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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Militärärzte - Militäreisenbahnen

Handbuch für M. (2 Bde., Vorl. 1896); Der Militäranwärter, Zeitschrift (Berlin, seit 1893).

Militärärzte, früher zu den Militärbeamten gehörig, sind seit der Organisation des Sanitätskorps (vgl. Verordnungen vom 26. Febr. 1868 und 6. Febr. 1873) Personen des Soldatenstandes, haben Offiziersrang und bilden das Sanitätsoffizierkorps (s. Sanitätsoffiziere). Dieses ergänzt sich teils aus den militärärztlichen Bildungsanstalten (s. d.), teils durch solche Mediziner, die nach beendigtem Universitätsstudium auf Beförderung eintreten.

Militärärztliche Bildungsanstalten, s. Bildungsanstalten, militärärztliche.

Militärattaché, ein Offizier, der offiziell der Botschaft seines Landes bei fremden Staaten beigegeben ist mit dem Zweck, aus eigener Anschauung Kenntnis von den Heereseinrichtungen des betreffenden Landes zu nehmen. Die Aufgabe der M. besteht nicht in dem Erkunden von Geheimnissen, sondern vielmehr in der klaren Beurteilung der allgemeinen militär-polit. Verhältnisse des betreffenden Landes. Der Rang der M. schwankt zwischen Hauptmann und General. Deutschland hat zur Zeit M. bei Rußland, Frankreich, England, Österreich-Ungarn, Italien, ferner in der Schweiz, Rumänien, Belgien, Schweden; von diesen Ländern sind auch in Berlin M. beglaubigt. Ferner hat Preußen einen M. in Bayern, während Bayern, Sachsen und Württemberg M. in Berlin haben, welche Militärbevollmächtigte heißen, stellvertretende Mitglieder des Bundesrats sind und die Kriegsministerien in gewissen Beziehungen vertreten.

Militärbeamte, die in der deutschen Armee und Marine angestellten Beamten. Sie gehören zu den Militärpersonen (s. Militär), aber nicht zu den Personen des Soldatenstandes, stehen unter dem Kriegsministerium oder der Admiralität und haben Militärrang. Die im Offizierrang stehenden heißen obere, die übrigen untere M. Zu den M. gehören die Auditeure, Militärgeistlichen, Zahlmeister, Intendanten und Intendanturräte, die Beamten der Kriegskasse, Feldpostbeamten u. a. Die Gerichtsbarkeit über sie beschränkt sich auf Strafsachen und wird durch die Militärpersonen ausgeübt. Bei Dienstvergehen unterstehen die M., sofern die Entfernung aus dem Amt in Frage kommt, den für Reichs- und Staatsbeamte geltenden Bestimmungen. Wegen der Ordnungsstrafen kommt beim Reichsheer die Preuß. Disciplinarstrafordnung vom 13. Okt. 1872, bei der Marine die Disciplinarstrafordnung vom 23. Nov. 1877 zur Anwendung.

Militärbevollmächtigter, s. Militärattaché.

Militärbezirke, die Bezirke, in die das Russische Reich zu militär. Zwecken eingeteilt ist. Es bestehen 13 M.: Petersburg, Finland, Wilna, Warschau, Kiew, Odessa, Moskau, Kasan, Kaukasus, Turkestan, Omsk, Irkutsk und Amur. Das Transkaspische Gebiet wird auf gleichen Grundlagen verwaltet, während das Gebiet der Donischen Kosaken eigene Verwaltungsgrundsätze hat.

Militärbildungsanstalten, s. Militärschulen.

Militärbillets (Militärkarten), s. Eisenbahnfahrkarten.

Militärbrieftaube, s. Taubenposten.

Militärbudget, s. Militäretat.

Militärdienst, s. Kriegsdienst.

Militärdienststeuer, s. Wehrsteuer.

Militärdienstversicherung, s. Lebensversicherung (Bd. 10, S. 1040b).

Militärdienstzeichen, Österreichisches, 19. Sept. 1849 vom Kaiser von Österreich für lange und gute Militärdienste gestiftet, ist 12. März 1890 abgeändert worden. Die Mannschaften erhalten für 24jährige Dienstzeit die erste, für 12jährige die zweite Klasse, falls sie sich freiwillig zu weiterm Dienst verpflichten. Offiziere erhalten die erste Klasse nach 50jähriger, die zweite nach 40jähriger, die dritte nach 25jähriger Dienstleistung. Das Zeichen selbst besteht für die Mannschaften aus einem bronzenen Kreuz, dem die lat. Zahl XXIV oder XII aufgeprägt ist; das für Offiziere ist in der ersten Klasse ein silbernes vergoldetes, in der zweiten und dritten Klasse ein bronzenes Kreuz mit dem kaiserl. Adler, welcher in der ersten Klasse von Gold, in der zweiten von Silber und in der dritten Klasse von Bronze ist. Das Dienstzeichen erster Klasse für Offiziere ist überdies mit einer vergoldeten Krone über dem Kreuze versehen. Beide Auszeichnungen werden an einem schwarzgeränderten gelben Bande auf der linken Brust getragen.

Militärehrenzeichen, von Friedrich Wilhelm III. von Preußen 30. Sept. 1806 für persönliche Auszeichnung vor dem Feinde für Militärpersonen vom Feldwebel abwärts gestiftet. Das M. wird in zwei Klassen, als silberne Medaille und silbernes Kreuz, ferner als goldenes Militärverdienstkreuz verliehen und am schwarzweißen Bande getragen. Die Medaille trägt auf der Vorderseite die Aufschrift "Kriegsverdienst" inmitten eines Lorbeerkranzes, auf der Rückseite den königl. Namenszug. Die Inhaber des Militärverdienstkreuzes und des M. erster Klasse empfangen eine Pension von 9 und 3 M. monatlich. (S. Kriegerverdienstmedaille.)

Militär-Eisenbahnbehörden, diejenigen Militärbehörden in Deutschland, welchen die Regelung der Truppentransporte übertragen ist (s. Militärtransportordnungen und Eisenbahnabteilung des Großen Generalstabes).

Militär-Eisenbahndirektionen, s. Militärtransportordnungen.

Militäreisenbahnen, Eisenbahnen, die, von der Militärverwaltung erbaut und betrieben, ausschließlich oder vorwiegend militär. Zwecken dienen. M. bestehen in: Preußen. Von Berlin über Zossen nach dem Schießplatz bei Kummersdorf 45,61 km, 1875 eröffnet), Fortsetzung bis Jaenickendorf (10,42 km, 1895 eröffnet), Jaenickendorf-Jüterbog (14,77 km) im Bau, Eigentum des Militärfiskus. Zunächst zur Ausbildung der Eisenbahntruppen (s. d.) sowie zur Verbindung des Kummersdorfer Schießplatzes der Artillerie-Prüfungskommission angelegt, dient die Bahn zugleich (die Strecke Zossen-Schießplatz von vornherein, die Strecke Berlin-Zossen seit 1. Nov. 1888) dem öffentlichen Verkehr und wird von der königl. Direktion der M. zu Schöneberg bei Berlin verwaltet. Die Direktion besteht aus Offizieren der Eisenbahnbrigade. (S. Deutsche Eisenbahnen.) Österreich. Von Dobrlin nach Banjaluka (105 km, 1872 eröffnet, dann außer Betrieb gesetzt und 1879 wieder eröffnet). Rußland. Die Transkaspische Eisenbahn (s. d.). Serbien. Von Lepovo nach Kragujevac (29 km, 1887 eröffnet). Auch wird z. B. in Osterreich der Zug-, Bahnunterhaltungs- und Weichenstellerdienst auf den Strecken St. Pölten-Tulln und Hadersdorf-Krems durch Eisenbahntruppen versehen; in Frankreich werden ständig eine Anzahl Offiziere und Mannschaften nach der Staatsbahnlinie Orléans-Patay-Voves- ^[folgende Seite]