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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Leighton-Buzzard - Leim

1886). 1869 wurde L. zum Akademiker, 1878 zum Präsidenten der Akademie gewählt und von der Königin zum Ritter geschlagen; 1886 wurde er zum Baronet erhoben; 1. Jan. 1896 erhielt er die Peerswürde. Er starb 25. Jan. 1896 zu London. - Vgl. Mrs. Lang, Sir F. L., his life and work (Lond. 1885); Rhys, Sir F. L. (ebd. 1895).

Leighton-Buzzard (spr. leht'n böss'rd), Stadt der engl. Grafschaft Bedford, am Grand-Junction-Kanal, hat (1891) 6704 E., eine Kirche im frühengl. Stil; Ackerbau und Strohflechterei.

Leihbibliotheken (engl. circulating libraries), Büchersammlungen, die dem größern Publikum leihweise zum Gebrauch gegen eine bestimmte Zahlung für das einzelne Buch oder gegen fortlaufendes Abonnement offen stehen. Der Betrieb von L. erfolgt sowohl selbständig als auch in Verbindung mit Sortimentsbuchhandel; häufig sind auch Journal- und Bücherlesezirkel damit vereinigt. Von den am buchhändlerischen Centralplatz Leipzig 1894 durch Kommissionäre vertretenen Firmen betrieben L. 1230, Journal- und Bücherlesezirkel 993. Auch die 474 Musikalienleihanstalten kann man noch hinzurechnen. Die umfangreichsten L. sind F. Borstells Lesezirkel (s. Nicolaische Buchhandlung) in Berlin, L. & A. Last in Wien, Mudie's Select Library (s. d.) in London. In den roman. Ländern sind die L. nur zu geringer Bedeutung gelangt. Den Bestrebungen einiger Schriftsteller, namentlich von Oskar Welten im J. 1884, das gewerbsmäßige Verleihen ihrer Werke zu verbieten oder nur gegen Erlegung eines erhöhten Kaufpreises zu gestatten, traten die L. unter Führung von A. Last in Wien mit Erfolg entgegen. Mit dem Verleihen von Büchern befassen sich auch Volksbibliotheken (s. d.) sowie Schul- und Vereinsbibliotheken.- Vgl. Kitzing und Wahl, Handbuch des Leihbibliothekwesens (Taucha 1886); Der Leihbibliothekar (seit 1885 in Leipzig erscheinend).

Leihe, s. Belehnung und Leihkontrakt.

Leihhaus, s. Lombard.

Leihkauf (eigentlich Leitkauf, auch Leukauf, vom altdeutschen lit, Obstwein, Würzwein), das Geld, welches beim Abschluß eines Kaufs zum Vertrinken gespendet wird; dann auch ein Aufgeld (s. Arrha), welches der Käufer dem Verkäufer zum Zeichen, daß der Kauf abgeschlossen ist, zahlt; endlich eine Abgabe, welche dem Gutsherrn von einem erkauften lehnbaren Gute gezahlt wird.

Leihkontrakt, nach röm. Recht und den neuern Gesetzen soviel wie Commodatum (s. d.), oder wie Prekarium (s. d.). Nach deutschem Recht der Vertrag, durch welchen der Eigentümer seine Sache einem andern, insonderheit der Gutsherr ein ländliches Grundstück einem Bauern zu Besitz und Gebrauch, gewöhnlich unter Auferlegung von Abgaben und Diensten überließ. Es giebt eine erbliche Leihe (Erbpacht, Erbzinsgut, Meierrecht) und eine nichterbliche Leihe.

Leik, Tauwerk, s. Liek.

Leim (frz. colle; engl. glue). In dem Organismus hauptsächlich der höhern Tiere finden sich gewisse Gebilde, die in kaltem und in heißem Wasser unlöslich sind, durch fortgesetztes Kochen mit Wasser aber sich lösen und beim Verdampfen der Lösung eine beim Erkalten gelatinierende Masse (Gallerte, s. d.) bilden, die beim Austrocknen den L. giebt. Man unterscheidet im Handel gewöhnlich vier Leimsorten: Gelatine, Haut- oder Lederleim, Knochenleim und Mischleim. Diese Leimsorten bestehen im wesentlichen aus Glutin (s. d.). Die leimgebenden Gebilde kommen organisiert im Tierkörper vor; man rechnet zu ihnen das Zellgewebe, die Bänder, die Sehnen, die Knorpel, das Corium, das Korn, die Knochensubstanz (Osseïn), die Schwimmblase der Fische u. s. w. Das Material für die Leimbereitung (Leimgut) besteht beim Haut- oder Lederleim aus den Abfällen der Gerberei, Fellen, Ochsenfüßen, Flechsen, Gedärmen, Lederabfällen u. dgl., die man mit dünner Kalkmilch behandelt, um Fäulnisprodukte, Fett und andere lösliche Teile zu entfernen, dann in Weidenkörben gepackt in fließendes Wasser hängt, um den Überschuß von Kalk zu entfernen, und schließlich entweder mit heißem Wasser in Kesseln mit doppelten Böden, von denen der obere, auf dem das Leimgut ruht, durchlöchert ist, behandelt (alte Methode), oder durch Einleiten gespannter Dämpfe in das Leimgut (neue Methode) die Lösung bewerkstelligt. Nach dem Eindampfen und Klären der Lösung wird sie in Formen gegossen, wo sie zu Leimgallerte erstarrt, dann in Tafeln geschnitten und auf Rahmen, die mit Drahtgeflecht oder Bindfaden kreuzweise überspannt sind, am besten in Trockenböden getrocknet. Mitunter bringt man die Leimgallerte (Faßleim) als solche in den Handel. Knochenleim (Patentleim) wird aus entfetteten Knochen, die man durch Salzsäure von den mineraliscben Stoffen befreit und dann in Kalkwasser wäscht, durch Dampfeinwirkung dargestellt. Durch rückständige Mineralsubstanz (phosphorsaurer Kalk) ist er gewöhnlich milchweiß; häufig erzeugt man diese Färbung absichtlich, auch bei Lederleim, durch Zusatz von Barytweiß, Bleiweiß, Zinkweiß oder Kreide. Die reinsten, mit schwefliger Säure gebleichten Sorten Knochenleim heißen Gelatine. Als Mischleim bezeichnet man ein Gemenge von Leder- und Knochenleim. Den fertigen L. bringt man in Körben oder Säcken zu 50-100 kg in den Handel. Die Leimfabrikation wird in vielen Orten Deutschlands (Köln, Mühlhausen in Thüringen, Nördlingen, Kahla, Wilsdruff u. s. w.) betrieben und man gebraucht hier und da diese Beiworte, weniger um eine bestimmte Sorte damit zu bezeichnen, als um überhaupt die Güte der Ware zu betonen. Deutschlands Einfuhr betrug (1893) 19 576 Doppelcentner im Werte von 1 077 000 M., die Ausfuhr 40 413 Doppelcentner im Werte von 3 233 000 M. L. dient zum Zusammenfügen von Holzarbeiten, in der Buchbinderei, Kartonnagenfabrikation, in der Appretur, Zündholzfabrikation, als Klärmittel, Kitt, zur Imitation von Schildpatt, Elfenbein und Perlmutter. Die Güte des L. beurteilt man am meisten nach seiner Gelatinierbarkeit und Klebkraft und giebt dem Lederleim den Vorzug vor dem Knochenleim. Für den Gebrauch wird der L. erst mehrere Stunden in kaltem Wasser gequellt und dann erst mit wenig heißem Wasser bis zur Lösung erhitzt; durch anhaltendes Kochen verliert er an Klebkraft. Essigsäure und Salzsäure verhindern das Gelatinieren des L., worauf die Bereitung von Flüssigem Leim (s. d.) beruht. Mit Kaliumdichromat versetzter L. (Chromleim) wird durch Einwirkung des Lichts in Wasser unlöslich. Als russischen L. bezeichnet man den durch Beimischung von Gips oder andern pulverförmigen Substanzen undurchsichtig gemachten L. Aus Hausenblase bereitet man den Fischleim. Auch Kleber-und Caseïnleim, die anstatt des L. vereinzelt Anwendung finden, stellt man außer dem gewöhnlichen L. mitunter dar.