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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Postwesen

land, das mit seinen 2000 Territorien dem P. keine Einheit zu geben vermocht hätte, große Dienste in wirtschaftlicher Hinsicht sowie im Verkehrswesen geleistet hat, und daß die einheitliche Organisation der Taxisschen Post die Grundlage für die spätern staatlichen Posten geworden ist. Von letztern sind folgende Verwaltungen hervorzuheben:

Das brandenburgisch-preußische P., als dessen Schöpfer, wie oben erwähnt, der Große Kurfürst anzusehen ist, gedieh unter der einsichtsvollen Pflege der Landesherren zu einem hohen Grade der Ausbildung. Überall im Lande wurden Posten angelegt. 1710 wurde die erste Postordnung erlassen; 1730 betrug der reine Überschuß 200000 Thlr. Friedrich II. vervollkommnete namentlich auch die preuß. Feldpost (s. d.). Die vorübergehende Verpachtung des P. an ein Finanzpächter-Konsortium hatte keinen besondern Erfolg und ging 1770 wieder ein. Am 26. Nov. 1782 erschien die "Allgemeine Postordnung für sämtliche königlich preuß. Provinzen". Die franz. Invasion 1805-12 hemmte fast sämtliche Posten, Hardenberg ließ nach dem Siege über die Franzosen die Post neu organisieren; der Abschluß von Postverträgen mit Sachsen, Kurhessen, Österreich und den Niederlanden belebte den Verkehr. Generalpostmeister Nagler rief 1821 die Schnellpostverbindungen zwischen Berlin und Dresden, Hamburg und Leipzig (1827), und Berlin-Tauroggen-Rußland (1839) ins Leben, auch vervollkommnete er das Landbriefbestellwesen. 1849 trat Generaldirektor Schmückert, 1862 Philipsborn an die Spitze des P.; beiden verdankt das P. viele zweckmäßige Einrichtungen. 1850 wurden die Oberpostdirektionen (s. d.) als Provinzialorgane der Verwaltung begründet. Die Erkenntnis der Notwendigkeit, die internationale Wirksamkeit des P. durch billige Tarife und andere Verkehrserleichterungen zu fördern, führte zunächst (6. April 1850) zur Errichtung des Deutsch-Österreichischen Postvereins, nachdem frühere Bestrebungen (1815), ein einheitliches deutsches P. zu begründen, an der Fiskalität der Postverwaltungen gescheitert waren. Der neue Deutsch-Österreichische Verein stellte wenigstens für Deutschland und Österreich einen einheitlichen Portosatz her. Nach dem Kriege zwischen Preußen und Österreich gelang es dem damaligen preuß. Geh. Postrat Stephan, aus den beschlagnahmten Akten der fürstl. Thurn und Taxisschen Generalpostdirektion in Frankfurt a. M. die Grundlage für Ablösung des Taxisschen Nutzungsrechts im Großherzogtum Hessen, den thüring. Fürstentümern, Kurhessen, Nassau und Frankfurt a. M. festzustellen. Preußen übernahm für eine Abfindungssumme von 3 Mill. Thlrn. das Postnutzungsrecht des Fürsten Taxis. 1867 wurden Hannover, Schleswig-Holstein und Lauenburg dem preußischen P. einverleibt. Am 1. Jan. 1868 erfolgte die Begründung der Norddeutschen Bundespost, die auch Hessen südlich vom Main umfaßte. Nur Baden (bis 1870-71), Bayern und Württemberg behielten eigene Landesposten; an die Stelle der 17 Postinstitute Deutschlands traten 4, denen durch Verträge ein einheitlicher Betrieb des P. garantiert wurde. Die Bundespost war die erste Etappe zur Verwirklichung der deutschen Einheitspost; ihr Gebiet umfaßte 419580 qkm mit 30 Mill. E. und 4600 Postanstalten. 1868 übernahm Graf von Bismarck, als Bundeskanzler, die obere Leitung des Bundespostwesens, das 2. Nov. 1867 ein einheitliches Postgesetz erhielt. Sodann wurde durch Gesetz vom 4. Nov. 1867 der Einheitsportosatz von 1 Sgr. für den einfachen Brief auf alle Entfernungen innerhalb Deutschlands eingeführt. Am 26. April 1870 trat Heinrich Stephan (s. d.) vorerst als Generalpostdirektor an die Spitze der Verwaltung, der zunächst im Deutsch-Französischen Kriege von 1870 und 1871 die Aufgabe der Neuorganisation des Feldpostwesens (s. Feldpost) glänzend löste.

Nach Aufrichtung des neuen Deutschen Reichs (18. Jan. 1871) erstand auch die Deutsche Reichspost wieder, aber nicht als Fortsetzung der alten feudalen Taxisschen Reichspost, sondern als eine der Wohlfahrt des deutschen Volks gewidmete Reichsverkehrsanstalt mit einheitlicher Leitung und einheitlichem Betrieb. Elsaß-Lothringen wurde 1871 der Reichspost einverleibt, Baden trat 1. Jan. 1872 hinzu. Dagegen blieben Bayern und Württemberg im Besitz ihrer Territorialpostinstitute, mit der Maßgabe jedoch, daß die Reichspost sie dem Auslande gegenüber vertritt, Postgesetze und Tarife aber allgemeine Geltung für ganz Deutschland haben sollten. Stephan wurde 1876 der erste Generalpostmeister des Deutschen Reichs. Seine von großem Organisationstalent getragene Wirksamkeit hat das deutsche P. auf eine Höhe gebracht, die es den ersten Rang unter den Postverwaltungen der Erde einnehmen läßt. Abgesehen von der Festlegung des deutschen Postrechts, der Vereinigung von Post und Telegraphie im Interesse einer weniger kostspieligen Verwaltung, ferner der einheitlichen Gestaltung des technischen Betriebes gebührt ihm das Verdienst, die Zahl der Postanstalten in den Städten und auf dem platten Lande in hohem Maße vermehrt und den Landbriefbestellungsdienst in mustergültiger Weise reformiert zu haben, dergestalt, daß Stadt und Land gleiche Verkehrserleichterungen genießen. Auch das Verkehrsbeamtentum Deutschlands verdankt Stephan Einrichtungen, welche die materielle und geistige Wohlfahrt dieser Klasse von Staatsbürgern zu fördern bestimmt sind; so die Begründung der Kaiser-Wilhelm-Stiftung, aus der zahlreiche Unterstützungen und alljährlich mehrere Stipendien zu Reisen ins Ausland gewährt werden; die Errichtung von Postspar- und Vorschußvereinen, ferner die Erleichterungen bei der Lebensversicherung der Beamten, die Begründung einer Stiftung "Töchterhort" für verwaiste Töchter der Reichspost- und Telegraphenbeamten; endlich die Gründung einer Post- und Telegraphenschule (s. d.), die Errichtung von Amtsbibliotheken und die Herausgabe des "Archivs für Post und Telegraphie" zur Förderung der geistigen Interessen der Post- u. s. w. Beamten. Noch wichtiger für die Kultur sind Stephans Maßnahmen zur Regelung der internationalen Postbeziehungen. (S. Postkongreß, Weltpostverein.) Die fortschreitende Vervollkommnung des Postkurswesens (fahrende Posten, Bahnposten, schwimmende Postbureaus, Postdampferverbindungen [s. Dampfschiffahrt], ambulante Stadtpostexpeditionen, Rohrposten, Botenposten, Landbriefträgerposten) hat das Netz der Postverbindungen mehr und mehr verdichtet und den Verkehr in ungeahntem Maße gesteigert.

Über das P. in den übrigen größern europ. Staaten s. die Abschnitte "Verkehrswesen" im Artikel Frankreich (Bd. 7, S. 70 b), Großbritannien und Irland (Bd. 8, S. 410 b fg.), Italien (Bd. 9, S. 748), Österreich-Ungarische Monarchie (Bd. 12, S. 720 b) u. s. w.