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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Reformierte Kirche

herzigster Orthodoxie von dem Züricher Theologen Joh. Heinr. Heidegger 1671 verfaßte "Helvetische Konsensusformel" zwar seit 1675 allmählich von den reform. Schweizerkantonen angenommen, aber bald wieder abgeschafft. Von Katechismen erlangte namentlich der von Calvin verfaßte Genfer Katechismus großes Ansehen und weite Verbreitung, kam aber im 17. Jahrh. auch in der Schweiz selbst wieder außer Gebrauch.

Unter schweren Kämpfen hatte sich die Reformation in den Niederlanden anfangs nach Lutherschem, bald aber nach Calvinschem Vorbild ausgebreitet, das auch das niederländ. Glaubensbekenntnis (Confessio Belgica, 1561) trägt. Als sich gegen die Prädestinationslehre Calvins namentlich durch Jakob Arminius entschiedener Widerspruch erhob, raffte sich die Calvinsche Orthodoxie zum energischen Kampfe gegen die Arminianer (s. d.) zusammen, deren Lehre auf der Dordrechter Synode (s. d.) verworfen wurde und die als Remonstranten außerhalb der Landeskirche weiter bestanden. In Frankreich hatten die reform. Gemeinden die schwersten Kämpfe nach außen zu bestehen. (S. Hugenotten.) Anton de Chandieu, Prediger zu Paris, stellte für sie ein Bekenntnis auf, das als "Gallicarum ecclesiarum confessio fidei" auf einer Synode zu Paris 1559 angenommen und von neuem auf einer Nationalsynode zu La Rochelle 1571 als Bekenntnisschrift der franz.-reform. Gemeinden anerkannt wurde. Erst durch das Edikt von Nantes 1598 erhielten sie Duldung im Staate. Die heftigsten Verfolgungen erneuerten sich aber, als Ludwig XIV. das Edikt wieder aufhob, und erst die Französische Revolution brachte den Reformierten Glaubensfreiheit.

In England, wo die Reformation unter Eduard VI. und nach dem blutigen Regiment der span. Maria durch Elisabeth eingeführt worden war, bildete sich neben der in den Bräuchen vielfach katholisierenden Staatskirche (s. Anglikanische Kirche) eine streng Calvinsche Partei, die sog. Presbyterianer (s. d.), die in Schottland von Anfang an die Oberhand hatten. Die engl. Presbyterianer legten ihren Glauben in der auf Befehl des Langen Parlaments verfaßten Westminsterkonfession von 1648, die schottischen schon früher in der von John Knox verfaßten Confessio Scotica (1560) nieder. In Ungarn hat die reform. Richtung die Oberhand behalten (Confessio Hungarica 1557). Das Gemeindewesen der Waldenser (s. d.) hat sich seit 1532 ebenfalls in reform. Weise entwickelt.

In Deutschland, wo zuerst nur die oberdeutschen Städte sich der Zwinglischen Lehre zugeneigt hatten, gewann der Calvinismus Eingang durch seine Union mit der Melanchthonschen Richtung, die anfangs in der deutsch-evang. Kirche mit der Schule Luthers (s. Lutheraner) um die Herrschaft rang. Namentlich in der Abendmahlslehre hatten schon Melanchthon und Calvin sich miteinander verständigt. Melanchthons Änderungen im 10. Artikel der Augsburgischen Konfession, die anfangs allgemeine Billigung fanden, dienten wesentlich dem Zwecke, die Gemeinschaft mit den Schweizern zu ermöglichen, doch wurden seine Schüler von den strengen Lutheranern seit 1560 mit immer steigender Leidenschaft als Kryptocalvinisten (s. d.) verketzert. Während in Kursachsen und anderwärts die Melanchthonianer oder Philippisten vertrieben und seit 1580 durch die Konkordienformel (s. d.) von der neuen "Lutherischen Kirche" Norddeutschlands förmlich ausgestoßen wurden, hatte in der Pfalz, Anhalt, Hessen und anderwärts das Corpus doctrinae Philippicum (1559), in das die erweiterte Augsburgische Konfession aufgenommen worden war, symbolisches Ansehen erlangt, daher die dortigen Evangelischen unbeschadet ihrer Gemeinschaft mit den Schweizern mit Recht sich als Augsburgische Konfessionsverwandte betrachten durften. Doch wurde die Einführung des von Ursinus und Olevianus verfaßten Heidelberger Katechismus (1563) durch den Kurfürsten von der Pfalz, dem nachmals noch eine Anzahl andere Reichsstände sich anschlossen, von den starren Lutheranern als Abfall zum Calvinismus verurteilt. Allmählich fand auch die Calvinsche Prädestinationslehre in diesen Ländern Eingang, und schon sehr frühzeitig wurde auch die Ordnung des Gottesdienstes nach schweiz. Muster geregelt. So bildeten sich neben den lutherischen eine Reihe von "deutschreformierten" Landeskirchen, die im Westfälischen Frieden (1648) als Augsburgische Konfessionsverwandte Anerkennung fanden, nachdem ihnen schon der Konfessionswechsel des Kurfürsten Johann Sigismund von Brandenburg eine mächtige Schutzwehr geboten. Auch in den Rheinlanden, Nassau, Bremen u. s. w. entstanden reform. Gemeinden.

Die Eigentümlichkeit des reform. Bewußtseins, wie dieselbe mit scharfer Konsequenz nach allen Beziehungen hin ausgeprägt wurde, beschränkt sich nicht auf die schon in der Reformationszeit streitigen Lehrartikel über das Abendmahl, die Person Christi, die Prädestination u. s. w., sondern zieht sich durch alle Teile des Lehrbegriffs hindurch. Aber in der neuern Theologie haben sich reform. und luth. Elemente in ausgedehntem Maße durchdrungen. Die von den Reformierten zuerst ausgebildete Presbyterial- und Synodalverfassung wird auch bei den Lutheranern immer allgemeiner; dagegen zeigen sich auch reform. Gemeinden einer reichern Ausgestaltung des Kultus nicht abgeneigt. Die seit 1817 in Preußen und andern deutschen Staaten erfolgte Einführung der evang. Union (s. d.) war daher durch die Gemeinsamkeit der prot. Grundprincipien wie durch die ganze bisherige Entwicklung hinlänglich gerechtfertigt. In der Schweiz, Frankreich und Holland war eine förmliche Union ebensowenig kirchliches Bedürfnis wie in den anglogerman. Ländern Europas und Amerikas, wo vielmehr die Neigung zu fortschreitender kirchlicher Zersplitterung überwiegt. Doch traten überall dieselben Gegensätze einer streng orthodoxen und einer freiern Richtung wie in Deutschland hervor und konnten bei der größeren Freiheit der Kirche sich ungestörter entfalten. Die Begründung sog. Freikirchen, d. h. vom Staate unabhängiger evang. Gemeinschaften, ging in der franz. Schweiz, Frankreich und Holland von der orthodoxen Partei aus, während die Liberalen an der Staatskirche festhielten. 1875 wurde als Vertretung der sämtlichen R. K. (mit gegen 40 Mill. Mitgliedern) die Presbyterianische Allianz in London gegründet. Der Zusammenhang ist lose; doch ist man 1877, 1880, 1884 und 1888 zu Panpresbyterian Councils zusammen getreten. Organ der Vereinigung war anfangs der "Catholic Presbyterian", jetzt ist es das "Quarterly Register" in Edinburgh. Weit bescheidener an Umfang ist der Reformierte Bund, der 1884 gelegentlich der sechsten Versammlung