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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Parapepton – Parasiten

Parapepton, s. Syntonin.

Parapet (frz., spr. -peh), Brustwehr.

Paraphăsie (grch.), s. Sprachstörungen.

Paraphe (Parafe, frz.; zusammengezogen aus dem grch. paragraphe), Namenszug, Schnörkel an der Unterschrift, die abgekürzte Unterschrift unter Abänderungen des Textes auf dem Rande von Akten; Stempel zum Aufdrücken eines Namenszugs; Paraphengebühr, Stempelgebühr; paraphieren, mit dem P. versehen.

Paraphérnen (grch.) oder Paraphernalgut, in der Rechtssprache dasjenige, was die Ehefrau, falls in der Ehe Dotalrecht gilt, außer der Mitgift (dos) im Vermögen hat. Da die Bestellung als Mitgift eine besondere Übertragung erfordert, so bleibt das Vermögen der Frau regelmäßig selbst dann Paraphernalgut, wenn es der Verwaltung des Ehemanns überlassen ist. In einem engern Sinne verstehen manche unter P., gegenüber dem der eigenen Verwaltung von der Ehefrau vorbehaltenen Vermögen (sog. bona receptitia), nur das dem Manne zur Verwaltung anvertraute Vermögen der Frau, im gemeinen sächs. Recht das Gut der Ehefrau, welches sie im Lauf der Ehe erworben hat, im Gegensatz zu dem bei Eingehung der Ehe Eingebrachten. Für die ihm anvertrauten P. haftet der Ehemann als Verwalter; er hat aber nur diejenige Sorgfalt zu vertreten, welche er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt. Das Rückforderungsrecht war vielfach durch ein gesetzliches Pfandrecht gesichert. Entsprechende Vorschriften wie das Gemeine Recht enthält auch das Österr. Bürgerl. Gesetzb. §§. 1237 fg., ohne jedoch den Ausdruck zu wählen. Der Code civil und das Badische Landr. Art. 1574 fg. enthalten im wesentlichen dem Gemeinen Recht sich anschließende Vorschriften über biens paraphernaux für den Fall, daß das Dotalsystem in der Ehe gilt (s. Eheliches Güterrecht). Das Badische Landrecht übersetzt «zugebrachtes Gut». Das Preuß. Allg. Landr. II, 1, §§. 205 fg. unterscheidet für die Verwaltungsgemeinschaft (s. d.) nur eingebrachtes und vorbehaltenes Vermögen. Das Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §§. 1640, 1655 fg. trennt vorbehaltenes und zugebrachtes Vermögen. Beide haben das Wort Paraphernalgut nicht.

Paraphimose (grch.), spanischer Kragen, derjenige Zustand, bei welchem die abnorm enge Vorhaut über die Eichel zurückgezogen ist und wegen hinzutretender entzündlicher Schwellung nicht wieder vorgebracht werden kann, führt, sich selbst überlassen, leicht zu heftiger Entzündung, selbst brandiger Zerstörung und bedarf deshalb möglichst frühzeitiger ärztlicher Behandlung. Dieselbe besteht zunächst in dem Versuch, durch gewisse Handgriffe die umgestülpte Vorhaut wieder in ihre richtige Lage zubringen; gelingt das nicht, so muß zur Operation geschritten, d. h. das innere Vorhautblatt der Länge nach eingeschnitten werden.

Paraphŏnie (grch.), rauher krankhafter Beiklang der Stimme, z. B. der Taubstummen, auch das Überschnappen der Stimmlagen in den Diskant beim Stimmwechsel.

Paraphrase (grch.), Umschreibung, erweiternde oder verdeutlichende Übertragung einer Schrift in Worte derselben oder auch einer andern Sprache. Paraphrást, der Verfasser einer P.

Paraphrăsie (grch.), s. Sprachstörungen.

Paraphysen (grch.), eine Form der Hyphe (s. d.) zwischen den einzelnen Sporenschläuchen in den ↔ Perithecien der Ascomyceten; auch die in den Archegonien und Antheridienständen vieler Moose befindlichen haarartigen Gebilde werden als P. bezeichnet, ebenso die in den Sporenhäufchen mancher Farne zwischen den Sporangien vorkommenden Haare. Bei manchen Basidiomyzeten finden sich auf der Hymenialschicht zwischen den sporenabschnürenden Basidien sterile Hyphen, die auch P. heißen.

Paraplegie (grch.), Querlähmung, diejenige Form der Lähmung, bei welcher beide untern Extremitäten, zuweilen mit den Schließmuskeln der Harnblase und des Mastdarms, gelähmt sind und infolgedessen Unfähigkeit zum Gehen sowie unfreiwilliger Harn- und Stuhlabgang bestehen. Die P. ist in der Regel durch eine Erkrankung des Rückenmarks bedingt. (S. Lähmung.)

Parapluie (frz., spr. -plüih), Regenschirm.

Parapodĭen, s. Gliederwürmer.

Par appoint, s. Appoint.

Parapungia, der jetzige Name von Leuktra (s. d.).

Pararge Megaera L., s. Sandauge.

Pararosanilin, s. Rosanilin und Triphenylmethan.

Parasange, altpers. Meilenmaß, s. Farsang.

Parasche (hebr.), s. Sidra.

Parasit (grch.), eigentlich jemand, der an der Seite eines andern speist; insbesondere nannte man im alten Griechenland P. gewisse priesterliche Gehilfen und Unterbeamte, ferner Beisitzer höherer Beamten, die wie diese auf Staatskosten gespeist wurden. Später findet sich das Wort gewöhnlich in verächtlichem Sinne und bezeichnet eine besondere Klasse von Schmarotzern, die sich bei den Reichen und Vornehmen meist ungeladen zur Tischzeit einstellten und für den Genuß einer freien Mahlzeit vom Gastgeber wie von den Gästen die erniedrigendste Behandlung und gemeinsten Späße sich gefallen ließen. Die P. waren ein stehendes Charakterbild der neuern griech. Komödie (s. Griechische Litteratur, Bd. 8, S. 359) und sind auch von Lucian in einem Dialog, «Der P.», geschildert worden.

Parasiten oder Schmarotzergewächse, Pflanzen, die ihre Nährstoffe ganz oder zum Teil lebenden Pflanzen oder Tieren entnehmen.

Die Art, wie die P. den Nähr- oder Wirtspflanzen, d. h. den Pflanzen, auf denen sie schmarotzen, die Nährstoffe entnehmen, ist sehr verschieden. Die meisten parasitischen Pilze durchdringen mit ihrem Mycelium die Gewebe der Wirtspflanze und ihre Hyphen wachsen entweder in die Zellen selbst hinein oder sie senden Haustorien (s. d.) in das Innere derselben, während die eigentliche Mycelentwicklung in den Intercellularräumen stattfindet. In beiden Fällen verursachen sie krankhafte Veränderungen einzelner Organe oder der ganzen Wirtspflanze. Teils rufen sie Anschwellungen, Hypertrophien, Gallenbildungen hervor, teils auch bewirken sie ein vollständiges Absterben, Faulen u. dgl. entweder bloß der befallenen Organe oder auch der ganzen Pflanze (s. Gallen und Pflanzenkrankheiten).

Oft kommen beide Erscheinungen zusammen vor in der Weise, daß nach vorher stattgefundener krankhafter Veränderung schließlich ein vollständiges Absterben eintritt, z. B. häufig bei den Brandpilzen, bei der Kartoffelkrankheit, bei zahlreichen Krankheiten der Obst- und Waldbäume. Außer den im Innern der Pflanzengewebe lebenden endophytischen P. giebt es unter den Pilzen noch eine Anzahl epiphytischer, deren Mycelium sich auf der Oberfläche der befallenen Pflanzen entwickelt und

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 891.