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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Reservepflicht - Resolutionsklage
tragen sie die Uniform ihres Truppenteils, an Helm
und Mütze das Landwehrkreuz (s. d.), nach dem über-
tritt zur Landwehr (s. d.) oder Seewebr (s. d.), in der
sie bis zum erfüllten 39. Lebensjabr bleiben (Land'
Wehroffiziere), die Uniform ihres Truppenteils
und Nummer ihrer Brigade (Infanterie) oder ihres
Armeekorps (Kavallerie) oder die Uniform ihres
Truppenteils (Jäger, Artillerie, Pioniere, Train).
Dem Landsturm (s. d.) gehören sie bis zum voll-
endeten 45. Lebensjahr an. über R. s. ferner Fran-
zösisches Heerwesen und Österreichisch-Ungarisches
Heerwesen. - Vgl. Deutsche Wehrordnung und
Heerordnung vom 22. Nov. 1888 und von Egidy,
Der Offizier, Sanitätsoffizier und Offizieraspirant
des Veurlaubtenstandes (3. Aufl., Dresd. 1889).
Reservepfttcht, s. Reserve.
Reservestoffe, s. Ernährung der Pflanze
(Bd. 6, S. 298d).
Reservieren (lat.), aufbewahren, vorbehalten;
reserviert, zurückhaltend, gemessen.
Reservoir (frz., spr. -wöahr), in der Technik ein
Behälter zur Aufnahme von Wasser, Luft u. s. w.
R. als Sammelteiche, s. Hochwasfer.
As" turtiva., s. I'ni'tivll i-68.
Residönt (lat.), Ministerresident, s. Ge-
sandter. In Niederländisch-Ostindien ist R. der
Titel des Vorstandes einer Residentschaft (Kreis-
regierung).
Residönz (lat.), Wohnort, insbesondere der Ort
(Residenzstadt), wo der Landesfürst seinen blei-
benden Wohnsitz hat (residiert); auch der Sitz
hoher geistlicher Würdenträger heißt R. Im kirch-
lichen Recht versteht man daher unter Residenz -
pflicht die durch das Tridentinum zuletzt normierte !
Verpflichtung für Bischöfe, Pfarrer und Kanoniker,
das ihnen übertragene Amt persönlich zu verwalten
und sich demgemäß am Amts orte oder doch so auf-
zuhalten, daß sie ihre Amtsvcrwaltung regelmäßig
vornehmen können. Die Verletzung der Residenz-
Pflicht ist mit Disciplinarstrafen, insbesondere Ab-
zug von Einkünften, weiterhin Amtsentsetzung be-
droht. Nur formell erteilter Urlaub befreit von der
Residenzpflicht, sowie auch 40jähriger Chordienst
im Domkapitel ^udilatio).
Residuälluft, s. Atmung (Bd. 2, S. 50a).
Residuum (lat.), Rest, Rückstand; insbesondere
der Rest von Elektricität (elektrisch er Rück stand),
der nach der Entladnng einer Leidener Flasche (s. d.)
auf eine gewisse Schlagweite in derselben vorge-
funden wird. Das R. ruhn davon her, daß die
Luftstrecke nicht mehr übergangen werden kann, so-
bald die Spannung bis auf einen gewissen Wert ge-
sunken ist. Wegen der Schwingungen der Elektri-
schen Entladung (s. d.) kann das R. bei positiver
Ladung sowohl positiv als negativ sein, wie von
Öttingen nachgewiesen hat. Aber auch dann, wenn
man eine Flasche durch unmittelbare Berührung
beider Belegungen entladen hat, kommt nach einiger
Zeit wieder ein R. zum Vorschein, das von der
Ladung herrührt, die in das Glas eingedrungen
war. Als elektromagnetisches R. wird bis-
weilen der remanente Magnetismus (s. Elektro-
magnetismus, Bd. 6, S. 7a) bezeichnet.
Resignieren (lat.), entsagen, verzichten, ab-
danken; entsiegeln; resigniert, ergeben, gefaßt;
Resignation, Verzichtlcistnng, Abdankung, Er-
gebung in einen höhern WiUen, in sein Schicksal.
K68iZnHti0 im Sinne von Besitzräumungsvertrag
s. N^68tUCHti0.
Resiliationsklage, soviel wie Resolutions-
Ikssiiia. (lat.), Harz. Mge (s. d.).
Resina, Stadt in der ital. Provinz und im
Kreis Neapel, am Golf von Neapel, am Westfuh
des Vesuv und neben Portici gelegen, Station
Portici-R. der Linie Neapel-Salerno des Mittel-
meernetzes, hat (1881) 13 626, als Gemeinde
15 593 E., viele Villen, das Lustschloß Favorita;
Seidenspinnerei und vorzüglichen Weinbau (La-
crimä Christi). R. ist Ausgangspunkt zum Besuch
des Vesuvs und liegt auf verschiedenen, zusammen
12-30 m mächtigen Lavaschichten, von denen Hcr-
culanum ^s. d.) bedeckt ist. Mkalien.
Resinate, die Verbindungen der Harzsüure mit
Refinatfarben, Verbindungen von harzsauren
Metalloryden mit basischen Anilinfarbstoffen. Sie
werden durch Vermischen einer Harzseifenlosung mit
der Anilinfarbstofflösung (Fuchsin, Methylviolctt,
Brillantgrün, Safranin, Auramin u. ähnl.) und
Fällung mittels einer Metallsalzlösuna, (z. B. Zink-
sulfat) dargestellt. R.sind in Benzol, Äther, Chloro-
form und ätherischen Dlen löslich und bilden damit
Firnisse, die auf glatter Oberfläche rasck zu harten
transparent gefärbten Überzügen eintrocknen. Man
benutzt sie zur Dekoration von Holz, Papier, Leder,
Glas u. s. w. Durch Einwirkung des Lichts ver-
lieren die Farben ihre Löslichkeit in Benzol und er-
leiden Veränderungen, die ihre Verwendung für
heliogr. Roproduktionsverfahren ermöglichen.
Nesineön, Destillationsprodukt des Teeröls, ein
ätherisches, im frischen Zustande farbloses Ol, wel-
ches rein oder in Verbindung mit Salben gegen
chronische Hautkrankheiten benutzt wird.
Resistieren (lat.), Widerstand leisten, ausdauern;
R e si st "5 nz, Widerstand, Gegenwehr. ^Sache.
As" FuÄioä.ta. (lat.), rechtskräftig entschiedene
Reskript (lat.) nannte man im Römischen Reich
die Entscheidung eines Einzelfalls durch den Kaiser;
dieselbe galt für ähnliche Fälle als Gesetz. In
neuerer Zeit wird mit dem Ausdruck im Gegensatz
zu landesherrlichen Verordnungen einerseits und zu
gerichtlichen Entscheidungen andererseits die Ent-
scheidung von Verwaltungsfragen durch den Chef
des Ressorts bezeichnet; namentlich spricht man in
diesem Sinn von Ministerialreskript.
I5es litiAiösa. (lat.), streitige Sache.
A.S8 nnilius (lat., "keines Sache"), herren-
loses Gut (s. Herrenlose Sachen).
Resolut (lat.), entschlossen, fest, herzhaft.
Resolution (lat.), Auflösung, Zerteilung; in
der Medizin die Zerteilung einer Entzündung (s. d.);
ferner Beschluß, besonders die politische, in eine
abschließende Formel gefaßte Meinungsäußerung,
die zwar keine bindende Rechtskraft besitzt, kber eine
moralische Autorität anspricht. Solche R. werden
zuweilen von einzelnen Kammern, zuweilen von
Partei- und Volksversammlungen gefaßt. Auch die
Beschlüsse von wissenschaftlichen, g/werblichen, poli-
tischen, kirchlichen u. dgl. Kongressen pflegen so ge-
nannt zu werden.
Resolution (spr. rlsoljuhsch'n), eine unbewohnte
Insel des arktischen Amerika, 2530 hkin, am östl.
Eingang der Hudsonstraße, vor der Südostspitze
der Meia Incognita (Vafsinland), zwischen 61 und
62° nördl. Br.
Refolutionsklage, im franz. Recht die Klage
auf Auflöfung eines vollkommen synallagmatischen
Vertrags (s. d.) durch gerichtlichen Ausspruch, auf
welchen anzutragen jeder Teil das Recht hat, wenn