Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

422

Preußen (Geschichte 1861-88)

Kompetenzgesetzes von 1876 heben sollte, führte 1881 ein Zwischenfall zum Rücktritt des Grafen Eulenburg (27. Febr.). Sein Nachfolger als Minister des Innern wurde der Kultusminister von Puttkamer, der im Oktober auch zum Vicepräsidenten des Staatsministeriums ernannt wurde. Ein neues Landesverwaltungsgesetz (vom 30. Juli 1883) verschmolz in der mittlern Instanz der Regierungsbezirke den Bezirksrat mit dem Bezirksverwaltungsgericht zu einer Behörde, dem Bezirksausschuß, der somit, ebenso wie der Kreisausschuß, zugleich richterliche und verwaltende Behörde wurde. Es folgte nun die Ausdehnung der Kreis- und Provinzialordnung auf Hannover (1884), Hessen-Nassau (1885), Westfalen (1886), die Rheinprovinz (1887), Schleswig-Holstein (1888) und schließlich selbst auf Posen (1889). Das Charakteristische der hierbei nötigen Modifikationen war, daß die unterste Staffel der Kreisverwaltung einen mehr bureaukratischen Anstrich bekam oder vielmehr behielt. In Posen wurden die Rechte der Selbstverwaltungskörper stark beschnitten; vor allem sollten die Wahlen zu denselben der staatlichen Bestätigung bedürfen.

Das Ziel, das sich die preuß. Finanzverwaltung seit 1878, zuerst unter Hobrecht, dann von 1879 an unter Bitter, und von 1882 bis 1890 unter von Scholz steckte, war die Ausbildung des auf Zölle und Verbrauchssteuern angewiesenen Reichsfinanzsystems dahin zu führen, daß die Matrikularbeiträge der Einzelstaaten herabgesetzt und die daraus sich ergebenden Überschüsse teils zur Entlastung der Kommunen, teils zur Herabminderung der Klassen- und Einkommensteuer verwendet werden könnten. Bereits im Febr. 1881 konnte ein dauernder Steuererlaß von 14 Mill. M. für die Klassen- und die fünf untersten Stufen der Einkommensteuer bewilligt werden. Die Regierung betrieb gleichzeitig den Erlaß eines Verwendungsgesetzes für die aus den steigenden Reichseinnahmen zu erwartenden Auszahlungen; doch fanden die im Dez. 1880 und im März 1882 vorgelegten Gesetzentwürfe damals noch nicht den Beifall des Landtags. Dem im Okt. 1882 neu gewählten Abgeordnetenhause wurde eine neue Vorlage über sofortige Aufhebung der vier untersten Klassensteuerstufen unterbreitet; zur Deckung sollte, da das Tabakmonopol vom Reichstage abgelehnt war, eine provisorisch in P. zunächst einzuführende Licenzsteuer auf geistige Getränke und Tabak dienen. Das Abgeordnetenhaus nahm im Febr. 1883 nur die Befreiung der zwei untersten Stufen an und wies die Regierung auf den Weg der Reform der Einkommensteuer. Der von ihr darauf vorgelegte Entwurf einer Kapitalrentensteuer wurde 1884 in der Kommission des Abgeordnetenhauses begraben. Um die Unterstützung des Centrums bei der Zolltarifnovelle im Reichstage sich zu sichern, mußte die Regierung 1885 auch der sog. Lex Huene (s. Huene) zustimmen. Erst drei Jahre später ermöglichten die Überschüsse, die P. aus der 1887 im Reiche eingeführten Branntweinsteuer zu gute kamen, ein Gesetz vorzulegen (Jan. 1888), das den zur Unterhaltung der Volksschulen Verpflichteten erhebliche Zuschüsse (jährlich 20 Mill. M.) aus der Staatskasse überwies und das Schulgeld, wo es noch bestand, abschaffte. Das Centrum versuchte durch ein Kompromiß mit den Konservativen dies Princip der schulgeldfreien Volksschule, das zugleich ja auch eine Erweiterung des staatlichen Einflusses auf die Volksschule bedeutete, zu durchkreuzen durch den Antrag, Volksschulen mit und ohne Schulgeld nebeneinander bestehen zu lassen und das ganze Gesetz als eine Verfassungsänderung zu erklären. Aber der von den beiden Parteien im Abgeordnetenhause durchgesetzte Beschluß wurde vom Herrenhause (16. Mai 1888) verworfen, und bei der erneuten Verhandlung im Abgeordnetenhause siegte die vom Herrenhause angenommene Fassung, wonach Schulgeld nur dann erhoben werden sollte, wenn der Staatsbeitrag zur Deckung nicht ausreichte und andernfalls eine erhebliche Vermehrung der Kommunal- oder Schulabgaben erforderlich sein würde. In dieser Fassung wurde das Gesetz 14. Juni 1888 vollzogen. 1889 erfolgte bereits eine weitere Erleichterung der Volksschullasten. Die Aufhebung der Reliktenbeiträge der Staatsbeamten (1888), die 1889 auf die Volksschullehrer ausgedehnt wurde, die Verbesserung der Gehälter der Geistlichen (1889) und der untern und mittlern Staatsbeamten (1890) waren weitere Schritte auf diesem Wege, denen alle Parteien zustimmten.

Der Ruf nach billigern Verkehrsstraßen im industriereichen Westen der Monarchie veranlaßte 1883 die Regierung zur Vorlage eines Projekts für den Bau eines Kanals von Dortmund nach den Emshäfen. Es scheiterte damals an dem Widerspruch des Herrenhauses, das statt einer einseitigen Begünstigung des Westens ein allgemeines Kanalnetz verlangte. Ein Schritt dazu war die auch vom Landtage angenommene Vorlage von 1886, die noch eine neue Wasserverbindung zwischen der mittlern Oder und der Oberspree zur gleichmäßigen Begünstigung des westfäl. und des schles. Industrie- und Kohlengebietes in Aussicht nahm. Noch großartiger war das gleichzeitig eingeleitete Werk des der Küstenverteidigung und den Operationen der Kriegsflotte dienenden Nordostseekanals (s. d.).

Gegenüber der auffälligen Zunahme der poln. Agitation und der Beteiligung des Klerus an derselben sowie der zunehmenden Einwanderung aus Russisch-Polen und Galizien schritt die preuß. Regierung zunächst mit Ausweisungsmaßregeln vor, die an 30000 Personen betrafen, und brachte 1886 im Landtage eine Reihe von Gesetzentwürfen zur Bekämpfung der poln. Agitation ein, deren wichtigster das Ansiedelungsgesetz (s. Ansiedelung) war. Die andern Vorlagen übertrugen dem Staate die Anstellung der Lehrer und Lehrerinnen in den Volksschulen der beiden Provinzen und forderten die Mittel zur Errichtung deutscher Fortbildungsschulen. In beiden Häusern wurden die Vorlagen gegen die Stimmen des Centrums, der Freisinnigen und der Polen angenommen. Im selben Jahre begann die auf Grund des Ansiedelungsgesetzes eingesetzte Ansiedelungskommission ihre Thätigkeit, die zwar im weitern Verlauf die ursprünglichen nationalen Erwartungen nur teilweise erfüllte, aber allgemein wirtschaftlich wertvolle Erfahrungen zeitigte. Eine Neueinteilung der Kreise in Posen und Westpreußen, die der Landtag 1887 genehmigte, hatte ebenfalls den polit. Zweck, das Deutschtum zu schützen. Höchst durchgreifend war die 27. Sept. 1887 verfügte Aufhebung des poln. Sprachunterrichts in den Volksschulen. Der Erzbischof Dinder zog sich den Zorn der Polen zu, als er 22. Nov. 1887 auch für die Gymnasien seiner Diöcese deutschen Religionsunterricht verordnete.

Die dän. Agitation in Nordschleswig hatte sich immer auf den Art. V des Prager Friedens ge-^[folgende Seite]