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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Preußen (Geschichte 1640-1815)

die altmärk. Städte, als diese sich empörten, mit Waffengewalt und strafte Stendal, Tangermünde, Salzwedel u. a. mit dem Verlust ihrer Privilegien.

Sein Sohn Joachim I. (s. d., 1499-1535) steuerte mit Strenge dem Raubritterwesen des Adels, errichtete 1506 in Frankfurt eine Universität und 1516 in Berlin das Kammergericht als obersten Gerichtshof der Marken. Zwischen dem eindringenden röm. Recht und dem alten deutschen Recht des Sachsenspiegels ward eine Einigung versucht; auf dem Gebiete des Erbrechts gelang eine Kodifikation durch die Constitutio Joachimica von 1527. Die städtische Verwaltung wurde durch Joachim neu geordnet, auch das Steuerwesen geregelt. Ganz ablehnend verhielt er sich gegen die aufkommende prot. Lehre, die er in seinen Landen mit Härte zu unterdrücken suchte. Durch seine Ehe mit der aus dän. Hause stammenden Fürstin Elisabeth hatte Joachim I. für den Fall, daß die männliche Linie in Dänemark ausstürbe, eine Eventualerbfolge aus Schleswig und Holstein erworben. Im Grimnitzer Vertrage von 1529 wurde das Verhältnis zu Pommern endgültig geregelt; es ward bestimmt, daß bei jedem Regierungswechsel in Pommern die Kurfürsten von Brandenburg die Mitbelehnung empfangen und von Herzog und Ständen ihnen die Eventualerbhuldigung geleistet werden sollte für den Fall des Aussterbens der pommerschen Dynastie. Das Gebiet Brandenburgs ward 1524 vergrößert durch Einverleibung der Grafschaft Ruppin. Das Achilleische Hausgesetz verletzend, zweigte Joachim von den kurmärk. Landen die Neumark ab und übertrug diese seinem zweiten Sohne, Johann von Cüstrin, während der älteste, Joachim II., die Kurwürde erbte. Joachim II. (s. d., 1535-71) führte 1539 die Reformation in Brandenburg ein; 1540 erging eine märk. Kirchenordnung, 1552 ward das Konsistorium errichtet. Die Klöster wurden aufgehoben und in kirchliche Ämter umgewandelt. 1537 ging Joachim II. eine Erbverbrüderung mit den piastischen Herzögen von Liegnitz ein, wodurch er die Anwartschaft auf die Fürstentümer Liegnitz, Brieg und Wohlau erlangte. Unterstützt von seinem Kanzler Lampert Distelmeyer (s. d.), erreichte Joachim 1569 nach schwierigen Verhandlungen die Mitbelehnung mit dem Herzogtum P., nach dem Aussterben der dort herrschenden frank. Linie (s. oben). In der innern Verwaltung begann mit der Regierung Joachims ein Niedergang. Unter ihm gewannen die märk. Landstände einen großen Einfluß. Die Verwaltung der drei wichtigsten brandenb. Steuern, des Hufenschosses, des Städtegeldes und des neuen Biergeldes, ging an die Landstände über, nachdem diese die sehr bedeutenden Schulden übernommen hatten, die Joachim II. zum Teil vom Vater ererbt, zum größern Teil aber selbst für Zwecke der auswärtigen Politik, für Festungsbauten und für seinen verschwenderischen Hofhalt gemacht hatte. Weit besser und sparsamer als Joachim in den Hauptlanden schaltete in der Neumark sein Bruder Johann (s. d.), der eine treffliche Verwaltung durchführte und die Herrschaften Beeskow und Storkow für Brandenburg erwarb. Nach dem fast gleichzeitigen Tode der beiden Brüder folgte 1571 Johann Georg (s. d.), der die getrennten Lande von neuem vereinigte. Unter ihm wurden die drei märk. Bistümer Brandenburg, Havelberg, Lebus eingezogen und ihre Güter zu Staatsgütern erklärt. Den Kanzler Distelmeyer behielt auch Johann Georg in seinem Dienst und beauftragte ihn mit der Abfassung eines Gesetzbuches. Wie schon einmal unter Joachim I., wurden auch jetzt wieder alle Juden aus der Mark vertrieben. Auch während der Regierung Johann Georgs wuchs die Macht der Landstände, die durch das ständische Kreditwerk mehr und mehr das gesamte Finanzwesen des Staates in die Hand bekamen. Johann Georgs Nachfolger, der bisherige Administrator von Magdeburg, Joachim Friedrich (s. d., 1598-1608), erneuerte die Bestimmungen der Dispositio Achillea, die sein Vater zu Gunsten der Söhne dritter Ehe hatte umstoßen wollen. Mit dem kinderlosen letzten Erben der fränk. Fürstentümer, mit Markgraf Georg Friedrich (s. d.), wurde 1599 der Geraer Vertrag abgeschlossen. 1603 empfing Joachim Friedrich aus dem Erbe Georg Friedrichs von Ansbach das Fürstentum Jägerndorf nebst den Herrschaften Beuthen und Oderberg; er übertrug diesen oberschles. Besitz 1607 an seinen zweiten Sohn Johann Georg, den frühern prot. Bischof von Straßburg, den spätern "Generalfeldobersten" der Schlesier, der nach der Niederlage am Weißen Berge von den Habsburgern aus Jägerndorf vertrieben wurde. 1603 wurde Joachim Friedrich auch zum Kurator des gemütskranken, letzten Herzogs Albrecht Friedrich und zum Administrator und Gubernator im Herzogtum P. eingesetztes, oben). Außerdem erhielt sein Sohn, der Kurprinz Johann Sigismund, durch die Vermählung mit der Prinzessin Anna, der ältesten Tochter des letzten Preußenherzogs, den nächsten Anspruch auf die Herzogtümer Jülich-Cleve-Berg, da des Kurprinzen Schwiegermutter, die Herzogin Marie Eleonore von P., die Erbin ihres gleichfalls geisteskranken und kinderlosen Bruders, des letzten Herzogs von Cleve, Johann Wilhelm, war. In Hinblick auf die großen Aufgaben der auswärtigen Politik errichtete Joachim Friedrich 1604 ein fürstl. Ratskollegium, den "Geheimen Rat", der, frei von ständischem und provinziellem Einfluß, dem Fürsten zur Seite stehen sollte. Dieser Geheime Staatsrat war die erste Centralbehörde des brandenb.-preuß. Staates. Auf Joachim Friedrich folgte als Kurfürst sein Sohn Johann Sigismund (s. d.). Unter seiner Regierung (1608-19) wurde Brandenburg durch seine Erwerbungen an den äußersten West- und Ostgrenzen Deutschlands in das Getriebe der europ. Politik hineingezogen. Im Nov. 1619 legte Johann Sigismund die Regierung nieder. Sein Sohn Georg Wilhelm (s. d., 1619-40), einer der schwächsten unter den Fürsten des Hohenzollernhauses, war den großen polit. Schwierigkeiten, die der Dreißigjährige Krieg herbeiführte, durchaus nicht gewachsen. Unsicher schwankte er zwischen den streitenden Parteien; seine Lande wurden auf das entsetzlichste verwüstet; für den Krieg gegen die Schweden wurde ein zugleich dem Kurfürsten und dem Kaiser vereidetes brandenb. Heer angeworben; Erfolge aber wurden nicht errungen. Die meuterische Soldateska bedrückte vielmehr das eigene Land und erpreßte von den Einwohnern ihre letzten Mittel. Die Zügel des Regiments entglitten gänzlich den Händen Georg Wilhelms. Er zog sich nach Königsberg zurück. Bei seinem Tode 1640 schien der Kurstaat seiner Auflösung nahe zu sein.

2) Vom Regierungsantritt des Großen Kurfürsten bis zum Wiener Kongreß (1640-1815). Unter diesen trüben Verhältnissen übernahm Friedrich Wilhelm (s. d., 1640-88), später der Große Kurfürst genannt, als 20jähriger Fürst die