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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Normalbarometer - Normalmaß
ein allgemeiner N. nur in sehr wenigen Staaten ein-
geführt ist. In den meisten Ländern herrscht auch
die Auffassung vor, daß erwachsene selbständige
Arbeiter selbst über das Maß ihrer täglichen Arbeits-
zeit bestimmen und nicht durch gesetzliche Schranken
an der Ausnutzung ihrer Arbeitskrast gehindert wer-
den sollten-, auch seien diese Arbeiter im stände,
durch Koalitionen ihre Wünsche eher durchzusetzen
als unerwachsene Arbeiter, über die gesetzlichen Be-
schränkungen der Arbeitszeit sür die geschützten Per-
sonen s. Fabrikgesetzgebung. Während in Frankreich,
der Schweiz und Österreich auch für die erwachsenen
Arbeiter ein N. festgesetzt ist, hat das Deutsche
Gesetz vom 1. Juni 1891 einen solchen nicht einge-
führt, trotz der lebhasten Agitation, die dafür geführt
worden war. Das Centrum hatte bereits in der
Reichstagssession 1888/89 die Einführung eines N.
von 11 Stunden für alle Arbeiter beantragt; die
socialdemokratische Fraktion hatte einen lOstündigen
N., vom 1. Jan. 1894 ab einen 9stündigen, vom
1. Jan. 1898 ab einen 8stündigen N. (Acht-
stundentag) beantragt. Gegen diesen N. erhoben
sich aber sehr große, sowohl principielle wie prak-
tische Bedenken. Nur in ganz beschränktem Maße
ist der N. zum Gesetz erhoben worden, insofern durch
ß. 120, Abs. 3 dem Bundesrat die Befugnis erteilt
ist, für solche Gewerbe, in welchen durch über-
mäßige Dauer der täglichen Arbeitszeit die Gesund-
heit der Arbeiter gefährdet wird, Tauer, Beginn
und Ende der Arbeitszeit und der Pausen vorzu-
schreiben. Es ist demnach dem Bundesrate das
Recht eingeräumt, einen N. in gewissen Fällen vom
hygieinischen Standpunkte aus Zu verordnen.
Der französische N. stammt aus der Periode
der Februarrevolution. Nachdem bereits durch ein
Dekret vom 2. März 1848 ein N. eingeführt war,
wurde derselbe durch ein Dekret vom 9. Sept. 1848
neu geregelt', dieses bestimmt, daß in fabritsmäßigcn
Betrieben eine längere Arbeitszeit als 12 Stunden
täglich für alle Arbeiter verboten ist. In der Praxis
wird dieses Gesetz nicht streng gehandhabt; auch
sind mannigfache, gesetzlich fixierte Ausnahmen ge-
stattet. In der Schweiz (Gesetz vom 23. März
1877) und in Österreich (Gesetz vom 8. März 1385)
darf die Dauer der Arbeitszeit in Fabriken nicht
mehr als^ii Stunden (in der Schweiz an Tagen
vor den Sonn- und Feiertagen nur 10 Stunden)
betragen; Ausnahmen sind mit obrigkeitlicher Er-
laubnis zulässig. In England begann eine Agi-
tation zunächst für den Zehnstundentag schon mit
den Anfängen der Fabrikgesetzgebung. Eine gesetz-
liche Regelung ist aber bisher nicht zu stände ge-
kommen. Thatsächlich besteht freilich stellenweise
sowohl der Achtstundentag wie auch noch ein weit
kürzerer Arbeitstag, so z. B. für die Bergleute von
Northumberland von nur 6^/4 Stunden. Ein gesetz-
licher Achtstundentag für die Bergleute ist im engl.
Unterhailse seit 1888 von Jahr zu Jahr beantragt
worden; in den Admiralitätswerkstätten ist die^e
Arbeitszeit neuerdings eingeführt worden. Auch hat
sich der letzte Kongreß der 'Iiaäe UuionZ (1894) für
ihn erklärt. In großem Umfange besteht der Acht-
stundentag in Australien, wo'er in einzelnen Ko-
lonien und für bestimmte Produktionszweige bereits
gesetzlich eingeführt ist. In den Vereinigten
Staaten von Amerika ist in einzelnen Staaten eine
Mündige Arbeitszeit eingeführt (Maine, Minne-
sota, Nebraska, Ohio, Nhode-Island), in andern
die 8stündige (Kalifornien, Connecticut, Illinois,
Neuyork, Pennsylvanien). - Vgl. Jäger, Der N.
(Stuttg. 1891); derf., Geschichte und Litteratur des
N. (ebd. 1892); Handwörterbuch der Staatswissen-
schaftcn, Bd. 5 (Jena 1893), S. 30 fg.; Rost, Der
achtstündige N. (Lpz. 1896).
Normalbarometer, ein Barometer, dessen An-
gaben möglichst frei sind von allen störenden Ein-
flüssen. Die Weite der Baro-
meterröhre muß mindestens
8 -10 mm betragen, damit
derEinfluh derKapillardepres-
sion wegfällt. Weiterhin muß
sowohl am obern Ende der
Quecksilbersäule als auch an
der Kuppe im offenen Schen-
kel (ausschließlich Heberbaro-
meter sind als N. gegenwär-
tig im Gebrauch) eine Ab-
lesung bis auf mindestens
0,05 mm möglich sein. Neben-
stehende Abbildung zeigt ein
solches Instrument, wie sie jetzt
an den Meteorolog. Central-
stationen m Benutzung sind.
Normale, im allgemeinen
soviel wie Lot (s. d.); in der
analytischen Geometrie ist N.
die in einem Kurvenpunkte
auf der Tangente und die in
einem Flächenpunkte'auf der
Tangentialebene errichtete
Senkrechte. Bei einer Raum-
kurve giebt es unendlich viele
N., welcke die Normal-
ebene bilden. Man nennt
Hauptnormalc diejenige
N. einer Naumkurve, die den
Krümmungsmittelpunkt ent-
hält (s. Krümmung), Bi-
normale die N., die auf der
Ebene der Tangente und der
Hauptnormalen senkrecht steht.
Tangente und Hauptnormale
liegen in der Schmiegungs-
ebene der Kurve, Tangente
und Binormale in der rektifizierenden Ebene.
Normalfarbfchreiber, s. Elektrische Telegra-
phen, ^gewlcht.
Normalgewicht, s. Normalmaß und Passier-
Normalalas, s. Glas.
Normalhöhenpunkt, s. Normalnullpunkt.
Normaljahr (^nuns äeei^toi-ius), Bezeichnung
ftr das 1.1624, weil nach den Bestimmungen des
Westfälischen Friedens von 1648 alle die, welche
1624 freie Neligionsübung gehabt hatten, diese auch
ferner behalten sollten, und der Besitz der kirchlichen
Stiftungen, Bistümer, Klöster, Kirchen u. s. w. der
Religionspartei bleiben sollte, welche sie 1. Jan.
1624 (äi63 ä6ci'6t0liu8) innehatten.
Normalkerze, Bezeichnung sür die deutsche
Lichteinheit. Als solche dient fast nur noch die von
Hefnersche Amylacetatlampe ^ 0,883 engl. Wall-
ratkerzen ^ 0,808 alte deutsche Paraffinkerzen.
Normalkleidung, s. Jäger, Gustav.
Normallampe, hygieinische, s. Petroleum-
lampen.
Normalmatz, auch Must ermaß oder kurz
Normal (frz. etalon), Bezeichnung für beglaubigte
Nachahmungen des sog. Urmahes (öwlon pi-olo"