Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Diese Seite ist noch nicht korrigiert worden und enthält Fehler.

49
Mühlenrecht - Mühlhausen (in Thüringen)
Zandseils läßt die Antriebscheibe V in das Vrems-
band I, fallen und bringt jede auf- oder nieder-
gehende Fahrstuhlbewegung zum Stillstand.
Mühlenrecht, die Berechtigung zu Anlage und
Betrieb von Mühlen, insbesondere von Wasser-
mühlen. In früherer Zeit suchte man vielfach den
Bau und Betrieb einer Wassermühle dadurch zu
veranlassen, daß der Unternehmer ein Zwangs-
und Vannrecht erhielt, d. i. das Recht, daß die Be-
wohner des Bezirks ihr Getreide in diefer Mühle
mahlen lassen mußten (Mahl-, Mühlzwang),
und zugleich das Monopol, kraft dessen die Anlage
einer andern Mühle in dem Bezirk untersagt wurde.
Andererseits bestanden obrigkeitliche Taxen über die
Höhe des Mahllohnes (Mahlmetze) und polizeiliche
Vorschriften zum Schutz gegen Verfälschungen und
Verunreinigungen des Mehls und der andern Müh-
lenfabrikate. Man konstruierte vielfach zur Erklärung
dieser Bestimmungen ein Mühlenregal, von wel-
chem die einzelnen Mühlen gerech tigkeiten abge-
leitet seien. Gegenwärtig sind diese privatrechtlichen
Bestimmungen veraltet, die Zwangs- und Bann-
rechte aufgehoben, die Theorie vom Mühlenregal ist
beseitigt. Dagegen kommen hinsichtlich der Anlage
von Wassermühlen und dazu erforderlichen Stau-
anlagen die wasserpolizeilichen Anordnungen und
die Vorschriften der Gewerbeordnung und der Bau-
ordnungen in Betracht. Nach der Gewerbeordnung
§. 16 ist die Genehmigung der Verwaltungsbehörde
hinsichtlich aller Stauanlagen für Wassertriebwerke
nötig, und die Genehmigung kann im öffentlichen
Interesse untersagt werden.
Mühlen-Rhw, s. Rhinwasserstraße.
Mühlenfpiel, auch Mühlziehen, ein ver-
breitetes Brettspiel, welches von zwei Personen auf
einer aus drei konzentrischen, in der Mitte jeder der
vier Seiten durch eine Linie durchschnittenen Vier-
ecken bestehenden Figur gespielt wird. Jeder der
Spielenden hat neun Steine und sucht nun, indem
beide abwechselnd je einen Stein entweder in eine
Ecke oder in die Mitte der Linien setzen, eine Mühle
zu bekommen, d. h. drei Steine nebeneinander auf
einer Linie zu erhalten. Gelingt ihm dies, so darf
er einen Stein des Gegners wegnehmen, doch nie
einen, welcher den Teil einer Mühle bildet. Sind
alle Steine gesetzt, so beginnt das Ziehen, d. h. das
Rücken je eines Steins nach einem zunächst gelege-
nen Punkt. Das Spiel hat der verloren, der nicht
mehr ziehen kann oder alle Steine bis auf zwei ein-
gebüßt hat, so daß es ihm nicht mehr möglich ist,
eine Mühle zu stände zu bringen.
Mühler, Heinr. von, preuß. Staatsmann, geb.
4. Nov. 1813 zu Vrieg in Schlesien, studierte ^seit
1830 in Berlin die Rechte. Aus dieser Zeit stammt
der größere Teil seiner "Gedichte" (Berl. 1842),
darunter das Studentenlied "G'rad aus dem Wirts-
haus komm' ich heraus". M. arbeitete 1837 bei
dem Oberlandesgericht in Naumburg a. S., dann
1838 in Halle und 1839 in Berlin und Köln und
kehrte 1840 nach Berlin zurück. 1838 hatte er
einige "Rechtshandschriften des Naumburger Stadt-
archivs" (Berlin) herausgegeben. Im Nov. 1840
rief ihn Eichhorn als Hilfsarbeiter in das Kultus-
ministerium, in dem er 1846 vortragender Rat,
seit 1845 vorzugsweise bei den Arbeiten für Her-
stellung einer geordneten evang. Kirchenverfassung
beschäftigt und 1846 der nach Berlin berufenen
Generalsynode als Sekretär beigegeben wurde. In
dieser Stellung veröffentlichte M. seine "Geschichte
Brockhaus' Konversations-Lexikon. 14. Aufl.. XII.
der evang. Kirchenverfassung in der Mark Bran-
denburg" (Weim. 1846). 1849 wurde er in die Ab-
teilung für die innern evang. Kirchensachen, dann
in den Evangelischen Oberkirchenrat versetzt und
18. März 1862 zum Kultusminister ernannt. Die
Begünstigung der kirchlich-orthodoxen Richtung
namentlich auch auf dem Gebiete der Schule rief
im Landtage heftige Opposition hervor. Wiederholte
Konflikte erweckte ihm sein konfessioneller Stand-
punkt zumal in den neu erworbenen Provinzen seit
1867, und seit Ende 1870 kam er auch gegenüber
der kath. Kirche in eine schwierige Lage, in der er
bei seiner Unbeliebtheit auch bei den Liberalen keine
Unterstützung mehr fand. Ein Konflikt mit dem
Kronprinzen infolge einer Personalfrage des Kultus-
ministeriums kam dazu, und M. nahm nun 1872
seine Entlassung. Er starb 2. April 1874 zu Pots-
dam. Seine kirchlich-konservative Weltanschauung
faßte er in dem Werke zusammen: "Grundlinien
einer Philosophie der Staats- und Rechtslehre nach
evang. Principien" (Berl. 1873).
MU/z//'., hinter lat. Tiernamen Abkürzung für
K. M. von Mühlfeld (s. d.). ^(s. d.).
Mühlfeld, Julius, Pseudonym von Rob. Rösler
Mühlfeld, Karl Megerle von, Naturforscher,
geb. 1765, gest. 1840, war Kustos am k. k. Natura-
lienkabinett in Wien; er besaß bedeutende natur-
histor. Sammlungen und war als Fachschriftsteller
thätig (z. B. "Entwurf eines neuen Systems der
Schaltiergehäuse", im "Magazin der Gesellschaft
naturforschender Freunde zu Berlin", 1811).
Mühlhaufen. 1) M. in Thüringen, Land-
kreis im preuß. Reg.-Bez. Erfurt, hat 396,56 <Mm
und 1890: 33315, 1895: 34256 (15968 männl.,
18 288 weibl.) E., 1 Stadt, 42 Landgemeinden und
8 Gutsbezirke. - 2) Stadtkreis (4,38 gkm) und
Kreisstadt desLandkreisesM., ehe-
mals Freie Reichsstadt, an der Nn-
strut und der Linie Gotha-Leine-
felde der Preuß. Staatsbahnen,
Sitz des Landratsamtes des Land-
kreises, eines Amtsgerichts (Land-
gericht Erfurt), Bezirkskomman-
dos, einer königl. Gewerbeinspek-
tion, Reichsbanknebenstelle und
Handelskammer, hatte 1890: 27538 E., darunter
1417 Katholiken und 256 Israeliten, 1895: 30113
(14464männl.,15649weibl.)E.,PostamtersterKlasse
mit Zweigstelle, Telegraph, Fernsprecheinrichtung,
neun evang. Kirchen, darunter die got. Marienkirche
mit fünf Schiffen, eine kath.Kirche, Gymnasium, Real-
progymnasium, höhere Mädchen-, Handelsschule,
Krankenhaus, Bürgerhospital, Waisenhaus, Wasser-
leitung, Kanalisation, Gasbeleuchtung und bedeu-
tende Industrie, u. a. Fabrikation von wollenen, halb-
wollenen und baumwollenen Waren, Kamm-,Streich-
und Strumpfgarn, Cigarren, Fahrrädern, Näh-
und Strickmaschinen; ferner Färbereien, Gerbereien,
Leimsiedereien, Brauereien und Mälzereien. M. wird
schon sehr früh genannt, war bereits 1300 bedeutende
.Handelsstadt an der Reichsstraße von Nürnberg und
Augsburg nach Bremen und Hamburg und gehörte
mit ihrem Gebiete zum Niedersächsischen Kreis. Im
Bauernkriege war sie 1525 das Hauptquartier Tho-
mas Münzers, der bei M. enthauptet wurde. Durch
den Reichsdeputationshauptschluh wurde sie 1803
Preußen zuerteilt, kam durch den Tilsiter Frieden
(1807) zum Königreich Westfalen, 1813 wieder zu
Preußen. - Vgl. Herquet und Schweineberg, Ur-
4