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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Münze
brauche ausweist, als die sreien Münzer des Alter-
tums je gewagt haben würden, erwarben sich auch
die mächtig gewordene geistliche und militär. Aristo-
kratie sowie die Gilden und nachmals die Städte
das Münzrecht, verloren es aber wieder mit der gro-
hern Stärkung der monarchischen Gewalt. Immer-
hin dauerten die Münzverschlechterungen bis tief in
das 18. Jahrh, hinein. (S. Kipper und Wipper.)
Äußerlich hat man bei der Münze die Vorder-
seite oder den Avers und die Kehrseite oder den
Revers zu unterscheiden. Die Charaktere der
Münzen werden am zweckmäßigsten erhaben dar-
gestellt, doch nicht in zu hohem Grade, um das
schnelle Abschleifen im Umlause zu verhindern; die
vertieften Gepräge kommen selten vor und sind nur
auf dem Rande der Münze zweckmäßig. Gold- und
Silbermünzen werden unter Zusatz eines geringern
Metalls, jetzt immer des Kupfers, geprägt, um
die Mifchung härter zu machen und der Abnutzung
weniger auszusetzen, zugleich auch, was die kleinern
Silbermünzen betrifft, um diesen eine für den Um-
lauf genügende Größe oder Stärke zu geben. Das
Gewicht einer Münze heißt auch ihr Schrot (Nauh-
gewicht), diejenige Gewichtsmenge, welche sie an
edelm Metall enthält, ihr Feingewicht; das Ver-
hältnis des Feingewichts zum Schrot heißt Fein-
heit oder Feingehalt. (S. Fein, Schrot und
Korn.) Die gesetzliche Bestimmung über den durch
Gewicht und Feinheit den Münzen zu gebenden
Wert ist der Münzfuß (s.d.).
Alle Münzstücke sollen die vorgeschriebene Fein-
heit und das festgesetzte Gewicht wirklich besitzen.
Bei den wertvollern Stücken überzeugt man sich in
den Münzstätten vom richtigen Gewicht durch ge-
naues Nachwägen der einzelnen ausgestückelten Plat-
ten vor der Prägung, das sog. Justier en(s.S. 85 d).
Vollkommene Genauigkeit kann indes nur annähernd
erreicht werden, und überall ist daher eine kleine Ab-
weichung der Münzen von ihrem streng gesetzlichen
Gehalt und Gewicht durch die Münzvorschriften
ausdrücklich gestattet; diese erlaubte Fehlergrenze
heißt das Remedium (s. d.) oder die Toleranz.
Die Münzgesetze bestimmen auch regelmäßig die
Gewichtsgrenze, unter welcher die Münzen durch Ab-
nutzung im Verkehr ihre Eigenschaft als gesetzliches
Zahlungsmittel verlieren. (S. Passiergewicht.) Der
Unterschied zwischen dem Marktpreise des in der
Münze enthaltenen Goldes oder Silbers und dem-
jenigen höhern Nominalwerte, welcher ihr gesetzlich
beigelegt wird, ergiebt den Präge- oder Schlag -
schatz (engl. 86iZn0i'ÄF6) im weitern Sinne. Im
besondern wird darunter die Gebühr verstanden,
welche die Münzstätte für Prägungskosten erhebt.
So bezahlt das Deutsche Reich an die Münzstätten
der Einzelstaaten sür die Prägung von Doppelkronen
(20-Markstücken) 2,75 M. für 500 F Feingold, erhebt
aber von Privatpersonen, welche Gold zur Prägung
einliefern, 3 M. Prägegebühr für die gleiche Menge.
Sinkt der Marktpreis des Münzmetalls weit unter
den Ausmünzungswert (Nominalwert) desselben,
wie gegenwärtig beim Silber, so kann der Staat
zeitweilig aus der Prägung (in Deutschland das
Reich) einen großen Gewinn ziehen, der aber doch
wegen der später etwa erforderlichen Einlösung der
Münzen leicht sich als trügerisch herausstellen kann.
Die streng nach dem Hauptmünzsuße einer Sil-
berwährung geprägten Stücke heißen Courant-
münzen (s. Courant), die nach einem etwas ge-
ringern Fuß gemünzten kleinen Sorten Scheide-
münzen (s. d.); wo reine Goldwährung herrscht,
gehören alle Silbermünzen zur Scheidemünze und
natürlich überall alle Münzen ans unedelm Metall.
Immer bildet nur entweder das Gold oder das Sil-
ber das Hauptzahlungsmittel eines Volks, so auch
die Goldmünze oder die Silbermünze seine eigent-
liche Münzart, und danach ist es zu verstehen, wenn
man sagt, ein Land habe Goldwährung (Gold-
valuta) oder Silberwährung (Silber-
valuta). Wo man Goldwährung und Silber-
währung nebeneinander hat (Alternativwäh-
rnng, Doppelwährung), wo man mithin in
Goldmünzen oder Silbercourantmünzen alle Geld-
verpflichtungen lösen darf, wird doch je nach den
Preisverhältnissen dieser Metalle oder der Münz-
politik des Staates die eine oder die andere beider
Valuten die vorherrschende werden, wie neuerdings
in Frankreich die Goldwährung. (S. Geld, Währung,
Goldwährung, Silberwährung, Doppelwährung.)
Rechnungsmünzen, fingierte Münzen
oder Idealmünzen nennt man diejenigen Geld-
rechnungseinheiten oder Rechnungsstufen, welche
nicht wirklich ausgeprägt, nicht durch Münzen ver-
treten sind (s. Rechnungsgeld). Handels- oder
Fabrikationsmünzen heißen diejenigen Stücke,
welche nicht sowohl behuss des Umlaufs im Inlande
als vielmehr für den Bedarf des auswärtigen Han-
dels entweder für Staatsrechnung oder für Privat-
rechnung geprägt werden und einen in der gesetz-
lichen Landesmünze veränderlichen Wert (Kurswert)
haben. Zu diesen Handelsmünzen gehören bei-
spielsweise die Dukaten (s.d.), ferner der Erythräische
Thaler (s.d.), der österr.3Naria-Theresien-Thaler (s.d.)
u. s. w. Insofern diefen Münzen, sowie ausländi-
schen Geldsorten ein fester Wert in der Landesmünze
schätzungsweise beigelegt wird, spricht man von
einem Valvations- oder Schätzungswert der-
selben (s. Valvation). Die meisten Staaten liefern
dem Einbringer ungemünzten Goldes und Silbers
(in beliebiger Form und gewisser Minimalfeinheit)
die dieselbe Menge des gleichen edeln Metalls ent-
haltenden fertigen Münzen in den von ihm ge-
wünschten inländischen Courantstücken, doch unter
Abzug der Kosten für Schmelzung und Affinierung
sowie zumeist der gesetzlich festgestellten Münzungs-
kosten (des Schlagschatzes); natürlich aber geschiebt
dies nicht bezüglich der Scheidemünze. Wegen Rück-
gangs des Silberpreises haben in neuerer Zeit die
Staaten der Doppelwährung und selbst Silberwäh-
rungsländer (Indien) auch die freie Prägung von
Silbercourant eingestellt.
Das Gepräge einer Münze soll den Feingehalt
derselben garantieren, den Nennwert bezeichnen
und die Oberfläche vor betrügerischer Entziehung
von Metall schützen; zu letzerm Zwecke dienen auch
namentlich die verschiedenen Nändelungen. Außer
dem Bilde des Landesherrn, dem Landeswappen
u. s. w. zeigen eine oder beide Seiten meist noch
eine besondere Inschrift oder Umfchrift (s. Legende),
sowie einen Münz buch staben zur Bezeichnung,
der Münzstätte (des Prägeortes), und zwar be-
zeichnet ^ meist die erste Münzstätte eines Landes
(wie auf österr. Münzen Wien, auf französischen
Paris, auf frühern preußischen Berlin) u. s. w. (S.
auch Münzzeichen.)
Die beigefügte Tabelle giebt eine Übersicht der
gegenwärtig bestehenden Münzen und Münzsysteme,
wobei der Wert der Goldgeldeinheiten in deutscher
Reichsmark nach dem Prägungssatze von 1395 M^