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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Pacht (ägypt. Göttin) - Pacific-Eisenbahnen

Der Pachtzins kann in Geld oder in andern vertretbaren Sachen bestehen. Ist bei einem Gegenstande, welcher natürliche Früchte trägt, verabredet, daß ein Bruchteil derselben als Pachtzins gegeben werden soll, so ist eine Teilpacht (lat. colonia partiaria) vorhanden. Das Preuß. Allg. Landrecht will bei diesem Vertrage wegen Verteilung der Früchte die Regeln des Gesellschaftsvertrags anwenden. Auf die P. finden im allgemeinen die gesetzlichen Bestimmungen über die Miete (s. d.) entsprechende Anwendung. Die Art der Nutzung bestimmt sich nach der getroffenen Abrede. Das Preuß. Allg. Landrecht und das Bürgl. Gesetzbuch für das Deutsche Reich bestimmen, daß der Pächter eines landwirtschaftlichen Grundstücks Änderungen in der wirtschaftlichen Bestimmung des Grundstücks nicht ohne Erlaubnis des Verpächters vornehmen darf, sofern sie auf die Art der Bewirtschaftung über die Pachtzeit hinaus von Einfluß sind. Über die Zeit, zu welcher der Pachtzins zu zahlen ist, enthalten die Gesetze verschiedene Bestimmungen (nach Preuß. Allg. Landrecht und dem Sächs. Bürgerl. Gesetzbuch vierteljährlich, nach dem Bürgerl. Gesetzbuch für das Deutsche Reich jährlich postnumerando). Dem Verpächter steht wie dem Vermieter ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen, bei der P. überdies an den Früchten zu. Wird ein Grundstück mit Inventar verpachtet, so hat der Pächter das Inventar nach Preuß. Allg. Landrecht und nach dem Bürgerl. Gesetzbuch für das Deutsche Reich zu erhalten; der Verpächter hat aber die ohne Schuld des Pächters in Abgang gekommenen Stücke zu ergänzen. Doch hat der Pächter den gewöhnlichen Abgang der zu dem Inventar gehörigen Tiere aus den Jungen insoweit zu ersetzen, als dies einer ordnungsmäßigen Wirtschaft entspricht. Wird mit dem verpachteten Grundstück ein Inventar geschätzt übergeben, so hat das auch nach andern Rechten den Sinn, daß der Pächter die Gefahr der abgegangenen Stücke und die der Verschlechterung zu tragen hat. Bei der Rückgewähr wird das zurückzugebende Inventar wieder geschätzt, und die Differenz wird dem ersetzt, für welchen sich ein Guthaben ergiebt. Nach Gemeinem Recht hat der Pächter einen Anspruch auf gänzlichen oder teilweisen Nachlaß der P. (remissio), wenn die Früchte, bevor sie eingebracht sind, ein außergewöhnlicher Unglücksfall trifft (s. Höhere Gewalt). Ähnliche Bestimmungen hat das Schweizer Obligationenrecht und sehr eingehende Bestimmungen das Preuß. Allg. Landrecht. Ganz beseitigt ist dieser Grund, Erlaß zu fordern, im Österr. und Sächs. Bürgerl. Gesetzbuch und im Bürgerl. Gesetzbuch für das Deutsche Reich. Über Kündigungsrecht und Kündigungszeit und stillschweigende Verlängerung der P. haben die Gesetze besondere untereinander und von den Vorschriften über die Miete abweichende Bestimmungen.

Pacht, ägypt. Göttin, besonders in der Nähe von Benihassan, in dem Speos Artemidos (Grotte der Artemis) genannten Tempel, verehrt. Sie ist wie Sechmet eine vernichtende Naturgöttin und wird als Löwin gedacht. Auch die Katze war ihr heilig.

Pachtu, Puchtu oder Pakhtō (kh = ch), gewöhnlich Puschtu genannt, die Sprache der Afghanen (s. Afghanistan, Sprache und Litteratur), die zu den Iranischen Sprachen gehört, jedoch mit nordind. und einheimischen Elementen vermischt ist. Der Name P. ist wie Puschtu der Name eines Stammes, der den Alten schon unter dem Namen der Paktyer bekannt war. Die Sprache bedient sich des arab. Alphabets, zu dem noch einige Buchstaben, durch diakritische Punkte unterschieden, hinzugefügt sind, um die dem P. eigentümlichen Laute auszudrücken. Mit dem P. haben sich namentlich Dorn und Trumpp beschäftigt. - Vgl. Trumpp, Grammar of the Paštō or language of the Afghāns (Tüb. 1873).

Pachtvertrag, s. Miete und Pacht.

Pachtzins, s. Pacht.

Pachuca (spr. -tschuhka), Hauptstadt des mexik. Staates Hidalgo, 88 km im NNO. von Mexiko, 2600 m ü. d. M., hat 32800 E., Eisenbahnverbindung, Amalgamierwerke, Bergbau auf Silber u. s. w. P. ist eine der ältesten Bergbaustädte des Landes.

Pachyämie, s. Pachämie.

Pachydérmen (Pachydermăta), s. Dickhäuter.

Pachydermĭa verrucōsa (grch.-lat., d. h. warzige Dickhäutigkeit), Krankheit des Kehlkopfes, bei der sich auf dem einen oder auf beiden Stimmbändern rundliche, meist breit aufsitzende erbsengroße Geschwülste von warzenähnlicher Beschaffenheit entwickeln, welche die Symptome eines intensiven Kehlkopfkatarrhs verursachen. Die Behandlung besteht in der Entfernung der warzigen Neubildungen auf endolaryngealem Wege, indem die kleinen Geschwülste von dem Mund aus unter der Kontrolle des Kehlkopfspiegels vermittelst eines feinen scherenförmigen Zängelchens beseitigt werden.

Pachydermie (grch.), s. Elephantiasis.

Pachygrāphisch (grch.), der Dicke, dem Querdurchschnitt nach darstellend.

Pachymeningītis (grch.), s. Gehirnhautentzündung.

Pachymĕres, Georgios, byzant. Schriftsteller, geb. 1242 zu Nicäa, gest. nach 1308 in Konstantinopel, schrieb außer vielen rhetorischen und philos. Schulbüchern ein Geschichtswerk über die Zeit von 1261 bis 1308 (Ausg. von Bekker, 2 Bde., Bonn 1835).

Pachyrhīna., s. Wiesenschnake.

Pachytrōp (grch.), s. Stromwender.

Pachyty̆lus, s. Wanderheuschrecke.

Pacific (engl., spr. pĕßíffik), Abkürzung für Pacific-Ocean (Stiller Ocean).

Pacificāle (mittellat.), soviel wie Kußtafel (s. d.).

Pacific-Eisenbahnen, die vom Atlantischen zum Stillen Ocean (engl. Pacific) führenden Überlandbahnen in Nord- und Südamerika. Die von verschiedenen Gesellschaften betriebenen Überlandbahnen (zusammen 52768 km lang) in Nordamerika zerfallen in folgende sechs Gruppen: 1) die Gruppe der Union-Pacific-Railroad (12366 km); 2) die Southern- und Central-Pacific-Railway (10423 km); 3) die Atchison-Topeca and Santa Fé- mit der Atlantic and Pacific-Railroad (8901 km); 4) die Northern-Pacific-Bahn (7171 km); 5) die Great-Northern-Bahn (4624 km); 6) die Canadian-Pacific-Railroad (Canadische Pacific-Eisenbahn, 9283 km). Das Zeitalter der P. beginnt mit der 1842 erfolgten Entdeckung eines Passes durch die Felsengebirge Nordamerikas durch General Fremont. Nach vielen technischen Versuchen wurde 1. Juli 1862 der Bau der Union-Pacific-Railway, von Osten nach Westen, und der Central-Pacific-Railway, von Westen nach Osten, zwei Gesellschaften genehmigt; bereits 10. Mai 1869 trafen die Schienen beider Gesellschaften in Ogden in der Nähe der Großen Salzseen zusammen, und 10. Juni fand die Eröffnung statt. Die westl. Endpunkte der beiden ersten Gruppen befinden sich in Kalifornien in den Hafenplätzen San Francisco und San Diego. Der höchste