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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Pöstyén - Potchesstrom
Litteratur. Vcust, Versuch einer Erklärung des
Postrcgals (3 Bde., Jena 1748); Matthias, Nber
Posten und Postregale (2Bde., Verl. 1832); Stängel,
Das deutsche P. in geschichtlicher und rechtlicher
Beziehung (Stuttg. 1844); Hüttner, Beiträge zur
Kenntnis des deutschen P. (4 Bde., Lpz. 1847-50);
Stephan, Geschichte der preuß. Post nach amtlichen
Quellen (Berl. 1859); dessen Artikel P. im "Staats-
Lexikon" von Notteck und Welcker (3. Aufl., Bd. N,
Lpz. 1804) und Das Verkehrsleben im Altertum (im
"Hiftor. Taschenbuch", Jahrg. 1868); Jung, Ent-
wicklung des deutschen Post- und Telegraphenwcscns
in den letzten 25 Jahren (3. Aufl., Lpz. 1893); serncr
Dambachs Kommentar zumPostgesctz (5. Aufl., Verl.
1892); Fischer, Die deutsche Post- und Telegraphen-
gesetzgebung (3. Aufl., ebd. 1886); Lewins, Her
i>I^68tx'8 mail3 (Lond. 1865); Arthur Rothschild,
Ilistoil-o ä" 1a p08t6 aux 1ottre8 (4. Aufl., 2 Bde.,
Par. 1879); Zur Geschichte des Vriefschreibens und
des Briefgeheimnisses (in "Unsere Zeit", Jahrg. 1872,
2. Hälfte); G. Tybusch, Die internationale Post-
reform (in "Unsere Zeit", Jahrg. 1875,1. Hälfte);
Die deutsche Feldpost (in "Unsere Zeit", Jahrg.
1872,1. Hälfte); Das Neichspostgebiet (2 Bde., Verl.
1878); Emil Sar, Die Verkehrsmittel in Volks- und
Staatswirtscha t (2 Bde., Wien 1878-79); Sieblist,
Die Post im Auslande (Berl. 1892); Veredarius,
Das Buch von der Weltpost (3. Aufl., ebd. 1894);
van der Vorght, Das Verkehrswesen. 7. Bd. des
Hand- und Lehrbuchs der Staatswisseuschaften, hg.
von Frankcnstein (Lpz. 1894); endlich als wichtige
urkundliche Quelle das Archiv für Post und Tele-
graphie (seit 1871).
Pöstyön, ungar.Groß-Gcmeinde, s. Pistyän.
Post-Zeitungsamt, eine Abteilung des Reichs-
postamtes in Berlin, welches den Absatz aller in
Berlin erscheinenden, im Postwege bezogenen Zei-
tungen und Zeitschriften an die Postanstalten im
gesamten deutschen Reichspostgebiete, in Bayern
und Württemberg, Luxemburg, Österreich-Ungarn,
Dänemark, Italien, Schweiz, Schweden und Nor-
wegen und Rußland vermittelt. Es vermittelt ferner
bei Ausführung der Bestellungen russ. Postanstal-
ten auf amerik., belg., dän., norweg., schwed., engl.,
franz., ital., niederländ., schweiz., span. und portug.
Blätter, der Bestellungen dän. und schwed. Post-
anstalten auf russ. und schweiz. Blätter und der
Bestellungen ital., niederländ. und schweiz. Post-
anstalten auf dän., schwed. und russ. Blätter.
Postzwang, das Gebot des Staates, daß ent-
weder alle oder einzelne bestimmte Gattungen von
schriftlichen Mitteilungen und andern Sendungen
ausschließlich mit der Post von Ort zu Ort beför-
dert werden. Die Übertretung dieser Vorschrift wird
als Defraudation bestraft. (S. Postübertrewngcn.)
Der P. war früher auf eine größere Anzahl von
Sendungen ausgedehnt; auch erstreckte er sich auf
die gewerbsmäßige Beförderung von Personen.
(S. Postregal.) Bis zur Begründung der Neichspost
waren die Bestimmungen über den P. in den ein-
zelnen deutschen Ländern verschieden. Das Gesetz
über das PostWesen des Deutschen Reichs vom
28. Okt. 1871 machte diesen Abweichungen ein Ende
und regelte die Materie einheitlich für das ganze
Reich. Danach ist der Veförderungszwang für Per-
sonen ganz aufgehoben, derP. aber dahin beschränkt,
daß es verboten ist: 1) alle versiegelten, zugenähten
oder sonst verschlossenen Briefe, 2) alle Zeitungen
polit. Inhalts, welche öfter als einmal wöchentlich
erscheinen, gegen Bezahlung von Orten mit Post-
anstalt nach andern Orten mit einer Postanstalt
des In- oder Auslandes auf andere Weise als
durch die Post zu befördern; hinsichtlich der polit.
Zeitungen erstreckt dieses Verbot sich nicht aus
den zweimeiligen Umkreis ihres Ursprungsortes.
Dem P. unterliegen ferner 3) die telegr. Depeschen
(doch wird dies von Autoritäten wie Laband bc-
stritten). Das wichtigste Kriterium des P. besteht
hiernach darin, daß die Beförderung der ihm unter-
liegenden Gegenstände gegen Bezahlung verboten
ist. Unentgeltlich darf jedermann verschlossene Briefe
befördern. Auch können verschlossene Briefe und
polit. Zeitungen in ein Paket gelegt werden, sofern
letzteres nur mit der Post versendet wird. Die Be-
förderung offener Briefe unterliegt dem P. nicht.
Ebenso können verschlossene Pakete, aber ohne Bei-
gabe verschlossener Briefe, mit jeder beliebigen an-
dern Veförderungsgelegenheit versendet werden.
Innerhalb desselben Ortes dürfen auch verschlossene
Briefe beliebig befördert werden, welchen Umstand
sich besonders die sog. Privatposten zu Nutze ge-
macht haben. Nur m einem Falle dürfen post-
zwangspstichtige Briefe und polit. Zeitungen gegen
Bezahlung anders als durch die Post versandt wer-
den, nämlich durch einen erpressen Privatboten; doch
darf ein solcher Expresser nur von einem Absender
abgeschickt sein und dem P. unterliegende Gegen-
stände weder von andern mitnehmen noch für andere
zurückbringen. - Vgl. außer den im Artikel Post-
gesetz genannten Lehrbüchern über das Historische:
Stephan, Geschichte der preuß. Post (Berl. 1859).
InÖsterreich-Ungarnunterliegen dem P.ver-
schlossene Briefe und periodische Schriften; inFrank-
r eich: verschlossene und offene Briefe, überhaupt auf-
geschriebene Gegenstände jeder Art; in Großbri-
tannien und Irland: Briefe; in Italien: Briefe,
Kartenbriefe und Postkarten; in der Schweiz: ver-
schlossene Briefe sowie alle andern verschlossenen
Gegenstünde jeder Art (Pakete, Gelder u. s. w.) bis
zum Gewicht von 5 1c^, in der regelmäßigen Per-
sonenbeförderung und in der Beförderung von Rei-
senden durch ExtraPosten. In allen übrigen Ländern
erstreckt sich der P. im allgemeinen auf Briefe und
Postkarten und teilweise auch auf Zeitungen.
Pot (frz., spr. po), Tops; I>. äs ckamws (spr.
pod'schängbr), Nachtgeschirr.
Pot (Pott), Flüssigkeitsmaß; in der Schweiz
- 1,5 1, in Dänemark - 0,9c,6i I.
Pota, altes portug. Maß in Lissabon -- 8,3? I,
in Oporto -- 12,08 I.
Potage (frz., spr. -tahsch'), Suppe.
Potala, Residenz des Dalai-Lama, s. Lhassa.
?otäinoolioern8, s. Maskcnschwein.
I>Ot2.lnoßK1o, s. Otterigcl.
Potaro, südamerik. Fluß, s. Essequibo.
Potafche (Pottasche), s. Kaliumcarbonat.
Potasflum, soviel wie Kalium.
I>ota.to-dnF (engl., spr. -tchto bögg), s. Colo-
Potator (lat.), Säufer. ' ^radokäfer.
I>ot-2.u-tsu (spr. potoföh), die franz. National-
fuppe, eine kräftige Fleischbrühe, die samt dem darin
gekochten Fleisch und Wurzelwerk über geröstetem
Weißbrot angerichtet wird.
Potchefstrom, ehemals Vrijburg, vormals
Hauptstadt der kleinen Republik A. in Transvaal
(Südafrika), jetzt Hauptort des Distrikts P., am Mooi-
River, einem rechten Nebenfluß des Vaal, 1190 in
ü. d. M., in fruchtbarer Gegend, hat etwa 1500 E,