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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Repitz - Repräsentativstem
Gemälde: Ermordung des IwanIwanowitsch durch
seinen Vater, Zar Iwan den Schrecklichen, 16. Nov.
1581; ferner Antwortschreiben der Saporoger Ko-
saken an Sultan Mohammed IV., sowie 1889 das
Bild: Der heil. Nikolaus eine Hinrichtung verhin-
dernd. R. hat sich auch als vorzüglicher Porträt-
maler bewährt.
Nepitz, Gestütsvorwcrk von Graditz (s. d.).
Repkow, Repkowifche Ehronik, s. Eike von
Repkow. ftlütigkcit.
Repletion (lat.), Anfüllung, nberfüllung; Voll-
Repll (frz.), frühere Bezeichnung für einen Stütz-
punkt, auf den sich vorgeschobene oder seitwärts
stehende Truppen zu wciterm Widerstände zurück-
ziehen können.
Replik (lat. i-splicÄtia; frz. rep^iie), Erwide-
rung, Entgegnung: im Prozeßverfahren die kläge-
rische Gegenrede auf die Klagbeantwortung des
Beklagten, namentlich das Vorbringen einer neuen
Thatsache seitens des Klägers, welche die Einrede
(s. d.) in ihrer Wirkung aufhebt. So läßt sich einer
Forderung die Einrede der Zahlung, dieser aber die
R. entgegensetzen, daß die Zahlung an jemand ge-
leistet worden, welcher zum Empfang nicht berech-
tigt gewesen sei. Auf die R. kann eine Duplik, auf
diese allenfalls noch eine Triplik und sogarQua-
druplik folgen. Nach der Deutschen Civilprozeh-
ordnung kann die R., wie alle Angriffs- und
Verteidigungsmittel, bis zum Schlufse derjenigen
mündlichen Verhandlung, auf welche das Urteil
ergeht, geltend gemacht werden.
Replizieren (lat.), entgegnen, antworten.
Repnin, Nikolaj Wassiljewitsch, Fürst, russ.
Feldmarschall und Diplomat, geb. 22. März 1734
zu Petersburg, war der Enkel des unter Peter d. Gr.
berühmten Feldmarschalls Fürsten Anikita Iwa-
no witsch R. (geb. 1668, gest. 14. Juni 1726) und
Sohn des Fürsten Wassilij R., der als Ober-
befehlshaber des der Kaiserin Maria Theresia zu
Hilfe geschickten russ. Korps 31. Juli 1748 im Lager
zu Kulmbach starb. Nachdem er am Siebenjähri-
gen Kriege teilgenommen, wurde er 1764 Gesandter
in Berlin, demnächst in Warschau. Während des
Krieges mit der Türkei 1770 nabm er an den Schlach-
ten bei Larga und Kagul teil, eroberte 7. Aug.
Ismail und 2. Sept. Kilia. Am 21. Juli 1774
schloß er den Frieden von Kücük-Kainardza.
Im folgenden Jahre ging er als Gesandter nach
Konstantinopel. Auf dem Kongreß zu Teschen be-
wog er 1779 Osterreich zum Frieden mit Preußen.
Am 18. Sept. 1789 schlug er die Türken am Flusse
Saltscha, brachte 9. Juli 1791 vor Matschin dem
Großwesir eine Niederlage bei und schloß 9. Jan.
1792 den Frieden von Iassy. Hierauf wurde er
Generalgouverneur der Ostseeprovinzen und er-
hielt 1796 den Marschallstab. Er starb 24. Mai
1801 zu Riga. Ihm zu Ehren erhielt 1891 das
15. russ. Infanterieregiment seinen Namen.
Da sein Geschlecht mit ihm in der männlichen
Linie erlosch, so ließ Kaiser Alexander I. den Namen
1801 auf R.s Enkel, den Fürsten Nikolai Wolkonskij,
übergehen, der sich nun Nikolaj Repnin-Wol-
konskij nannte. Derselbe war 1778 geboren und
frühzeitig in den Militärdienst getreten. In der
Schlacht bei Austerlitz führte er ein Garderegiment,
wurde gefangen genommen und erst nach dem Til-
siter Frieden wieder in Freiheit gesetzt. 1809 kam
N. als Gesandter an den westfäl. Hof. Im Feld-
zuge von 1812 führte er die Kavallerie unter Witt-
genstein an der Düna. Nach der Schlacht bei Leip-
zig verwaltete er Sachsen als Generalgouverneur.
Dann wohnte er dem Kongreß zu Wien, 1815 dem
Einzüge der Verbündeten in Paris bei, wurde 1816
Generalgouverneur von Kleinrußland, 1828 Ge-
neral der Kavallerie und trat 1835 in den Reichs-
rat. Er starb im Febr. 1845. Seinen Namen er-
hielt 1891 das 5. russ. Infanterieregiment.
Reponieren (lat), zurücklegen, wieder in die
ursprüngliche Lage bringen (s. Reposition).
Report (eng!.; frz., spr. -pohr), Bericht; im
Vörsenwescn Kurszuschlag (engl. contan^o) bei Pro-
longation von Zeitgeschäften (s. d.). Der sog. Zer-
einnch'.ner zahlt für die hereingenommene Ware
(Wertpapiere) den Liquidationskurs und bekommt
bei der Rückgabe derselben diesen nämlichen Kurs
mit Zuschlag des R. Außerdem genießt er im
Effektenhandel für die Zeit der Prolongation den
Stückzins der betreffenden Papiere. Report-
geschäfte werden von verschiedenen Banken zum
Zweck der vorteilhaften Anlage ihrer flüssigen Gel-
der gemacht und sind vielfach rentabler als Diskont-
und Lombardgeschäfte. Auch Reportarbitra-
gcn zwischen verschiedenen Plätzen kommen häufig
vor. Weiteres s. Deport.
Reporter (engl.), s. Bericht und Berichterstatter.
RePortieren (frz.), zurückbringen; Reportge-
schäfte machen (s.Report); als Reporter thätig sein.
Reposition (lat.), die Wiedereinrichtung eines
verrenkten oder gebrochenen Gliedes; auch das Zu-
rückbringen eines Eingeweidebruchs.
Repösitorlum (lat.), mit Fächern versehenes
Gestell für Bücher, Akten, Flaschen u. s. w.; Re-
p o f i t u r, Ort für R.; Einordnung der Akten u. s. w.
in dieselben. Zurückweisen.
Nepoussieren (frz., spr.-puss-), zurücktreiben,
Repoussoir (frz., spr.-pussöahr), Werkzeug zum
Zurück-, Durchstoßen; Durchschlag; in der Malerei:
dunkler Vordergrund, der den Hintergrund weiter
zurücktreten läßt.
Reppen, Stadt im Kreis Weststernberg des
prcnß. Reg.-Bez. Frankfurt, an der Eilang und den
Linien Frankfurt a. O.-Posen, Breslau-Stettin
und der Nebenlinie R.-Mescritz (66,i km) der Preuß.
Staatsbahnen, Sitz eines Amtsgerichts (Landgericht
Frankfnrt a. O.), hat (1890) 4273 E., darunter 63
Katholiken und 24 Isracliten, Post zweiter Klasse,
Telegraph, ein Rettungshaus; Wollspinnereien,
Tuchmacherei, Kartoffelstärke- und Maschinenfabrik,
Mahl- und Schneidemühlen.
Repphnhn, s. Rebbuhn.
Repräsentant (lat.), Vertreter, Volksvertreter;
Repräsentantenhaus, die Zweite Kammer in
den Vereinigten Staaten von Amerika; Repräsen -
tantcnkammcr, die Zweite Kammer in Belgien.
Repräsentation (lat.), s. Repräsentieren.
Repräsentationskosten, der Auswand für ge-
selligen Verkehr, den gewisse hohe Stellungen ihren
Inhabern auferlegen.
Repräfcntationsrecht, s. Eintrittsrecht.
Repräsentattvsystem, diejenigen den moder-
nen Verfassungen eigentümlichen Einrichtungen,
welche in ihrem systematischen Zusammenhange
die Beseitigung des absoluten Staates durch Her-
stellung einer geordneten Teilnahme des Volks an
der Negierung darstellen. Der Schwerpunkt der-
selben liegt in einer Reihe von gesetzlichen Beschrän-
kungen des Trägers der Staatsgewalt und seiner
Organe bei Ausübung der wichtigsten Regierungs-