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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Lebendiger Zaun – Lebensfähigkeit

Geschwindigkeit, legt aber in derselben den vierfachen Fallraum zurück (s. Fall). Demnach steigt ein Körper mit der doppelten Wurfgeschwindigkeit vertikal aufwärts die doppelte Zeit, aber den vierfachen Weg der Schwere entgegen. Mißt man also die Wirkungsfähigkeit eines bewegten Körpers nach der Zeit des Widerstandes gegen die betreffende Kraft, so ist mv, mißt man dieselbe nach dem Wege des Widerstandes, so ist mv² das richtige Maß dieser Wirkungsfähigkeit. Beide Auffassungen sind gleich zulässig, gleich natürlich und führen auch auf keine Widersprüche.

Während Descartes die Summe aller Bewegungsgrößen für unveränderlich hielt, nahm Leibniz diese Unveränderlichkeit für die Summe der Produkte aus Masse und Quadrat der Geschwindigkeit an (s. Energie). Galilei wußte schon, daß ein Körper durch die im Fall erlangte Geschwindigkeit v eben nur zur ursprünglichen Höhe h aufsteigen kann, die durch die Gleichung h = v²/2g bestimmt ist. Huyghens verallgemeinerte diesen Satz und erkannte, daß auch ein System irgendwie miteinander verbundener schwerer Körper von den Gewichten p, p₁, p₂… beim Sinken um die Höhen h, h₁, h₂… nur solche Geschwindigkeiten v, v₁, v₂… erlangen könne, die den Schwerpunkt (s. d.) des ganzen Systems auf die ursprüngliche Höhe zu erheben vermögen, da sonst die schweren Körper von selbst aufwärts steigen und ein Perpetuum mobile (s. d.) ermöglichen würden. Hiernach ist die wirkliche Falltiefe des Schwerpunktes gleich der möglichen Steighöhe desselben, d. h.

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oder, da p/g = m, p₁/g = m₁…, auch

ph + p₁h₁ + p₂h₂ + … = mv²/2 + m₁v₁²/2 + m₂v₂²/2 + …,

d. h. die Summe der geleisteten Arbeit (s. d.) ist gleich der halben Summe der erzeugten L. K. Mit Hilfe dieses Princips der L. K., das nicht nur für die Schwere, sondern auch für beliebige andere Kräfte gilt, ist eine ganze Reihe von Aufgaben, so auch jene vom Schwingungsmittelpunkt (s. Pendel), gelöst worden. (S. D’Alembertsches Princip und Virtuelle Verschiebung.)

Lebendiger Zaun, s. Einfriedigung.

Lebendiggebärende Pflanzen, s. Durchwachsung.

Lebensalter, die verschiedenen Entwicklungsperioden im Leben des tierischen Organismus. Eine scharfe Grenze läßt sich nur mit dem Aufhören des Längenwachstums ziehen. Im allgemeinen unterscheidet man: das Fötus-, Säuglings-, Kindes-, Jünglings- (Jungfrauen-), Mannes- (Frauen-) und Greisen – (Matronen -) Alter. Das Fötusalter dauert von der Befruchtung des Eies bis zu der Geburt. Während des Säuglingsalters bildet sich das Kind zum selbständigen Leben heran. Mit dem Durchbrechen der Schneidezähne, gewöhnlich im neunten oder zehnten Monat, beginnt das Kindesalter, das bis zu dem Wechsel der letzten Milchzähne, mithin etwa bis zum 13. oder 14. Jahre, dauert. Das Jünglingsalter kann man von dem letzten Zahnwechsel bis zur völligen geschlechtlichen Entwicklung und bis zum Aufhören des Längenwachstums, also etwa bis zum 20. Jahre, rechnen. Das Mannesalter, das man häufig auch in ein jugendliches und ein reifes Mannesalter geschieden hat, charakterisiert sich durch die vollständige Reife aller körperlichen und geistigen Funktionen und durch die Zunahme des Körpers an Gewicht und Umfang. Bei dem weiblichen Geschlecht tritt meistens zwischen dem 40. und 50. Jahre eine Rückbildungsperiode ein, indem dann die monatliche Regel und namentlich die Befruchtungsfähigkeit aufhört. (S. Klimakterische Jahre.) Die Rückbildung sämtlicher Funktionen, der körperlichen wie der geistigen, die allmähliche Abnahme der Ernährung charakterisieren endlich das Greisenalter, welches meistens schon gegen das 60. Jahr, häufig schon früher, selten später eintritt. Weiteres s. Embryo, Kind, Jüngling und Jungfrau, Mann, Frau, Greis. – Vgl. Hufeland, Makrobiotik oder die Kunst, das menschliche Leben zu verlängern (Berl. 1796; 8. Aufl., ebd. 1860); Klencke, Die physische Lebenskunst (Lpz. 1864).

Lebensbalsam, Hoffmannscher, oder Lebensöl (Mixtura oleoso-balsamica, Balsamum vitae Hoffmanni), eine Lösung von je 1 Teil Lavendel-, Gewürznelken-, Zimmetkassien-, Thymian-, Citronen-, Muskatblüten- und Orangenblütenöl und 3 Teilen Perubalsam in 240 Teilen Spiritus; er dient innerlich als belebendes Mittel sowie äußerlich als Riechmittel, zu Einreibungen und als Zusatz zu verschiedenen kosmetischen Mitteln.

Lebensbaum, Pflanzengattung, s. Thuja. Über den L. genannten Teil des Gehirns s. d. (Bd. 7, S. 676 b).

Lebensbeschreibung, s. Biographie.

Lebensdauer, s. Sterblichkeitsstatistik.

Lebenselixir, Bezeichnung für eine Tinktur, die wesentlich zur Erhaltung und Verlängerung des Lebens beitragen sollte. Von dem 1724 gestorbenen schwed. Arzt Hjärne wurde ein Arzneimittel als L. (Elexirium ad longam vitam) eingeführt, das noch jetzt offizinell ist und den Namen Tinctura aloës composita, zusammengesetzte Aloetinktur oder schwedisches L., auch schwedische Lebensessenz, führt. Diese Tinktur besteht nach dem Deutschen Arzneibuch von 1890 aus 6 Teilen Aloe, je 1 Teil Rhabarber-, Enzian- und Zitwerwurzel und Safran und 200 Teilen verdünntem Weingeist.

Lebensessenz, schwedische, s. Lebenselixir und Geheimmittel.

Lebensfähigkeit, in der allgemeinsten Bedeutung das Vermögen, unter günstigen Bedingungen Lebensäußerungen von sich zu geben. So beweist z. B. der Pflanzensame seine L. dadurch, daß er in feuchter warmer Umgebung zu keimen anfängt. In engerm Sinne bezeichnet L. (Vitalität) diejenige Eigenschaft neugeborener Kinder, nach erfolgter Geburt das Leben unabhängig von der Mutter fortzusetzen. Lebensfähig ist ein Kind erst am Ende des siebenten Schwangerschaftsmonats, doch hat die L. dann selten eine große Dauer. Als Termin der beginnenden L. haben alle neuern Gesetzgebungen das Alter von 210 Tagen oder die 30. Schwangerschaftswoche (sieben Kalendermonate) festgesetzt. Mit dem Alter der Frucht nimmt ihre L. zu, vorausgesetzt, daß sie gesund gebildet ist. Gewisse angeborene Mißbildungen, deren Beseitigung nur durch Kunsthilfe gelingt, wie z. B. Verschluß des Mastdarms oder der Harnröhre, schließen unter