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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Quirlholz - Quittung
dem Orte Oni-08 oder mit cui-ia; derselbe Stamm in
Quirmus, s. d.) hießen ursprünglich die Iltitglieder
der wahrscheinlich vor der röm. Niederlassung ans
dem Palatin bestehenden, dann mit dieser ver-
schmelzenden Gemeinde ans dem Quirinal (s. Rom).
Später ist Q. der Name der röm. Vollbürgersckast,
des p0Mlu8 ^0inann8 (jnii-ito3 oder (Hniritium,
und zwar gerade im Gegensatz zum Heer.
Quirlholz, s. Fruchtholz.
Quirlstellung, s. Blatt wd. 3, S. 85d).
yni 3'oxon3S 8'a.oonss (fr,;., spr. ki serkübs'
sakkühs'), "wer sich entschuldigt, beschuldigt sich"
(verrät durch die Entschuldigung, seine Schuld).
Quisisana (ital., d.d. hier genest man), däusig
Bezeichnung für klimatische Kurorte und in idnen
gelegene Pensionen, Hotels u. s. w. Namentlich be-
kannt ist das königl. Lustschloß Q. bei Castellammare
(s. d.) di Stabia.
ynis, yniÄ, udi, <iuidu8 a.nxi1ii8, our,
ynonioäo, ^aiiÄo? (lat.), s Chrie.
Quisquilien^(lat.), Kleinigkeiten, Lumpereien.
yuis sspa.ra.dit (lat.), "wer wird (sie) tren-
nen", Wahlspruch des cngl. Patrickordens (s. d.).
Yni8 tulerit Vra.ooko8 äs 8oäitiölis
^nsrentV8? (lat.), "wer mag die Gracchen er-
tragen, die über Aufruhr klagen", d. h. wer mag
auf den hören, der das, wogegen er eifert, selbst
thut; Citat aus Iuveuals^"Satiren" (11,24).
yni t^ost) o0N8Siltirs viüetur (lat.), "wer
schweigt, scheint zuzustimmen", von dem wird an-
genommen, daß er zustimmt, Grundsatz des Papstes
Bonifacius VIII. im 6. Buch der "Tekretalen".
Quito (spr. ki-), auch Sau Francisco de Q.,
Hauptstadt der südamerik. Republik Ecuador, unter
0° 14' südl. Br., in 2850 in Scehöhe, nahe dem
östl. Fuß des Vulkaus Pichincha am Mubangare,
auf unebenem Terrain, hat etwa 40000 E., meist
Indianer und Mestizen, eine Kathedrale, Palast
des Erzbischofs, Regierungsgebäude und Rathaus
(^adiläo) an der Plaza mayor, ein ehemaliges Ie-
suitenkollegium, das ein ganzes Straßenquarticr
einnimmt und dessen Kirche mit Säulen, Statuen
und Skulpturen geschmückt ist; ferner ein Seminar-
kollegium San Luis mit Bibliothek und Gemälde-
sammlung; Münze, Wasfenmagazin und mehrere
Klöster. Außerdem besitzt Q. ein ^ol^io XacionHi
(ehemals Dominikanerkollegium San Fernando).
Der Landbau, welcher den größten Teil der Be-
völkerung beschästigt, wird nur von Indianern,
Industrie und Handel vorzüglich von Mestizen be-
trieben. Q. versieht einen großen Teil Südamerikas
mit Heiligen- und andern Bildern, die meist in Ql
gemalt sind. Man verfertigt grobe Tuche, Woll-
und Baumwollgewebe, Strumpfwarcn, Zwirne,
Flechtwerk, Goldschmiedewaren und Konfitüren. Q.
ist der Sitz der obersten Regierungsbehörden, des
höchsten Gerichtshofs, des Kongresses, des Erz-
bischofs von Ecuador und eines deutschen Konsu-
lats. Die Hauptvergnüguugen der uiedcru Volks-
klassen sind Hahncnkämpfe und Stierbetzen. Die
umgebenden Ebenen enthalten viele Gärten und
Viehweiden. Von den Hügeln der Umgebung er-
blickt man acht Echnceberge der Cordillcren.
Quitfchbeere, s. Eberesche. ^keit entledigt.
Quitt (frz. Quitte), frei, ledig, der Verbindlick-
Quitta, Keta oder Kita, Stadt an der Küste
von Nordguinea, zur engl. Kolonie an der Gold-
küste gehörig, liegt im W. der deutschen Kolonie
Togo auf einem-schmalen Landstreifen zwischen dem
Meere und einer Lagune und zählt gegen 4000 E.
Zu Q. befinden sich eine hamburgische und eine
bremiscbe Faktorei.
Quitte, die Frucht des im südlichern Europa
einbeimischen und jetzt auch in Deutschland hier und
da verwilderten gemeinen Quittenbaums (lü/-
äonia vu^avis ^ei's.). Die zu den Rosaceen (s. d.),
Abteilung der Pomeen, gehörige Gattung lüMoniH
unterscheidet sich von der ihr zunächst stehenden Gat-
tung der Apsel- und Birnbäume (s. ?irn8) durch die
blattartigcn, nach der Blütezeit fich vergrößernden
und die Fruckt krönenden Kelchzipfel, durch die viel-
sämigen Fächer der Frucht, durch die knorplig-
bolzige Beschaffenheit des das Kerngehäuse um-
gebenden Fleisches und die aus schleimhaltigen
Zellen bestehende Schale der Samen. Die Blüten
sind groß und stehen einzeln. Die Früchte des ge-
meinen ^uittenbaums sind apfel- (Apfelquitten)
oder birnförmig (Virnquitten, s. Tafel: Kern-
obst, Fig. 7), citrongelb, mit einem graulichen,
lockern, abfallenden Filze bekleidet und haben einen
berben und zusammcnzieheudcu, süßlichen oder säuer-
lichen Geschmack und einen angenehmen, etwas an
Ananas erinnernden Geruch. Dieselben werden nie-
mals roh genossen, wohl aber bereitet man aus
ihnen Marmelade, Gelee oder Sirup. In der Heil-
kunde geben sie als Konserve, Gelee oder Qmttcn-
brot ein kühlendes, einbüllendcs, docb immer etwas
adstriugicrendcs Heilmittel ab. Die Samen (Quit-
te nkernc) enthalten in ihrer Schale eine große
Menge Sckleim (sog. Bassorin), der sich schon mit
kaltem Wasser ausziehen läßt und bei Augenkrank-
beiten, vorzüglich bei Entzündungen, angewendet,
sonst aber auch von Konditoren und zu kosmetischen
Zwecken benutzt wird. In der griech. Mythologie
war der Quittenapfel der Aphrodite geweiht und
ein Geschenk der Liebe. Häufig wird jetzt bei uns
auch der japanische Quitteubaum ((^äoiiia
Mponica I^i-F.), eine im ersten Frühling blühende,
bei uns immer nur strauchige Art mit dornigen
Zweigen, wegen seiner zahlreichen, fast granatroten,
schönen Blüten in Gärten kultiviert; er eignet sich
besonders zur Hcckcubildung. Die kahlen Früchte
baben quittenartigen Geruch und einen den Reinetten
ähnlichen Geschmack und werden in Japan als Obst
gegessen, werden aber bei uus uicht reif.
Quitteuäther, Quitteuessenz, die alkoho-
lische Lösung von Pelargonsäureäther.
Quitteufchleim (^iuoilaFo (^äoniHo), früher
in der Pharmacie viel gebrauchtes Präparat, wird
erhalten durch kaltes Ausziehen von Quittenkernen
mit Rosenwasscr.
Quittieren (srz.), verlassen, aufgeben (ein Amt,
eine Tbätigkeit u. s. w.); eine Quittung ausstellen.
Quittung, im weitesten Sinne das Bekenntnis
über eine empfangene Leistung (s. Empfangschein);
im eugern das schriftliche Bekenntnis des Gläubigers
oder dessen Vertreters, daß eine ihm zustehende
Forderung, namentlich eine Gcldforderung, getilgt
sei, welches für den Schuldner oder dessen Vertreter
ausgestellt und denselben von dem Aussteller oder
dessen Vertreter eingehändigt wird. Ist die Q. eine
öffentliche Urkunde, weil sie von einem öffentlichen
Beamten (über an eine öffentliche Kasse gemachte
Zahlung) innerhalb seines Ressorts ausgestellt, oder
weil die Erklärung des Gläubigers von einem Ur-
kuudsbeamteu ausgenommen oder beglaubigt ist,
so stcbt ihre Echtbcit ohne weiteres fest; der Forde-
rungsberechtigtc hat, wenn er Fälschung behauptet,