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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Österreichisch-Ungarische Monarchie (Münzwesen. Bankwesen. Verfassung)

Postverkehr Österreich Stück Ungarn Stück

a. Innerer Verkehr:

Briefe 319698000 93252000

Postkarten 93096000 29519000

Drucksachen und Proben 144785000 81072000

Wertbriefe und Postanweisungen 20566000 11204000

Wert derselben Mill. Fl 8447 636

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b. Äußerer Verkehr:

Briefe 89405000 37825000

Postkarten 23303000 12815000

Drucksachen und Proben 28132000 20728000

Wertbriefe und Postanweisungen 2160000 5059000

Wert derselben Mill. Fl. 915 436

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c. Durchgangsverkehr:

Briefe 4438000 2838000

Postkarten 622000 553000

Drucksachen und Proben 2703000 835000

Wertbriefe und Postanweisungen 70000 52000

Wert derselben Mill. Fl. 56 -

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Der gesamte Telegraphenverkehr:

Telegraphen Österreich 1894 Ungarn 1893

Länge der Staatslinien km 30363,3 20804

Länge der Drähte " 91307,7 57706

Länge der Eisenbahnlinien " 16209,5 12145

Länge der Drähte " 41847,8 36525

Zahl der Telegraphenstationen 4393 2225

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Depeschen im innern Verkehr 5521327 3375707

Depeschen nach und aus dem Auslande 4511371 1983649

Durchgangsdepeschen 1105116 416715

Dienstdepeschen 930270 338400

Gesamtsumme der Depeschen: 12068084 6114471

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Die Einnahmen der Post- und Telegraphenverwaltung waren 1895 in Österreich veranschlagt auf 39825960 Fl., die Ausgaben auf 35814500 Fl., in Ungarn die Einnahmen auf 16625000 Fl. Die Zahl der Beamten betrug (1892) in Österreich 23340 männliche und 4586 weibliche, in Ungarn 13225 und 2255. 1892 bestanden in Österreich 101 Fernsprechnetze mit 57967 km Leitungsdrähten und 123 Stationen, in Ungarn 1234 km Linien mit 8154 km Drähten und 139 Stationen. Die Betriebseinnahmen betrugen 338765 und 642900 Fl.

Münz- und Geldwesen. An die Stelle der bisherigen österr. Währung trat zufolge des Gesetzes vom 2. Aug. 1892 die Kronenwährung, eine Goldwährung, deren Rechnungseinheit die Krone (s. d.) = 100 Heller ist. Als Handelsgoldmünze bleibt daneben noch der Dukaten (s. d.) bestehen.

Ausgemünzt wurden 1895 in Österreich in Gold 2925871 Fl. in Dukaten und 22659260 Fl. und (in Ungarn) 19352500 Fl. in 20- und 10-Kronenstücken, ferner in Silber 2301100 Stück Maria-Theresien-Thaler, 7557750 und 9272233 Fl. in Kronenstücken, in Nickel 840177 und 7238600 Fl. und in Bronze 503675 und 695772 Fl. In den J. 1858 bis einschließlich 1895 wurden überhaupt ausgeprägt: in Gold 143661763 Fl. in Dukaten, 72032640 Fl. in Gulden, 298700130 Fl. in Kronen, ferner in Silber 139190535 Fl. in Maria-Theresien-Thalern, 432921206 Fl. in Gulden, 74249879 Fl. in Kronen und 45575228 Fl. in Scheidemünze, ferner in Kupfer 15,03, in Nickel 30,0, in Bronze 3,34 Mill. Fl., zusammen 1261464577 Fl.

Zufolge Gesetzes vom 9. Juli 1894 werden von den umlaufenden Staatsnoten (312 Mill. Fl.) 200 Mill. Fl. bis Ende 1897 eingelöst, während noch überdies die schwebende Schuld durch Reduktion der Partial-Hypothekaranweisungen (s. Salinenscheine) von 100 auf 70 Mill. vermindert wurde.

Ende Dez. 1895 kursierten in der Monarchie 193539593 Fl. Staats- und 619854140 Fl. Banknoten, somit 813393733 Fl. Papiergeld, außerdem 41309600 Fl. sog. Salinenscheine.

Bankwesen. Außer der Österreichisch-Ungarischen Bank (s. d.) bestanden 1893:

Bankverkehr Österreich Ungarn

Banken 52 213

Filialen derselben 44 -

Aktienkapital aller Banken Mill. Fl. 304,62 61,53

Pfandbriefumlauf " " 706,03 206,5

Kassenscheine u. Geldeinlagen " " 100,67 121,24

Passiva überhaupt " " 2323,48 411,94

Wechselvorrat " " 373,67 125,39

Vorschüsse auf Effekten und Waren " " 164,80 52,9

Einnahmen " " 85,04 } Gewinn:

Ausgaben " " 51,95 } 8,23

Sparkassen 460 551

Einleger 2687805 655933

Einlagen Mill. Fl. 1461,63 510,68

Sammelstellen des Postsparkassenamtes 5257 3942

Einleger 1037524 257303

Guthaben im Sparverkehr Fl. 38426531 10232000

Guthaben der Checkbüchelbesitzer " 25834 3181

Guthaben im Checkverkehr " 52874776 -

Einlagen im Checkverkehr " 1367207339 281606000

Rückzahlungen im Checkverkehr " 1363744934 280445000

Über die Postsparkasse s. d.

Verfassung. I. Monarchie. Die Verfassung der Monarchie und jedes der beiden Staatsgebiete ist repräsentativ. Das Band zwischen den österr. und den ungar. Ländern beruht auf der Pragmatischen Sanktion (s. d.), verkündigt 6. Dez. 1724. Die konstitutionelle, staatsrechtliche und administrative Selbständigkeit Ungarns ist dabei unversehrt aufrecht zu erhalten. Mit dem Pragmatikalgesetz vom 11. Aug. 1804 hat Kaiser Franz I. Österreich zu einem erblichen Kaisertum erklärt. Auf Grund der Pragmatischen Sanktion wurden die polit. Beziehungen beider Staatsgebiete zu einander durch das österr. Grundgesetz vom 21. Dez. 1867 und durch den 12. ungar. Gesetzartikel 1865-67 in der Weise geregelt, daß neben der Dynastie die auswärtigen Angelegenheiten mit Einschluß der diplomat. und kommerziellen Vertretung dem Auslande gegenüber, und das Kriegswesen mit Inbegriff der Kriegsmarine, sowie die hierauf bezüglichen Finanzsachen, insbesondere die Feststellung des gemeinsamen Budgets und die Prüfungen der Rechnungen gemeinsame Gegenstände der Gesetzgebung und Verwaltung sind, während sonst jedes der beiden Staatsgebiete seine besondere Verfassung besitzt; doch sollen auch die kommerziellen Angelegenheiten, besonders die Zollgesetzgebung, die Gesetzgebung über die mit der industriellen Produktion zusammenhängenden indirekten Abgaben (Bier-, Branntwein-, Zuckersteuer), das Münzwesen und der Geldfuß, das Verfügungsrecht über die gemeinsamen Eisenbahnen und das Wehrsystem, wenngleich nicht gemeinsam verwaltet, doch nach gleichen von Zeit zu Zeit zu vereinbarenden Grundsätzen behandelt werden. Eine weitere gemeinsame Angelegenheit ist die zufolge Art. 25 des Berliner Vertrags vom 13. Juli 1878 übernommene Verwaltung der ehemals türk. Provinzen Bosnien und Herzegowina. Das derzeitige staatsrechtliche Verhältnis zwischen Österreich und Ungarn ist sonach das der Personal- und der bundesstaatlichen Realunion. Der Monarch führt bei souveränen Akten und bei Staatsverträgen