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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Preußen (Geschichte bis 1640)

Verwaltung. Diese freien Bauern führten nach dem Culmer Recht den Namen Kölmer. Der deutsche Adel des Ordens hielt hier im Osten eine enge Verbindung mit dem Bürgertum aufrecht; die Hansa und der Orden gewannen, Hand in Hand gehend, die Herrschaft auf der Ostsee und an deren Küsten.

Pomerellen (Westpreußen), um das die brandenb. Askanier mit dem Polenkönig haderten, erwarb der Orden, indem er sich mit großem diplomat. Geschick in den Streit einmischte (1311). Der Hochmeister Siegfried von Feuchtwangen verlegte die Residenz des Ordens-Hochmeisters von Venedig nach der Marienburg an der Nogat. Der Hochmeister Winrich von Kniprode (1351-82) führte die langen Kämpfe mit den Litauern zu Ende. Das Land wurde vom Orden trefflich verwaltet, Ackerbau und Handel, Schiffahrt und Fischerei nahmen einen großartigen Aufschwung. Als jedoch durch den zum Christentum übergetretenen Polenkönig Wladislaw II. (s. Jagello) Litauen und Polen vereinigt wurden (1386), war der Orden dem Übergewicht dieses großen slaw. Reichs nicht mehr gewachsen, zumal da die in P. eingesessenen Adligen und die stolzen städtischen Patricier, vor allem die Danziger Stadtjunker, des strengen Ordensregiments überdrüssig, zu Polen hinneigten. (S. Deutsche Ritter, Bd. 5; S. 51 b fg.) Um einen Halt in Deutschland zu gewinnen, suchten schließlich die Ordensritter die Hochmeisterwürde auf Sprößlinge deutscher Fürstendynastien zu übertragen. So wurde zuerst (1498) ein Wettiner, darauf 1510 der Markgraf Albrecht (s. d.) von Brandenburg-Ansbach zum Hochmeister erwählt, der sich weigerte, den Eid als Lehnsunterthan des Königs von Polen zu leisten, und nachdem er mehrere Jahre hindurch unglückliche Kriege geführt hatte, sich zu einer ihm von mehrern Seiten (so auch von Luther) angeratenen Staatsveränderung entschloß, die zwar in den äußern Beziehungen zu Polen keine Verbesserung herbeiführte, dagegen der Verfassung des Landes einen ganz andern Charakter verlieb. Er hob 1525 den Orden auf und verwandelte P. in ein erbliches Fürstentum. Der Polenkönig ging darauf ein und übertrug, unter der Bedingung des von Albrecht anerkannten Lehnsverhältnisses, durch den Vertrag von Krakau (8. April 1525) P. dem Markgrafen als weltliches, erbliches Herzogtum. Der Beifall, den dieser Schritt im Lande bei Rittern und Unterthanen fand, war hauptsächlich der großen Verbreitung reformatorischer Ideen in P. zu verdanken. Zu den ersten, die dem Herzog huldigten, gehörten die der Kirchenneuerung zugethanen Bischöfe von Samland und Pomesanien, die von der Regierung ihrer Hochstifte zurücktraten und deren Güter dem Herzog überließen. Dieser gewährte dem Adel und den Städten landständische Rechte. Papst Clemens VII. protestierte zwar heftig gegen die Säkularisation des Ordenslandes, doch blieb Albrecht in ungestörtem Besitz des neuen Herzogtums, führte das luther. Bekenntnis in P. durch und gründete die luther. Universität Königsberg (1544). Auf Herzog Albrecht folgte 1568 sein minderjähriger Sohn Albrecht Friedrich, für den, da er gemütskrank wurde, sein Vormund, der Markgraf Georg Friedrich (s. d.) von Brandenburg-Ansbach, die Regierung übernahm. Georg Friedrich wußte durch seine fränk. Beamten eine gute Verwaltung in Ostpreußen einzuführen und die Übergriffe der Stände einzuschränken. Für den Fall des Aussterbens der fränk. Linie der Hohenzollern hatte 1569 Polen die Mitbelehnung und die Anwartschaft auf P. der brandend. Linie zuerkannt; daher folgten nach dem Tode Georg Friedrichs (1603) die Kurfürsten Joachim Friedrich und Johann Sigismund in der Vormundschaft für den kranken Herzog, und als dieser 1618 starb, ward P. mit Brandenburg (s. d.) zu einem Staate vereinigt.

Seit 1415 befand sich die Dynastie der Hohenzollern in dem Besitz der Kurmark Brandenburg. Dem Kurfürsten Friedrich I. (s. d., 1415-40) war die schwierige Aufgabe zugefallen, das unter der luxemb. Herrschaft gänzlich zerrüttete Land gegen außen sicher zu stellen und im Innern Ordnung und Frieden von neuem zu befestigen. Nach wechselvollen, meist glücklichen Kriegen gegen Mecklenburg und gegen Pommern wurde die Ukermark wieder mit Brandenburg vereinigt. Die an den Adel und andere Gläubiger verpfändeten Ämter und Städte wurden eingelöst, die Ritterschaft wurde zur Huldigung und zur Annahme eines Landfriedens genötigt. Die widerspenstigen selbstbewußten Adelsführer, die von Quitzow, von Puttlitz, von Rochow u. a., wurden mit Gewalt zur Unterwerfung gebracht. Friedrichs Nachfolger als Kurfürst war sein zweiter Sohn, Friedrich II., der Eiserne (s. d., 1440-70), wogegen die fränk. Besitzungen dem dritten Sohne, Albrecht Achilles, zufielen. Wie der Vater den Adel, so demütigte Friedrich II. die Städte in Brandenburg. Die trotzige Hauptstadt Berlin-Cöln erhielt eine zweigeteilte Verwaltung; es wurde ein vom Kurfürsten bestätigter Rat eingesetzt. Der Aufruhr von 1447, der sog. "Berliner Unwille" (s. Berlin, Bd. 2, S. 812 b), endete mit einem völligen Siege des Kurfürsten über die Städter. 1445 erwarb er in der Lausitz Cottbus und Peitz, 1462 wurde ihm im Frieden von Guben die Herrschaft Teupitz überlassen. Besonders wichtig war 1454 die Rückerwerbung der Neumark von dem Deutschen Orden; außerdem erfolgte 1450 der Anfall der Grafschaft Wernigerode. 1470 trat Friedrich II. die Regierung in Brandenburg an seinen Bruder Albrecht Achilles (s. d., 1470-86) ab. Dieser erschien selten in den Marken, bewährte aber, so oft er eingriff, seine feste Thatkraft und seinen Scharfblick. Er gab 1473 das unter dem Namen Dispositio Achillea bekannte Hausgesetz, das die Unteilbarkeit der brandenb. Lande feststellte und für die weitere Ausbreitung des Staates von großer Bedeutung wurde. Den Ständen legte er eine direkte Vermögenssteuer auf, richtete Zollabgaben ein und versuchte auch schon eine indirekte Besteuerung, eine Bierabgabe, einzuführen. Albrecht Achilles und sein Minister Ludwig von Eyb schufen eine für jene Zeit musterhafte Finanzverwaltung. Durch einen glücklichen Krieg zwang der Kurfürst die Pommernherzöge zur Anerkennung der brandenb. Lehnshoheit (1472), dann schlug er den schles. Herzog Hans von Sagan, der in die Neumark eingebrochen war, zurück. Im übrigen überließ er die Regierung Brandenburgs und die Kriegführung gegen Hans von Sagan seinem Sohne Johann Cicero (s. d.). Nach wechselvollen Kämpfen erwarb dieser im Frieden von Kamenz 1482 die bisher schles. Herrschaften Crossen und Züllichau sowie Land und Stadt Sommerfeld. Er folgte 1486 dem Vater als Kurfürst, kaufte 1490 die Herrschaft Zossen und schloß 1493 mit den pommerschen Fürsten den Vertrag von Pyritz, durch den die Oberlehnsherrlichkeit über Pommern in eine event. Erbfolge umgewandelt ward. 1488 legte er, da er sich in Geldnot befand, den Städten eine Bierziese auf, bezwang