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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Munda - Mündig
krankend, als kruppöse, diphthcritische und merku-
rielle Entzündung. Der Mundkatarrh, welcher durch
allerhand Neizungen der Mundschleimhaut, wie
beim Durchbruch der Zähne, durch scharse Zahn-
ränder und abgebrochene kariöse Zähne, durch sehr
heiße und scharfe Speisen und Getränke, durch über-
mäßiges Tabakrauchen (s. Leukoplakie) oder Tabak-
kauen u. dgl. entstehen kann, häusig aber auch als
unmittelbare Fortsetzung entzündlicher Vorgänae in
benachbarten Organen (Nase, Nachen, Magen, Luft-
röhre) oder im Gefolge allgemeiner Infektionskrank-
heiten (Scharlach, Masern, Pocken, Syphilis) auf-
tritt, giebt sich durch Rötung, Schwellung und ver-
mehrte^Hekretion der Mundschleimhaut, ziemlich
starke Speichelabsonderung, faden, pappigen Ge-
schmack, üblen Geruch aus dem M. und starken
Zungenbelag zu erkennen. Besonders schwere Mund-
tatarrhe kommen bei der akuten wie chronischen
Quecksilbervergiftung vor. Eine eigenartige, mit
Geschwürbildung einhergehende Entzündung der
Mundschleimhaut ist die sog. Mundfäule (3wma-
titis uiceroLH, 8toniac3.c6), bei welcher sich auf der
geröteten, stark geschwollenen und leicht blutenden
Schleimhaut des Zahnfleisches, der Lippen und
Wangen mißfarbige, stark eiternde Geschwüre bil-
den; dabei speichelt der Kranke viel und riecht sehr
übel aus dem M. Eine seltenere Krankheit der Mund-
schleimhaut ist der Lippen- und Wangen brand
oder Wasserkrebs der Kinder ((^anFi^lm oi-i^
^oni3), der meist furchtbare Zerstörungen des Ge-
sichts zur Folge hat. (S. Noma.)
Alle Entzündungen des M. ersordern die größte
Reinlichkeit, die Entfernung scharfer Zahnränder
und den häufigen Gebrauch schwach adstringierender
Mundwässer (Salbei-, Eichen- oder Ulmenrinden-
abkochungen, schwache Lösungen von chlorsaurem
Kalium, kohlensaurem Natrium u. dgl.).
Bildungsfehler des M. sind die Hasenscharte
(s. d.) und der Wolfsrachen, welche nur auf opera-
tivem Wege sich beseitigen lassen.
Munda, alte Stadt im südl. Spanien, im Ge-
biet der Turdetaner, bekannt durch den Sieg Cä-
sars über die Söhne des Pompejus (17. März
45 v. Chr.^. Die Lage steht noch nicht ganz fest.
Mundan (lat.), weltlich.
Mundart, s. Dialekt.
Mundation, s. Mundieren.
Mündel (lat. pnpilws, Mpilia), in der Rechts-
sprache der Minderjährige, der unter Vormundschaft
steht, im Verhältnis zu seinem Vormunde. So auch
in der Preuß. Vormundschaftsordnung.
gelder verwertet, insbesondere soweit es sich um die
Anlegung von M. handelt. Fast alle geltenden
Rechte enthalten eingehende Vorschriften darüber,
wie die Anlegung erfolgen darf. Vielfach finden
sich namentlich Vorschriften, wann eine hypotheka-
rische Anlegung als zulässig oder die Sicherheit als
ausreichend zu erachten sei, z. B. Sächs. Bürgert.
Gesetzb. §. 1935, Preuß. Vormundschaftsordn. §.39,
württemb. Gesetz von 1833, Österr. Bürgert. Gesetzb.
§. 230, Teutscher Entwurf 8-1664.
Mundella, Anthony John, liberaler engl. Poli-
tiker, Sohn eines ital. Flüchtlings, geb. 28. März
1825 zu Leicester, wurde Kaufmann und begründete
arohe Fabrikgeschäste in Nottingham und Lough-
borough. Aus seine Veranlassung wurden 1859 die
ersten Einigungsämtcr zwischen Arbeitgebern und
Arbeitern eingerichtet (s. Gewerbegerichte); seitdem
nahm M. hervorragenden Anteil an der Verhütung
und Beilegung von Streiks. 1868 für Sheffield ins
Unterhaus gewählt, errang er bald eine angesehene
Stellung in allen Fragen der Socialreform und des
Erziehungswesens, 1880-85unterGladstonewar er
Vicepräsident des Erziehungswesens, in Gladstones
drittem und viertem Ministerium (Febr. bis Juli
1886 und Aug. 1892 bis März 1894) Präsident des
Kandelsamtes; er blieb dies auch unter Lord Rose-
bery, trat aber im Mai zurück, weil sich bei der Xk^v
^6Äiünä (^oiuMn^, deren Verwaltungsrat er an-
gehörte, Mißstände herausgestellt hatten.
Münden. 1) Kreis im preuß. Reg.-Bez. yildes-
heim, hat 328,48 hkm und 1890: 22420, 1895:
23191 (11167 männl., 12024 weibl.) E., 3 Städte,
34 Landgemeinden und 8 Gutsbezirke. - 2) M.,
Hannoverisch-Münden oderM. in Hannover
zum Unterschied von Minden in Westfalen, Selb-
ständige Stadt und Kreisstadt des Kreises M., am
Zusammenfluß der Fulda und Werra, an den Linien
Dannover-Cassel und Halle-Nordhausen-Cassel der
Preuß. Staatsbahnen, zwischen Ausläufern des
Hohenhagens, des Kaufungerund Reinhardswaldes,
Sitz des Landratsamtes, eines Amtsgerichts (Land-
gericht Göttingen), Hauptsteueramtes und einerForst-
akademie, hatte 1890: 7227 E., darunter 373 Katho-
liken und 127 Israeliten, 1895: 8015 E., Postamt
erster Klasse, Telegraph, zwei luth. Kirchen, die alte
Hauptkirche Et. Vlasii mit Grabmal des Herzogs
Erich II. von Vraunschweig und die Et. Agidiikirche
mit dem Grabstein des Dr. Eisenbart, eine resorm.,
eine kath. Kirche, Synagoge, ein Bismarädenkmal
(Bronzedüste von Karl Vegas, 1895); Fabrikation
von Kandis, Hüten, chem. Produkten, Eigarren,
Tabak, Blei, Holzwaren und Gummi und in der Nähe
Mühlsteinbrüche und Vraunkohlenwerke.
Münder amDeist er, Stadt im Kreis Springe
des preuß. Reg.-Bez. Hannover, an der Hamel zwi-
schen Süntel und Deister, an der Linie Hannover-
Altenbeken der Preuß. Staatsbahnen, Sitz eines
Amtsgerichts (Landgericht Hannover), hatte 1890:
2560 E., darunter 71 Katholiken und 35 Israeliten,
1895: 2802 E., Post, Telegraph, ein Aktien-Sol-
und Schwefelbad mit schönen Anlagen; Stuhl- und
Holzessigfabriken, Glashütten, Saline, Dampf-
ziegelei, Steinkohlengrube und Sandsteinbrüche.
Munderkingen, Stadt im Oberamt Ehingen
des württemb. Donaukreises, auf einer Anhöhe, fast
ganz von der Donau umflossen, an der Linie U.lm-
Immendingen der Württemb. Staatsbahnen, hatte
1890: 1918, 1895: 1877 E., darunter 60 Evange-
lische, Post, Telegraph, kath. Pfarrkirche, neue Donau-
brücke (1893), Lateinschule, Gewerbebank; Fabrika-
tion von Vrauereiartikeln, Kunstmühlc, Pserde- und
Viehmärkte. M. gehörte bis 1805 zu Österreich.
Mundfäule, s. Mund.
Mundfriese, die ringartige Verstärkung des
Geschützrohrmetalls an der Mündung.
Mundharmonika, s. Ziehharmonika.
Mundhöhle, s. Mund.
Mundieren (lat.), reinigen, ins Reine schreiben;
Mundation, Mundierung, Reinschrift.
Mündig bedeutet nicht selten soviel wie voll-
jährig und dem entsprechend Mündigkeit soviel
wie Volljährigkeit. Es wird aber von Mündigkeit
auch dann gesprochen, wenn die Pubertät, d. h. die
Zeit nach Zurücklegung des Kindesalters (s. Alter),