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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Miolan - Mir

name für alle aus dem Bismarck-Archipel kommenden eingeborenen Arbeiter.

Miolan, Felix, franz. Sängerin, s. Carvalho, Karoline.

Mionnet (spr. -neh), Theodore Edme, franz. Numismatiker, geb. 10. Sept. 1770 zu Paris, machte seinen jurist. Kursus auf dem Collège Lemoine und wurde 1789 Parlamentsadvokat; 1792 mußte er Soldat werden, kehrte jedoch bald nach Paris zurück, widmete sich nun dem Studium des Altertums und erhielt eine Anstellung an der Nationalbibliothek, wo er bis zu seinem Tode (5. Mai 1842) beschäftigt blieb. Seine "Description des médailles antiques, grecques et romaines" (17 Bde., Par. 1806-39) ist noch jetzt ein unentbehrliches.Handbuch aller Sammler. Außerdem ist hervorzuheben sein Werk "De la rareté et du prix des médailles romaines" (2 Bde., Par. 1815; 3. Aufl., 2 Bde., 1847).

Mi-partitum, geteilte Tracht, Mode des 10. bis 16. Jahrh., die Männerkleider aus zwei Farben zusammenzustellen und zwar entweder so, daß die eine Hälfte des Kleidungsstückes eine, die ändere eine andere Farbe hatte (s. Tafel: Kostüme II, Fig. 5) oder die Tracht im ganzen oder im einzelnen, z. B. an den Beinlingen, einen mehrfachen Wechsel (gestreift, geschacht u. dgl.) der beiden Farben zeigte (s. Taf. III, Fig. 3).

Miq., hinter lat. Pflanzennamen Abkürzung für Friedr. Anton Wilh. Miquel (s. d.).

Miquel (spr.-kel), Friedr. Anton Wilh., Botaniker, geb. 24. Okt. 1811 zu Neuenhaus in Hannover, studierte auf der Universität Groningen Medizin, wurde 1833 Hospitalarzt zu Amsterdam, 1835 Lektor der Botanik an der klinischen Schule zu Rotterdam, 1846 Professor am Athenaeum illustre in Amsterdam, 1859 Professor für Botanik an der Universität Utrecht, 1862 außerdem Direktor des Reichsherbariums in Leiden. Er starb 23. Jan. 1871 in Utrecht. Von seinen zahlreichen Schriften besonders über Systematik sind hervorzuheben: "Commentarii phylographici etc." (Leid. 1838-40), "Monographia generis Melocacti" (Bonn 1841), "Systema Piperacearum" (Rotterd. 1843-44) und "Illustrationes Piperacearum" (Bresl. 1846, mit 92 Tafeln), "Flora Indiae Batavae" (nebst Supplement, Amsterd. 1855-61), "Annales Musei botanici Lugduno-Batavi" (4 Bde., ebd. 1863-69).

Miquel (spr. -kel), Johann, Staatsmann, geb. 21. Febr. 1829 zu Neuenhaus in Hannover, studierte 1846-50 in Heidelberg und Göttingen die Rechte, ließ sich dann als Anwalt in Göttingen nieder und gelangte sowohl durch seine gerichtliche wie seine polit. Thätigkeit zu bedeutendem Rufe. Er war Mitbegründer des Nationalvereins, zu dessen leitendem Ausschuß er gehörte, und später (1864) Mitbegründer des Deutschen Abgeordnetentags. In den Flugschriften "Das neue hannov. Finanzgesetz vom 24. März 1857" (Lpz. 1861) und "Die Ausscheidung des hannoverschen Domanialguts" (ebd. 1863) unterwarf er die hannov. Finanzverhältnisse einer schonungslosen Kritik. 1864 wurde er in die hannov. Zweite Kammer, 1865 von der Stadt Osnabrück zum Bürgermeister gewählt (seit 1869 mit dem Titel Oberbürgermeister). Dieses Amt vertauschte er 1870 mit dem eines Direktors der Diskontogesellschaft in Berlin, welche Stellung er bis 1873 bekleidete, worauf er bis 1876 Vorsitzender des Verwaltungsrats war. Im Herbst 1876 kehrte er auf den Oberbürgermeisterposten von Osnabrück zurück, nahm aber 1880 die auf ihn gefallene Wahl zum Oberbürgermeister von Frankfurt a. M. an. Nach der Einverleibung Hannovers in Preußen war M. von Osnabrück auch in das preuß. Abgeordnetenhaus gewählt worden, dem er ununterbrochen bis zu seinem 1882 auf Präsentation der Stadt Frankfurt erfolgten Eintritt ins Herrenhaus angehörte. Dem Norddeutschen und dem Deutschen Reichstage gehörte M. 1867-77 an, zuerst für Osnabrück, dann für Waldeck. Als eins der hervorragendsten Mitglieder der nationalliberalen Partei erwarb er sich namentlich als Vorsitzender der zur Beratung der Reichsjustizgesetze bestellten Kommission große Verdienste. In seinem Frankfurter Oberbürgermeisteramt bewährte sich M. als Verwaltungsbeamter, so daß seine Verdienste selbst von den polit. Gegnern anerkannt wurden. Zugleich bemächtigte er sich mit Lebhaftigkeit einer Reihe socialpolit. Fragen und wirkte namentlich für die Verbesserung der Wohnungsverhältnisse der ärmern Klassen. Ein Reichstagsmandat nahm M., der 1884 auch in den preuß. Staatsrat berufen worden war, erst 1887, als mit der Bildung des Kartells ihm aufs neue die Bedingung für eine ausgleichende, mäßigende Wirksamkeit gegeben schien, wieder an und trat mit dem gleichfalls zurückgekehrten Bennigsen erneut an die Spitze der nationalliberalen Partei. Am 24. Juni 1890 wurde M. vom Kaiser Wilhelm II. zum preuß. Finanzminister berufen. Es gelang ihm in der Session 1890-91 ein Einkommensteuer- und ein Gewerbesteuergesetz mit den gesetzgebenden Faktoren zu vereinbaren, dann 1892-93 als Ergänzung eine Vermögenssteuer durchzusetzen und schließlich auch im Zusammenhang damit die Gemeindebesteuerung durch ein Kommunalabgabengesetz zu ordnen. (S. Preußen.) Dann wandte er sich der Frage der Deckung der durch die Vermehrung des Heers (Okt. 1893) entstandenen Ausgaben und der Reform der Reichsfinanzen zu. Sein Reformplan fand zwar die Billigung der deutschen Finanzminister auf der Konferenz in Frankfurt a. M., erfreute sich aber im Reichstag keiner günstigen Aufnahme, so wenig wie die vorgeschlagenen Steuern.

Miquelets (frz., spr. mik'leh, span. Miqueletes), die kriegerischen und räuberischen Bergbewohner der südl. Pyrenäen, in Catalonien und den franz. Depart. Hautes-Pyrénées und Pyrénées-Orientales, auf den Höhen des Gebirgskamms, der die Grenze zwischen Frankreich und Spanien bildet. Sie sind im Kriege gefährliche Parteigänger und machten sich namentlich den Heeren Napoleons I. in Catalonien durch ihre Überfälle furchtbar. Im Frieden dienen sie den Fremden als Führer auf den Gebirgen. In den baskischen Provinzen hießen so die Soldtruppen, die bis 1877 die nach altem Recht militärdienstfreien Städte zum Garnisondienst ausstellten.

Miquelon (spr. mik'lóng), Insel, s. Saint Pierre und Miquelon.

Mir, die bäuerliche Dorfgemeinde in Rußland und zugleich der gemeinsame Besitz der Bauerngemeinde am Grundeigentum. Mit Sicherheit läßt sich diese Gestaltung des Bodenbesitzes erst seit Beginn des 17. Jahrh. erkennen, gewissermaßen als das Resultat der allgemeinen Verbreitung der Leibeigenschaft (s. d.), der Einführung einer von jeder "Seele" gleichmäßig erhobenen Steuer und der solidarischen Haft der Gemeinden für die von ihren Mitgliedern aufzubringende Kopfsteuer (s. d.). Da jedes Mitglied die gleichen Lasten aufzubringen hat, teilt man ihm auch einen gleichen Anteil am Ge-^[folgende Seite]