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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Patricius - Patriot
seine besondern Knlte (^cra), besetzte weltliche und
geistliche Ämter, verfügte über das Gemeindeland
<HF6i- pud1icn8) und schloß sich gegenüber der übri-
gen Bevölkerung, der Plebs (s. d.), schroff ab. Die
P. wurden so zu einem herrschenden Erbadel. Erst
nach langen Kämpfen hat die Plebs dessen Macht
gebrochen und sich Gleichberechtigung erstritten. (S.
Rom und Römisches Reich.) Nach und nach bildete
sich ein aus patricischen und plebejischen Familien
bestehender Amtsadel, der den alten Erbadel poli-
tisch ganz verdrängte. Die den P. verbliebenen
Vorrechte bestanden nur noch in der den Mti-68 vor-
behaltenen, aber schon zum voraus zu erteilenden
Bestätigung (patrum anctoi-itaZ) von legislativen
Beschlüssen und Wahlen der Centuriatkomitien und
der Bestellung von Interreges, außerdem in der
Bekleidung priesterlicher Amter, wie das des Opfer-
tönigs (liox Lkcroruui); auch das Kollegium der
Salier blieb patricisch. Um diesen altehrwürdigen
Gebrauch zu erhalten, wurden, da die patricischen
Geschlechter vor Ausgang der Republik arg zusam-
mengeschmolzen waren, durch Julius Cäsar, Augu-
ftus, Claudius und andere Kaiser neue patricische
Geschlechter ernannt. Alle Kaiser gehörten zu den P.
Seit Konstantin d. Gr. wurde die Würde des
Patricius, der Patriciat, von den Kaisern als
ein persönlicher, nicht vererbbarer hoher Adel ver-
liehen und mit eigenen Insignien und Privilegien
ausgezeichnet. Der Patricius gehörte zu der Rang-
klasse der Illustres. Auch fremden Fürsten, die sich
nominell in röm. Dienste stellten, wie Odoaker und
Theodorich, wurde er verliehen.
In einer neuen Bedeutung erscheint das Wort
Patricius, als Papst Stephan 754 den Franken-
könig Pippin unter diesem Titel als Schutzherrn von
Rom und dessen Gebiet und zugleich als Schirmvogt
der röm. Kirche anerkannte. Den nämlichen Titel
nahm auch Karl d. Gr. an, ehe er zum Kaiser aus-
gerufen wurde, und auf ihn berief sich Heinrich IV.,
als er die Absetzung Gregors VII. aussprach.
Ein eigenes Patriciertum entstand im 12. und
13. Jahrh, in deutschen und schweiz. Reichsstädten
aus den darin ansässigen freien Geschlechtern, die
durch Landbesitz oder Großhandel mächtig, nament-
lich eine ausschließende Berechtigung zum Eintritt in
den städtischen Rat beanspruchten, ihre Herrschaft
aber weiterhin nach heftigen Kämpfen meist mit den
Zünften der Handwerker teilen mußten. Noch jetzt
nennt man einflußreiche und mit der Geschichte einer
^-tadt verwachsene Geschlechter P. - Vgl. Roth
T>on Schreckenstein, Das Patriciat in den deutschen
Städten (Tüb. 1856).
Patricius, s. Patricier und Patrick.
Patrick (lat. ?Htriew8), Heiliger, Apostel und
Schutzpatron Irlands, wurde in der zweiten Hälfte
des 4. Jahrb. nach der angeblich von ihm selbst
verfaßten "(^oick^io" als Sohn eines Diakonus
Namens Calpornius aus vornehmem Geschlecht zu
Bannavem-Taberniä (wahrscheinlich dem heutigen
Kilpatrick) in Schottland geboren. Im 16. Lebens-
jahr entführten ihn Seeräuber nach Irland, wo er
das Vieh hüten mußte. Nach sechs Jahren rettete
er sich durch die Flucht in seine Heimat. Nachdem er
die Weihen als Priester und Bischof erhalten hatte,
ging er 432 nach Irland zurück und begann unter gro-
yen Gefahren die Verkündigung des Evangeliums.
Er gründete viele Gemeinden, Kirchen, Klöster und
Klosterschulen, die rasch emporblühten, und richtete
ein völliges Kirchensystem ein, dessen erzbischöfl.
Sitz er später nach Armagh verlegte. P. starb in
hohem Alter zwischen 457 und 469 und wurde später
heilig gesprochen. Die Echtheit der "Oonfossio" so-
wie seiner "NpiLtola aä ^oroticum" (hg. von Wa-
räus, Lond. 1656, Villanueva, Dubl. 1835 und in
Mignes "?Htro1oLw), Bd. 53), ja selbst die geschicht-
liche Existenz des P. ist vielfach bestritten. Nach
einer andern Annahme war er der Sohn eines röm.
Kriegsmannes, hieß wahrscheinlich Succat und ver-
tauschte diesen Namen gegen den gebräuchlichern
Patricius, als er 432 in Rom von Papst Cölestin I.
förmlich zum Apostel ernannt wurde. - Vgl.
Todd, 8aiut-strick, ^)08tl6 ok Irklanä (Dubl.
1864); Skene, c^itic 8cotwiä (Lond. 1877); Loofs,
^ntihUÄL VriwQum 8cot0i'uinHU6 6ccl68ia6 ^3.163
t'liorint nli0r68 etc. (Lpz. 1882); Shearman, I^oca
?Hti-iciHna (Dubl. 1883); Robert, Nwä6 cl-itiguß
"ur lg. vi6 6t I'(Nuvi-6 cl6 8aint ?atri1c (Par. 1884);
Morris, 11i6 lile ol saint-r^trick (Lond. 1888);
Gradwell, 8nocat (Lond. 1892).
Patrickorden oder Adliger Ritterorden
des heiligen Patricius, irischer Orden, gestiftet
5. Febr. 1783 von Georg III. Das ovale, von Klee-
blättern eingeschlossene Ordenszeichen zeigt ein rotes
Andreaskreuz, darauf ein grünes Kleeblatt, um-
geben von einem blauen Spruchband mit den Wor-
ten: Hui8 86i)aral)it. Das Band ist blau.
Patrimonialgerichtsbarkeit, gründ Herr
liche Gerichtsbarkeit, Guts- oder Privat-
gerich tsdarkeit, die dem jeweiligen Besitzer eines
bestimmten Gutes zustehende Befugnis zur Aus-
übung der Gerichtsbarkeit über seine Gutseinge-
sessenen. Die Anschauung, daß die Gerichtsbarkeit
nur dem Staate zustehen dürfe, gelangte in neuerer
Zeit zum ^iege, und besonders seit der Bewegung
von 1848 wurden die P. in vielen deutschen Staaten
aufgehoben. Aber erst das Deutsche Gerichtsver-
fassungsgesetz vom 27. Jan. 1877 hob sie für den
Umfang des Deutschen Reichs allgemein auf und
beseitigte die letzten Reste, nämlich die vom Hause
Arenberg-Meppen in Preußen, sowie die vom Ge-
samthause Schönburg in Sachsen noch ausgeübte P.
Patrimonialgüter, soviel wie Erbgüter (s. d.).
Patrimonialprincip, die Theorie, welche die
Staatsgewalt als Ausfluß eines Eigentums am
Grund und Boden darzustellen und das Wesen des
Staates (Patrimonialstaat) auf diese Weise zu
begründen sucht.
Patrimonlum (lat.), das väterliche Erbteil;
sodann das Vermögen einer rechtlich selbständigen
Person. Wie die röm. Kaiser ihr Vermögen P. oder
Erbgut nannten, so wnrden auch die Kirchengüter
als P. der Heiligen bezeichnet, welchen sie geweiht
waren. Ferner erhielt schon früh das Besitztum der
röm.Kirche überhaupt, das später durch Schenkungen
immer mehr anwuchs, nach dem Apostel Petrus,
als Gründer dieser Kirche, den Namen des ?. ?6tri.
(S. Kirchenstaat.)
Patriot (grch.), zunächst der Lanoesemgeborene,
dann ein mit Innigkeit an seinem Vaterland hän-
gender Bürger, Vaterlandsfreund; als polit. Be-
zeichnung zuerst während der Holland. Wirren in
der zweiten Hälfte des 18. Jahrh, für die Gegner
des Erbstatthalters gebraucht, dann in der Franzö-
sischen Revolution für eins der ersten Bataillone,
welche Paris 1792 an die Grenze schickte, sowie für
die Soldaten der Republik in den Vende'ekriegen für
die Anhänger der Republik überhaupt. - In Eng-
land war P. der ursprünglich spottend (dov pa-