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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Osmanisches Reich (Verfassung und Verwaltung)

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Osmanisches Reich (Verfassung und Verwaltung)

Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Osmanisches Reich (Verkehrswesen)'

Die Länge der Linien beträgt etwa 33000, der Leitungen 50800 km.

Über die Eisenbahnen der europäischen Türkei (im Sommer 1896: 1954 km, ohne die in Rumelien belegene und dem bulgar. Staate gehörende Bahn Jamboli-Burgas) s. Orientbahnen und Orientalische Eisenbahnen.

In der asiatischen Türkei (Kleinasien) hatten die im Betriebe befindlichen Eisenbahnen 1. Okt. 1896 eine Länge von 2264 km, wovon 521 km auf die Aidin-, 266 km auf die Smyrna-Kassaba-Bahn, 73 km auf die Bahn von Mersina nach Adana, 1022 km auf die Anatolische Eisenbahn, 42 km auf die Linie Mudania-Brussa, 87 km auf die Bahn Jaffa-Jerusalem, 106 km auf die .Hauranbahn und der Rest auf die Schmalspurbahn Beirut-Damaskus entfielen. Auf je 100 qkm Flächengröße kamen 0,1 km und auf je 10000 Einwohner 1,5 km Eisenbahnen. Die normalspurige Aidinbahn, die älteste der vorbezeichneten Linien, ist in ihrer Anfangstrecke von Smyrna nach Aidin (140 km) 1856 einer engl. Gesellschaft genehmigt; später wurde sie durch den Ausbau der Hauptlinie bis Diner und durch verschiedene kleinere Zweiglinien, wie Torbali-Tireh, Baïndir-Ödemisch, bedeutend erweitert. – Die normalspurige Smyrna-Kassaba-Bahn wurde 1863 ebenfalls einer engl. Gesellschaft genehmigt und mit der 94 km langen Anfangsstrecke bis Kassaba 1866 eröffnet. Später baute die türk. Regierung auf eigene Kosten die Fortsetzung bis Alaschehr (76 km) und überließ den Betrieb derselben vom 1. März 1878 ab der Gesellschaft. Demnächst kamen noch die Zweigbahnen Manissa-Soma (92 km) und Smyrna-Burnabad hinzu. Im Okt. 1892 wurde eine weitere Fortsetzung von Alaschehr nach Afiun-Karahissar (250 km) zum Anschluß an die Strecke Eskischehr-Konia der Anatolischen Bahn unter Gewährung von Staatsunterstützung genehmigt. – Die ebenfalls normalspurige Bahn von Mersina (Golf von Alexandrette, jetzt Iskanderun genannt) nach Adana verdankt ihre Entstehung ebenso wie die zwei vorhergehenden dem Vorgehen der Engländer. – Die wichtigste unter den kleinasiat. Bahnen ist die Anatolische Eisenbahn, die nach und nach bis Bagdad fortgesetzt werden soll, wodurch eine unmittelbare Verbindung zwischen Konstantinopel und dem Persischen Meerbusen geschaffen würde. Ihre Entstehung reicht bis 1870 zurück, wo der Bau der 93 km langen normalspurigen Strecke von Haidar Pascha, einer am asiat. Ufer gelegenen Vorstadt Konstantinopels, bis Ismid von der türk. Regierung ausgeführt wurde. Einige Jahre später wurde die Bahn an eine engl. Gesellschaft verpachtet. Am 4. Okt. 1888 erhielt die Deutsche Bank zu Berlin auf 99 Jahre die Genehmigung zum Bau und Betrieb der Fortsetzung von Ismid über Eskischehr bis Angora (485 km), zugleich wurde ihr die Stammstrecke Haidar-Pascha-Ismid gegen Zahlung von 6 Mill. Frs. überlassen. Im April 1889 wurde mit den Bauarbeiten begonnen und schon 31. Dez. 1892 konnte die ganze Linie bis Angora eröffnet werden. Der Bau ist von der Deutschen Gesellschaft für den Bau der kleinasiat. Bahnen zu Frankfurt a. M. ausgeführt. Das Grundkapital der Gesellschaft besteht aus 45 Mill. Frs. = 36720000 M. Aktien und 80 Mill. Frs. 5prozentige Obligationen = 65280000 M. Durch kaiserl. Ferman vom 6. Febr. 1893 ist der Deutschen Bank die weitere Fortführung der Anatolischen Bahn von Angora nach Kaisarie (425 km) und zugleich für eine Zweigbahn von Eskischehr nach ↔ Konia (444 km) genehmigt worden, so daß sich das Gesamtnetz demnächst auf 1447 km stellen würde. Von der Zweigbahn nach Konia ist die Reststrecke bereits 28. Juli 1896 eröffnet worden. Die türk. Regierung hat für die Linien der Anatolischen Eisenbahn eine jährliche Bruttoeinnahme für das Kilometer gewährleistet und zwar für die Strecke Haidar-Pascha-Ismid von 10700 Frs., Ismid-Angora von 15000 Frs., Angora-Kaisarie von 17800 Frs. und Eskischehr-Konia von 13800 Frs. – Die von Mudania am Marmarameer nach Brussa führende Bahn (1,1 m Spurweite) ist 1891 genehmigt; sie soll demnächst bis zu dem 48 km entfernten Tschitli fortgesetzt werden. – Über die schon in Syrien gelegene Jaffa-Jerusalemer Eisenbahn s. d. – Von den übrigen syr. Bahnen ist zu erwähnen, daß die 147 km lange Schmalspurbahn Beirut-Damaskus (1,05 m) 3. Aug. 1895 eröffnet wurde, während die ihre Fortsetzung bildende Hauranbahn (106 km) bereits seit 17. Juli 1894 im Betriebe war. An der 1891 genehmigten Bahn Akka-Haifa-Damaskus ruhen die Arbeiten seit Jahren; nur 8 km sind fertig gestellt. Das bedeutendste Projekt unter den syr. Bahnen ist die ungefähr 800 km lange normalspurige Linie von Damaskus über Homs, Hamah und Haleb nach Biredschik am Euphrat, zum Anschluß an die neuerdings beabsichtigte Weiterführung von Konia über Biredschik und Diarbekr nach Bagdad. Für die Bahn bis Biredschik ist bereits die Genehmigung erteilt und ähnlich wie bei der Anatolischen Bahn eine jährliche Bruttoeinnahme für das Kilometer (12500 Frs.) gewährleistet.

Auf der Insel Cypern wird neuerdings mit dem Bau von Eisenbahnen ernstlich vorgegangen; in Aussicht genommen ist zunächst eine Linie von Larnaka nach Levkosia. Auch das kleine Fürstentum Samos will eine 32 km lange Schienenverbindung zwischen dem Hauptorte Vathy und dem bedeutendsten Handelsplatze der Insel, Karlovasi, sowie eine 8–10 km lange Nebenlinie nach Chora herstellen.

Über das Münzwesen s. Piaster, Lira, Beutel, Beschlik. Das türk. Pfund ist = 100 Piaster = 18,456 M. Das Papiergeld ist wieder aus dem Verkehr verschwunden.

Maße und Gewichte. An die Stelle des frühern Längenmaßes, des Pik Hâlebi (s. Pik) = 0,686 m, und der frühern Gewichtseinheit, der Oka (s. d.) = 400 Dramm = 1,282 kg, sind seit 1874 offiziell die metrischen Maße getreten; doch werden die ältern Maße noch immer angewandt, Ländereien auch vielfach noch nach Donum (s. d.) gemessen. Seit 1. März 1896 ist die ausschließliche Anwendung des metrischen Maß- und Gewichtssystems eingeführt.

Verfassung und Verwaltung. Die Türkei ist kein einheitliches Reich, kein organisches Staatswesen. Auch das Bestreben, die Verwaltung bureaukratisch zu centralisieren, vermochte die Teile des weit ausgedehnten Reichs nicht enger zu verknüpfen. Die alte Einteilung in Rumelien (europ. Türkei) und Anatolien (asiat. Besitzungen) findet ihren Ausdruck nur noch in der Ernennung je eines Kasiasker (Heerrichter) für beide Gebiete. Man unterscheidet:

  • 1) unmittelbare Besitzungen in Europa, Asien, Afrika;
  • 2) tributpflichtige Vasallenstaaten.

Die unmittelbaren Besitzungen der Türkei werden in Wilajets (Generalgouvernements) geteilt, die wiederum in Sandschaks oder Liwas (Regierungsbezirke) gegliedert sind. Das Sandschak zerfällt in Kaza (Kreise), welche von einem Kaimakam

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 676.