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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Repräsentieren; Repressalien; Repressiv; Reprimánde; Reprimieren; Reprise; Reproduktion; Reps; Repsold

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Repräsentieren - Repsold

rechte. Man pflegt dieses System allgemeiner als konstitutionelles und, in der weitern Ausgestaltung, welche es besonders in England und in Belgien gefunden hat, als parlamentarisches System zu bezeichnen. (S. Konstitutionelles System.) Je nachdem der wesentlich einheitliche Körper der Volksrepräsentation selbst wieder in zwei Körper abgeteilt ist oder nicht, spricht man von Ein- oder Zweikammersystem. (S. Landtag.)

Repräsentieren (lat.), etwas vorstellen, jemanden vertreten; mit Würde und Sicherheit auftreten; Aufwand für seine Stellung machen. Davon das Substantiv Repräsentation.

Repressalien (frz. représailles; engl. reprisals), ursprünglich die Ergreifung von Angehörigen eines andern Staates mit ihrer Habe im eigenen Staatsgebiete oder auf hoher See, um sich für eine von jenem Staate oder Angehörigen desselben erlittene rechtswidrige Schädigung die sonst nicht zu erlangende Genugthuung zu verschaffen. Im Mittelalter wurde die Befugnis dazu, wie die gleichbedeutende griech. Androlepsie, dem Verletzten von seiner Obrigkeit durch Letters de représailles erteilt. Seit die erstarkende Staatsgewalt sich solche Maßregeln allein vorbehält, ging das Wort R. in die allgemeinere Bedeutung der Erwiderung einer völkerrechtswidrigen Handlung durch eine an sich ebenso völkerrechtswidrige Handlung über. In diesem Sinne gelten die R. noch heute als ein völkerrechtlich zulässiges Zwangsmittel, finden aber thatsächlich außer im Kriege nur solchen Staaten gegenüber Anwendung, deren innere Zustände überhaupt oder zur Zeit eine Bürgschaft der Rechtsgewährung nicht geben. Auch in dieser Beziehung bleiben reine R., d. h. Maßregeln, die nicht an sich zum Selbstschutze des Verletzten dienlich und unvermeidlich sind, bedenklich und mit der heutigen Gesittung schwer vereinbar, da sie nur zu leicht entweder zum Mißbrauch der Macht vor zuverlässiger Feststellung des Sachverhalts, oder zu gegenseitiger Steigerung der Gewaltthätigkeiten führen. Zu unterscheiden sind die R. von der Retorsion (s. d.), bei der der eine wie der andere Staat mit seinen Maßregeln sich innerhalb seiner völkerrechtlichen Befugnisse hält.

Repressiv (lat.), hemmend, hindernd, steuernd; Repression, Zurückdrängung, Hemmung.

Reprimánde (frz.), Rüge, Verweis.

Reprimieren (lat.), zurückdrängen, hemmen, in Zaum halten.

Reprise (frz.), Zurücknahme, Wiederaufnahme; im Seekriegsrecht die vor erfolgter Kondemnation dem Feinde wieder abgenommene Prise (s. d.). Obwohl völkerrechtlich in diesem Falle die Eigentümer von Schiff und Ladung ihr Recht noch nicht verloren haben, ist in den Gesetzen mancher Staaten, vornehmlich zur Begünstigung der Kaperei (s. Kaper), dem Schiffe, welches die Wiedernahme bewirkt, ein Recht auf die Prife oder einen Wertanteil oder eine Abfindungssumme (droit de recousse) zuerkannt, wenn die Prise vom Feinde bereits in Sicherheit gebracht war. Diese Frage gehört indes nicht ins Völkerrecht, sondern in das Privatrecht eines jeden Staates (vgl. Preuß. Allg. Landr. 1, 9, §§. 203, 208, 210). - R. ist auch Bezeichnung für die Wiederausnahme eines Bühnenstücks und für die Wiederholung in Musikstücken.

Reproduktion (lat.), Wiedererzeugung, besonders die fortwährende Wiedererzeugung der durch fortwährenden Verbrauch verloren gegangenen Körpersubstanz, welche auf Kosten der genossenen Nahrung und der geatmeten Lust geschieht. Die R. findet indes im allgemeinen nur so statt, daß sich neue Substanz zu den bereits bestehenden Geweben hinzufüqt, sich anbildet, nicht aber so, daß ein gänzlich zu Grunde gegangener Körperteil neu gebildet wird. So reproduziert sich, wenigstens beim Menschen und den höhern Tieren, ein zerstörter Knochen, ein ausgeschnittener Muskel oder Nerv nur dann, wenn der Verlust ein geringer ist; ist er bedeutend, so tritt an die Stelle des verloren gegangenen Körperteils das vorzugsweise aus Bindegewebe gebildete Narbengewebe. (S. Narbe.) Über die Neubildung verlorener Körperteile s. Regeneration.

In den graphischen Künsten ist R. die Vervielfältigung irgend eines Originals durch eine Presse. (S. Graphische Künste.) Von besonderer Wichtigkeit sind neuerdings die photomechanischen Vervielfältigungs- oder Reproduktionsverfahren (s. Photographie, S. 117). Die R. gedruckter Werke, früher durch Photolithographie und Phototypie in kostspieliger oder im Änastatischen Druck (s. d.) in ungenügender Weise erzielt, wird jetzt in großer Vollkommenheit in der Kunstreproduktionsanstalt von Karl Reinecke Nachfolger in Berlin bewirkt, und zwar durch Übertragung auf lithogr. Stein vermittelst eines eigenartigen Umdruckverfahrens; selbst die ältesten Drucke werden daselbst in getreuer Nachbildung und beliebiger Anzahl geliefert, ohne daß das Original dabei merklich leidet.

Über R. in der Psychologie s. Gedächtnis.

Reps, Pflanze, s. Raps.

Reps, Gewebe, s. Rips.

Repsold, Johann Georg, Begründer der berühmten Werkstatt für astron. Instrumente in Hamburg, geb. 19. Sept. 1770 in Wremen, kam 1797 als Vermessungsbeamter nach Hamburg, wo er 1798 das Amt eines Spritzenmeisters (Feuerwehrdirektor) erbielt. Neben diesem Amt beschäftigte er sich aus Liebhaberei mit genauen mechan. Arbeiten und gründete um 1800 eine Werkstatt für astron. Instrumente, die einen bedeutenden Ruf erwarb und von seinen Söhnen und Enkeln fortgeführt worden ist. Zu seinen bekanntesten Arbeiten gehören der Meridiankreis in Göttingen, der Apparat zur Messung der geodätischen Basis bei Brahe unter Schumacher und Bessels Pendelapparat. R. gab die Anregung zur Erbauung der 1825 vollendeten städtischen Sternwarte in Hamburg; auch hat er sich um die Verbesserung der Leuchtfeuer an der Elbmündung verdient gemacht. Am 14. Jan. 1830 wurde er bei einem Brande in Ausübung seines Amtes von einstürzendem Gemäuer erschlagen. - Adolf R., zweiter Sohn des vorigen, geb. 31. Aug. 1806 in Hamburg, frühzeitig hervorragend thätig im Geschäft seines Vaters, erhielt nach dessen Tode sein Amt und führte dessen Werkstatt gemeinsam mit seinem ältern Bruder Georg R. (geb. 23. Aug. 1804 in Hamburg, daselbst Aichmeister und später Aichinspektor, gest. 30. Sept. 1884) fort unter der Firma A. & G. Repsold. 1862 trat noch sein ältester Sohn Johann (Hans) Adolf R., geb. 3. Febr. 1838 in Hamburg, mit als Teilhaber ein, nachdem er vorher kurze Zeit an der Altonaer Sternwarte gearbeitet hatte. Als 1868 Georg R. aus der Firma ausschied, trat für ihn der zweite Sohn von Adolf R. ein, Oskar Philipp R., geb. 9. Mai 1842 zu Hamburg. Die Firma lautete nun A. Repsold & Söhne, welchen die Söhne auch