meist
zur Unterstützung des
Fußes stehender Wel-
F'g. 7. len; es besteht aus der
dasWellenende(Spur-
?apfen) 3 unterstützenden S p u r p l a t t e oder der
Spur a, der den Spurzapfen umgebenden ein- oder
mehrteiligen Lagerschale oder Spurbüchse d und
dem beide Teile umschließenden Lagerkörper, dem
Lagerbier, s. Bier und Bierbrauerei (Bd. 2,
S. 999).
Lagerbuch, soviel wie Flurbuch (s. d.). über das
L. in der kaufmännischen Buchführung s. Scontro.
Lagerfeftung, s. Festungen II.
Lagerfrist, die Zeit, innerhalb deren ein in
fremder Verwahrung befindliches Gut, z. B. aucb
eine unter dem Verschluß der Zollbehörde gehaltene
oder eine von der Eisenbahn an einen andern Ort
verbrachte Ware, vom Eigentümer wieder abgenom-
men werden muß, oder nach deren Ablauf für eine
längere Bewahrung eine befondere oder höhere Ver-
gütung zu leisten ist. (S. Lagergeld.)
Lagerfuge, s. Steinverba'nde.
Lagergänge, s. Erzlagerstätten (Bd. 6, S. 339 a).
Lagergeld, jede Bezahlung für die Aufbewah-
rung fremder Waren, besonders wo eine solche ge-
werbsmäßig in einem Lagerhaus (s. d.) geschieht.
Im engern Sinne versteht man darunter die Ver-
gütung, die der Eigentümer einer Ware zu zahlen
hat, wenn er diese einem Fremden, der vorüber-
gehend damit zu thun hatte, nicht rechtzeitig ab-
nimmt. So kann der Kommissionär L. rechnen,
wenn die Ablieferung der durch seine Vermittelung
gekauften oder verkauften Ware ohne sein Berschu^
den sich verzögert, der Spediteur, wenn er gehindert