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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Niederlande (Geschichte)

Inzwischen war auch im Norden eine tiefe Mißstimmung gegen die Regierung laut geworden. Der anfänglich große Ertrag des vom Generalgouverneur van den Bosch (s. d.) auf Java eingeführten Kultursystems konnte der Zerrüttung der Finanzen keinen Einhalt thun. Bei der durch die Trennung von Belgien nötig gewordenen Veränderung des Grundgesetzes (1840) wurde die Verfassung einigermaßen in liberalem Geiste revidiert, z. B. durch Einführung der ministeriellen Verantwortlichkeit. Große Aufregung erregte auch die Heirat des Königs mit der belg. und kath. Gräfin Henriette d’Oultremont. Zuletzt sah sich der König veranlaßt, 7. Okt. 1840 die Regierung in die Hände seines Sohnes, Wilhelm Ⅱ., niederzulegen. Bereits 1841 waren Verhandlungen mit den Zollvereinsstaaten angeknüpft worden, die den Handelsvertrag von 1842 herbeiführten. Differenzen mit Belgien wurden durch einen Vertrag vom 5. Nov. 1842 beseitigt, dem 1843 ein fünfjähriger Handels-, Schiffahrts- und Territorialvertrag folgte. Die traurige Finanzlage nötigte endlich die Regierung, den Kammern einen Gesetzentwurf zu einer außerordentlichen Vermögenssteuer oder zu einer Zwangsanleihe von 127 Mill. Fl. vorzulegen, der im März 1844 angenommen wurde. Seitdem aber wuchs der Einfluß der Partei im Lande, die eine eingreifende Veränderung des Grundgesetzes nach liberalen Grundsätzen forderte. Ihr hervorragender Führer war der Leidener Professor Johann Rudolf Thorbecke. Mit acht andern (die sog. Neunmänner) arbeitete er eine Verfassungsrevision aus, die aber verworfen wurde. Später (1847) brachte die Regierung selbst Reformvorschläge vor die Kammern, die aber höchst ungenügend erschienen. Auf die Nachricht von den nach der Februarrevolution 1848 in Deutschland um sich greifenden Volksbewegungen entschloß sich der König zu weiterer Nachgiebigkeit. Es wurde eine Kommission von fünf Männern, worunter Thorbecke, eingesetzt zur Ausarbeitung eines neuen Grundgesetzes, das 3. Nov. verkündigt wurde. Der Adel hörte dabei auf, ein selbständiges Mitglied der Provinzialstaaten zu sein. Diese und die Zweite Kammer der Generalstaaten sollte aus direkten Wahlen hervorgehen, die Erste Kammer durch die Provinzialstaaten aus den Höchstbesteuerten gewählt werden.

Wilhelm Ⅱ. starb 17. März 1849. Sein Nachfolger, Wilhelm Ⅲ., sah sich infolge der von seiten der konstitutionellen Liberalen ausgehenden Opposition bald genötigt, das Ministerium seines Vaters zu entlassen. Nach einer langen Krisis trat endlich 30. Okt. 1849 ein von Thorbecke gebildetes Kabinett zusammen. Dasselbe ließ während seines fast vierjährigen Wirkens nicht nur die wichtigsten organischen Gesetze (z.B. über Provinzial- und Gemeindeordnung) von den Kammern genehmigen, sondern verbesserte auch durch zweckmäßige Finanzgesetze (Rentenumwandlung, Postreform, Reduktion der regelmäßigen Staatsausgaben, vor allem aber durch Aufhebung der für nachteilig erkannten Vorrechte der niederländ. Schiffahrt) die materielle Lage des Landes. Dabei wurden im Innern Kanalisationen, besonders in Oberyssel und Drenthe, angelegt, Eisenbahn- und Telegraphenverbindungen in Angriff genommen und die Austrocknung des Haarlemer Meers zu Ende geführt.

Eine päpstl. Allokution vom 7. März 1853, die durch das neue Grundgesetz ermöglichte Wiederherstellung von Bischofssitzen in Holland betreffend, rief eine heftige antikath. Agitation im Lande hervor. Die Erklärung der Regierung, daß sie an und für sich der Errichtung von Bischofssitzen verfassungsmäßig nicht entgegentreten könne, erregte die öffentliche Meinung ungemein. Der König entließ daher das Ministerium und berief an dessen Stelle ein konservatives. Die Zweite Kammer wurde aufgelöst und die neue Wahl ergab eine Majorität im Sinne der Regierung. Um die Protestanten zu beruhigen, brachte man ein Gesetz über die Kirchengemeinden ein, das von den Kammern genehmigt wurde. Der Staat erhielt hiernach im Princip die Aufsicht über den Kultus aller Kirchengemeinden. Bis 1862 wechselten die Minister unaufhörlich. 1855 wurde die Abschaffung der Mahlsteuer von den Kammern mit großer Majorität angenommen. 1857 genehmigten die Generalstaaten einen Gesetzentwurf bezüglich des Primärunterrichts; es sollten überall von den Gemeinden öffentliche, in Glaubenssachen neutrale, für alle Bekenntnisse zugängliche Primärschulen unterhalten werden. Noch wurde 1861 ein Gesetz zur Ausführung eines Staatseisenbahnsystems angenommen. Im Jan. 1862 ward Thorbecke wieder mit der Bildung eines Ministeriums beauftragt. Unter ihm wurde die Accise gänzlich abgeschafft und kam ein Gesetz über den mittlern Unterricht zu stande (2. Mai 1863), das eine bedeutende Neuschöpfung bezweckte, da vorher in den N. fast keine mittlern Schulen vorhanden waren. Zuletzt aber verursachte die Kolonialpolitik eine Spaltung im Ministerium selber. Allmählich hatte bei den Liberalen die Überzeugung Eingang gefunden, daß das sog. Kultursystem von van den Bosch (s. Java) sowohl drückend für die Javaner wie hemmend für eine richtige Entfaltung der unermeßlichen Reichtümer des Landes wirkte. Der Kolonialminister Fransen van de Putte brachte nun ein sog. Kulturgesetz ein, welches Thorbecke zu eingreifend schien, weshalb er zurücktrat. Darauf bildete van de Putte mit Geertsema ein neues Ministerium (April 1866), das aber, als die Kammer das Kulturgesetz verworfen hatte, ebenfalls zurücktreten mußte. Auf dieses folgte 1. Juli 1866 ein konservatives Kabinett unter van Zuylen und Heemskerk, das bald nach der Eröffnung der Kammern mit der liberalen Majorität in Konflikt kam, so daß die Auflösung der Kammern folgte (2. Okt. 1866).

Zu Anfang 1867 ließ sich das Kabinett verleiten, sich in die das Königreich keineswegs berührende Luxemburgische Frage zu mischen. Schon 28. Febr. 1867 hatte Frankreich seinen Gesandten im Haag beauftragt, nicht nur gemeinsam mit dem König-Großherzog die Räumung der Festung Luxemburg seitens Preußens zu betreiben, sondern direkt die Abtretung des Landes an Frankreich anzuregen, und im März einigten sich in der That der König-Großherzog und Napoleon Ⅲ. über den Verkauf Luxemburgs an Frankreich. Darauf folgte 1. April eine Interpellation Bennigsens im Norddeutschen Reichstage und Bismarcks Antwort, daß Preußen diese Abtretung nicht dulden könne. Auf einer im Mai nach London berufenen Konferenz wurde die Sache dahin beigelegt, daß Luxemburg bei den N. verblieb, Preußen sein Besatzungsrecht aufgab und die Festung geschleift wurde.

Das Budget der auswärtigen Angelegenheiten wurde in der nächsten Session verworfen, worauf 3. Jan. 1868 die Kammer zum zweitenmal aufgelöst wurde. Die Neuwahlen ergaben abermals eine kleine