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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Lohnsteuer – Loing

Krankengeld und die Kassenbeiträge maßgebenden durchschnittlichen Tagelohns unter Berücksichtigung der zwischen den Kassenmitgliedern hinsichtlich der Lohnhöhe bestehenden Verschiedenheiten klassenweise erfolgen, jedoch mit der Maßgabe, daß der durchschnittliche Tagelohn einer Klasse nicht über 4 M. festgestellt werden darf. Mit Rücksicht auf diese Klassifizierung der Kassenmitglieder ist ferner vorgeschrieben, daß nicht nur bei der Anmeldung Versicherungspflichtiger Personen die Lohnverhältnisse derselben angegeben werden müssen, sondern daß auch Änderungen, welche in diesen Verhältnissen eintreten, binnen drei Tagen bei der Kasse angemeldet werden müssen. Auch bei den freien Hilfskassen ist die Bildung mehrerer L. üblich. – Über die L. nach dem Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz s. Invalidenrente.

Lohnsteuer, Besoldungssteuer, die direkte Besteuerung des Ertrags aus rein persönlicher Arbeit, die sich dadurch rechtfertigt, daß dieser Ertrag ein steuerfähiges Einkommen einschließt. Nur wenn der Ertrag das Existenzminimum (s. d.) nicht überschreitet, würde die Steuerfähigkeit fehlen. An sich ist die direkte Besteuerung des Lohns, des Gehalts und auch des Erwerbs aus liberalen Berufsarten (Arzt, Schriftsteller, Künstler u. s. w.), sofern er nicht schon von der Gewerbesteuer betroffen wird, die notwendige Folge des Ertragssteuersystems. Die enge Verbindung zwischen Steuersubjekt und Steuerobjekt, wie sie bei Lohn, Gehalt u. s. w. besteht, bedingt es, daß die L. thatsächlich stets als eine specielle Einkommensteuer (s. d.) für bestimmte Gruppen der im Erwerbsleben thätigen Personen erscheint. Neben einer allgemeinen Einkommensteuer wirkt die L. als zweifache Belastung desselben Einkommens, weshalb in Preußen und Sachsen auch eine besondere L. nicht besteht. In Bayern und Württemberg besteht die Besteuerung des Lohns, des Gehalts und des Ertrags der liberalen Berufsarten als specielle Einkommensteuer; ähnlich ist es in Baden. In England fungiert die Einkommensteuer rechtlich zugleich als L.; da die Steuerpflicht aber erst bei 160 Pfd. St. beginnt, so werden die eigentlichen Löhne zumeist nicht davon betroffen.

Lohntaxe, s. Taxe.

Löhnung oder Sold, die Geldverpflegung der nicht dem Offizierrange angehörigen Soldaten, ist für die einzelnen Chargen der Gemeinen und Unteroffiziere etatsmäßig festgestellt und wird im deutschen Heere zehntägig im voraus ausgezahlt. (S. Diensteinkommen.) Alle Mannschaften erhalten Brot in natura, in besondern Fällen auch in Geld, ferner einen Verpflegungszuschuß, der für jede Garnison vierteljährlich festgesetzt wird. Wer an der Menage (der gemeinsamen Verpflegung) teilnimmt, zahlt diesen Verpflegungszuschuß und einen Löhnungsanteil von 13 Pf. pro Tag zur Menagekasse. Wer nicht kaserniert ist, erhält Servis (s. d.).

Lohnvertrag, soviel wie Arbeitsvertrag, s. Dienstmiete.

Lohr, Bruchboden, s. Bruch.

Lohr. 1) Bezirksamt im bayr. Reg.-Bez. Unterfranken, hat (1890) 33327, 1895: 33565 (16223 männl., 17342 weibl.) E. in 53 Gemeinden mit 117 Ortschaften, darunter 4 Städte. – 2) L., Stadt und Hauptort des Bezirksamtes L., am Main und an der Mündung der L. in denselben, an der Linie Würzburg-Aschaffenburg und der Nebenlinie L.-Wertheim (37,1 km) der Bayr. Staatsbahnen (2 Bahnhöfe), ist Sitz des Bezirksamtes, eines Amtsgerichts (Landgericht Aschaffenburg), Rentamtes und zweier Forstämter, hat (1895) 4320 (1890: 4207) E., darunter 358 Evangelische und 64 Israeliten, Postexpedition, Telegraph, ein Bezirksgremium, drei kath. Kirchen, Kapuzinerkloster, Franziskanerinnenkloster, altes Schloß, Lateinschule, Präparandenanstalt, höhere Mädchen-, gewerbliche Fortbildungs- und Waldbauschule, großes Hospital; ein Eisenwerk mit Gießerei und Hammerwerken, Hohlglashütte, Sägewerk, Fabrikation von Holzstoff, Kisten, Schwerspat, Essig, Liqueur, Cementwaren, Schiffbauanstalten, künstliche Fischzucht und Holzhandel. – L. wurde 1333 Reichsstadt, fiel 1555 an das Hochstift Mainz, 1803 an das Fürstentum Aschaffenburg, 1814 an Bayern.

Lohrinde, soviel wie Gerberrinde (s. Lederfabrikation, S. 13 a).

Lohsägemühlen, s. Lederfabrikation (S. 13 a).

Lohsescher Träger, s. Eisenbrücken.

Lohsteine, s. Tuffziegel.

Loibl, Paß über die Karawanken, 1370 m hoch, zwischen der Zelenica (2179 m) im W. und der Baba (1969 m) im O. Die Straße von Klagenfurt bis Krainburg, 60 km lang, wurde 1670‒80 erbaut, 1728 verbesssert. Da durch die Eisenbahn Marburg-Franzensfeste der Fahrverkehr eine andere Richtung genommen hat, ist das Projekt eines Neubaues des Tunnels auf der Paßhöhe in den Hintergrund getreten.

Loigny (spr. lŏannjih), Dorf (508 E.) im franz. Depart. Eure-et-Loir, Arrondissement Châteaudun, Kanton Orgères, an den großen Straßen von Chartres nach Orléans, denkwürdig durch die Schlacht von Loigny-Poupry, 2. Dez. 1870, zwischen der Armeeabteilung des Großherzogs von Mecklenburg und dem linken Flügel der Loirearmee unter dem General Chanzy. Der Zusammenstoß erfolgte auf der Linie Artenay-Orgères (Frontlinie 19 km). Auf dem westl. Teile griff von Morgen bis Mittag das 16. franz. Korps das 1. bayrische in der Stellung Beauvillers-Château-Goury an. Die bedrängte Lage des letztern wurde durch das Eingreifen der 17. Division unter Tresckow beseitigt. Die Avantgarde nahm das Dorf Lumeau und stand nun in der rechten Flanke des 16. franz. Korps. Ein kräftiger Vorstoß der Division suchte das Dorf L., den Schlüsselpunkt der franz. Stellung, zu nehmen, um dessen Besitz sich fortan der blutige Kampf des Tages drehte. Als franz. Reserven gegen Abend eintrafen, ging Tresckow mit seinen beiden letzten Bataillonen gegen diese vor und entschied den Sieg. L. blieb in deutschen Händen. Gleichzeitig entwickelte sich 1½ Meile östlich ein heißes Ringen der 22. Infanteriedivision gegen das 15. franz. Korps. Eine Kavalleriebrigade der 2. Division half durch eine entschlossene Attacke die mühsam erkämpfte Stellung bei Poupry gegen eine dreifache Übermacht bis zum Sonnenuntergang halten. Zwischen beiden deutschen Divisionen hielt nur das 17. Dragonerregiment eine lose Verbindung aufrecht. Während das 16. franz. Korps auf Terminiers und Gommiers zurückging, wich das 15. auf Artenay. Die Schlacht bereitete die Wiedereroberung von Orléans vor. Der deutsche Verlust betrug gegen 3000, der der Franzosen etwa 5000 Mann, darunter 2000 Gefangene. – Vgl. Kunz, Die Schlacht von Loigny-Poupry (Berl. 1893); Hoenig, Die entscheidenden Tage von Orléans im Kriege 1870/71, Tl. 2 (ebd. 1896).

Loing (spr. lŏäng), linker Nebenfluß der Seine, entspringt im franz. Depart. Yonne auf den Höhen