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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Ostseeländische Eisenbahn - Ostseeprovinzen
die zu Dänemark gehören; die schwedischen Gottland
und Aland; die zu Rußland gehörenden Alands-
inseln Dagö und Osel; die preußischen Rügen,
Fehmarn, Alsen, Usedom und Wollin. Das Ge-
samtbecken der 250 in die O. mündenden Flüsse um-
faßt mindestens 2313 000 hkm.
Die Fauua stellt sich in ihrem westl. Teile als ein
verhältnismäßig artenarmes Glied der nördlich-
atlantischen heraus, in ihrem östl. Abschnitte ist sie
hauptsächlich brackisch, dann fast eine reine Süß-
wasserfauna, daneben erscheinen noch einige For-
men, welche nur aus dem Nördlichen Eismeer stam-
men können und wohl auf einen alten Zusammen-
hang mit demselben deuten. In der westl. Hälfte
wird der gemeine Seehund (?koc!i viwiina. ^.) ge-
funden fowie (nach Möbius und Hcincke) 96 Arten
von Fischen, von denen 37 bis jetzt bloß hier be-
obachtet wurden; die südöstliche hat 60 Arten und
die nordöstliche 54, darunter 5 bloß hier beobachtete.
Die Auster gedeiht wegen Mangels von Ebbe und
Flut sowie zufolge des geringen Salzgehaltes nicht.
Die Algenbänke gehen in der O., entsprechend seinen
seichten Tiefen, ziemlich weit ins Meer hinaus.
Vgl. Etzel, Die O. und ihre Küstenländer (3. Aufl.,
Lpz. 1874); Ackermann, Beiträge zur physischen
Geographie der O. (Hamb. 1883s; Die Expedition
zur Physik., chem. und biolog. Erforschung der O.
(Berl. 1873); K. Möbius und Fr.Heinckc, Die Fische
der O. (ebd. 1883); Segelhandbuch für die O. (in
5Abteilungen,hg.vomNeichsmarineamt. I.Abteil.:
Meteorologie, Klimatologie und Physik. Verbältnisse
des Ostseegebietes, 2. Aufl., ebd. 1891); Credner,
über die Entstehung der O. (Lpz. 1895); Schott,
Die.Hydrographie des Skagerraks, Kattegats und
der O. (in Kettners "Geogr. Zeitschrift", ebd. 1896).
Ostfeeländische Eisenbahn, s. Dänische Eisen
bahnen, Übersicht D.
Ostfeeprovinzen oder Baltische Provin -
zen, die längs der Ostsee oder dem Baltischen
Meere gelegenenruss. Gouvernements Kurland (s. d.),
Livland (s. d.) und Esthland (s. d.) mit den dazuge-
hörigen Inseln, unter denen Ösel (s. d.) hervorzu-
heben ist. Dieses Gebiet wurde um 1200 von den
Schwertrittern (s. Schwertorden), später von den
Deutschen Rittern (s. d.) kolonisiert und umfaßte
etwa 120000 hkm. Gegenwärtig nehmen die O. nur
94564 ykm mit (1885) 2257815 E. ein. (S. Karte:
West ruß land, beim Artikel Rußland.)
Nach dem Zerfall des Ordens kam Esthland 1561
an Schweden, Livland wnrde Polen einverleibt und
Kurland wurde unter Gotthard Kettler ein selbstän-
diges Herzogtum unter poln. Oberhoheit. Schon
Gustav Adolf eroberte auch Livland, doch kam es
definitiv erst 1660 im Frieden von Oliva an Schwe-
den. Im Nordischen Kriege entriß Peter d. Gr. den
Schweden Esthland und Livland, deren Besitz ihm
im Frieden zu Nystad (1721) bestätigt wurde, und
1795 kam auch Kurland durch den Verzicht des
Herzogs Peter an Rußland. Während der russ.
Herrschaft find als historisch bedeutungsvolle Mo-
mente hervorzuheben: 1710 die Kapitulationen Liv-
und Esthlands und Konfirmation ihrer Rechte, Pri-
vilegien und Verfassungen für ewige Zeiten; 1783
die Aufhebung der alten beschworenen Verfassung
und Einführung der russ. Statthalterschaften; 1795
die Aufhebung der rufs. Statthaltcrschaftsvcrfassung
und Wiederherstellung des 8ww8 ^uo ante.
Seit der Mitte des'i9. Jahrh, macht sich ein Vor-
dringen des russ. Elements in den O. bemerkbar,
welches an der Einschränkung des Protestantismus,
der Verfassungen und Rechte arbeitet und an Stelle
der Landessprachen (Deutsch, Lettisch und Esthnisch)
in allen Behörden und Schulen die russische gesetzt
hat. Diese rücksichtslose Russifizierung begann be-
fonders mit der Thronbesteigung Kaiser Alexan-
ders III. und suchte ihr Ziel namentlich durch ener-
gisch betriebene griech.-orthodoxe Propaganda unter
dem Landvolke zu erreichen. Der Erfolg entsprach
aber nicht den Erwartungen. Um so strenger wurden
daher die Nachkommen der in den vierziger Jahren
in Livland ((Bekehrten" bei der griech. Kirche festge-
halten. DerUkas vom 26. Juli 1885, der die evang.
Kirche, bisher die Landeskirche in den O., als ge-
duldete Sekte bezeichnete, befahl die strenge Beob-
achtung des russ. Gesetzes, welches den Austritt aus
der Orthodoxie sowie die Vornahme geistlicher Amts-
handlungen seitens der evang. Prediger an Gliedern
der griech. Kirche verbietet. Es wurden sogar alle
von evang. Predigern seit 1874 an gemischten Paaren
vollzogenen Trauungen für ungültig erklärt. Zur
Förderung der griech. Propaganda wurde zu Anfang
1886 den Polizeibehörden der O. die Beitreibung
der Reallasten für luth. Kirchen und Schulen von
folchen Besitzern realpstichtiger Grundstücke, welche
der griech. Kirche angehören, verboten. Der Bau
neuer luth. Kirchen wurde abhängig gemacht von
der Zustimmung des griech. - orthodoxen Vifchofs.
Der griech. Geistlichkeit wurde das Expropriations-
recht von Grund und Boden und Gebäuden zur Er-
richtung orthodoxer Kirchen und Schulen verliehen.
Gleichzeitig mit dem Auftreten der orthodoxen Pro-
paganda begann die Verfolgung der evang. Pasto-
ren. Der Minister des Innern erhielt vom Kaiser
die Befugnis, von sich aus Prediger ihres Amtes
zu entfetzen. Die luth. Prediger sind verpflichtet,
die Kirchenbücher in russ. Sprache zu führen.
Wie auf dem religiösen Gebiet, so wurde auch
auf dem sprachlichen vorgegangen. Im Herbst 1884
ordnete der Kurator des Dorpater Lehrbezirks die
Umwandlung der deutschen Kreisschulen in russ.
Bürgerschulen an. 1885 wurde das russ. Sprach-
pensum in den Gymnasien dermaßen erhöht, daß
dagegen die eigentlichen Gymnasialfächer in den
Hintergrund traten. Nach dieser vorbereitenden
Maßregel erging 22. April 1887 der kaiserl. Befehl,
die Gymnasien und Realschulen im Laufe von fünf
Jahren in russ. Anstalten umzuwandeln; in den
städtischen Elementarschulen sollte die Russifizierung
sofort durchgeführt werden. Die livland. und esth-
länd. Ritterschaft beschlossen daher, die von ihnen
unterhaltenen Gymnasien ganz eingehen zu lassen.
Auch viele Städte strichen die für die Schulen, bis-
her bewilligten Gelder aus ihrem Etat, um die
Russifizierung nicht felbst zu unterstützen. Doch die
Beschlüsse der Städte wurden vom Gouverneur für
nichtig erklärt und die Städte zur Zahlung gezwun-
gen, obgleich eine gesetzliche Schulunterhaltungs-
pflicht derselben nicht besteht. Im Juli 1889 wurde
den privaten Mittelschulen, in denen die deutsche
Unterrichtssprache einstweilen noch gestattet worden
war, diese Vergünstigung entzogen, und damit war
das ganze deutsche Schulwesen der Nussifizierung
verfallen. Hiermit waren die Vorbedingungen zur
Russifizierung der Universität Dorpat (s. d.) ge-
geben. Die Nussisizierung beschränkt sich aber
nicht auf die deutschen Bildungsanstalten. Durch
den Ukas vom 9. März 1886 wurden die lettischen
und esthnischen ländlichen Schulen sowie die Lehrer-