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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Reventlow (Mnemotechniker) - Revierstollen

deutschen Reichsgewalt zum Mitglied der Statthalterschaft bestellt. Nach Beselers Abdankung (11. Jan. 1851) führte R. noch kurze Zeit (bis 1. Febr. 1851) die Regierung allein. Von der dän. Regierung des Landes verwiesen, erwarb er in der Niederlausitz das Gut Starzeddel und wurde von König Wilhelm I. als lebenslängliches Mitglied in das preuß. Herrenhaus berufen. Er starb 24. April 1874 in Starzeddel. - Vgl. A. Sach, Friedrich von R. und Hartwig Beseler (Schlesw. 1887).

Reventlow, Beiname des Mnemotechnikers Karl Otto, s. Mnemonik.

Revenue (frz., spr. rew'nüh), Einkommen.

Revenüenhypothek, Hypothek, bei welcher der Gläubiger seine Befriedigung nur aus den Nutzungen des Grundstückes suchen soll (Preuß. Allg. Landr. I, 20, §§. 26, 27). Meistens ist eine solche willkürliche Beschränkung der Hypothek (Ausschluß des Zwangsverkaufs und Beschränkung auf die Zwangsverwaltung) nicht zugelassen. Nur insoweit der Verpfänder als Besitzer eines Stammguts, Fideïkommisses, Lehns u. s. w. über die Substanz nicht verfügen kann, man ihm aber doch die Bestellung einer Hypothek nicht verwehren will, kann derselbe ein dem Inhalte seines eigenen Rechts entsprechendes Nutzungspfandrecht bestellen.

Re vera (lat.), in Wahrheit.

Reverberation (lat.), Zurückwerfung (des Lichts).

Réverbère (frz., spr. rewärrbähr), soviel wie Reflektor (s. d.). Reverberierlaterne, eine mit R. versehene Laterne. Reverberierofen, soviel wie Flammofen (s. d.).

Revere, Giuseppe, ital. Dichter, geb. 1812 zu Triest, studierte in Mailand und ging 1847 nach Turin, wo er mit an der revolutionären Zeitschrift "La Concordia" arbeitete. 1848 beteiligte er sich in Mailand an den polit. Ereignissen, und lebte dann in Susa, Turin und längere Zeit in Genua, bis er nach der Einnahme Roms hier eine Stelle im Ministerium des Auswärtigen erhielt. Er starb 23. Dez. 1889. Seine Schriften, welche Weckung des nationalen Sinnes bezweckten, zeichnen sich durch edle Sprache und geistvolle Charakter- und Situationsschilderungen aus, namentlich die Dramen: "Lorenzine de'Medici" (Mail. 1829), ""I piagnoni e gli arrabiati al tempo de fra Girolamo Savonarola" (ebd. 1843), "Sampiero di Bartelica" (ebd. 1846), "Il marchese di Bedmar" (ebd. 1847), "Drami storici" (Flor. 1860). Außerdem schrieb er das histor. Werk "La cacciata degli Spagnuoli da Siena" (Mail. 1847) und die Sonettsammlungen "Sdegno e affetto" (ebd. 1845), "Nuovi sonetti" (Capolago 1846), "Bozzetti alpini" (Rom 1857), "Marini e paesi" (ebd. 1858), "Persone ed ombre" (Genua 1862) und "Osiride" (Rom 1879).

Reverend (engl., spr. rewwěrěnd), ehrwürdig, hochwürdig, der in England gebräuchliche Titel der Geistlichen.

Reverende (lat.), Priesterrock der evang. Geistlichen.

Reverendus (lat.), ehrwürdig, hochwürdig; Reverendissĭmus, Hochwürdigster.

Reverenz (lat.), Ehrerbietung, Ehrfurchtsbezeigung, Verbeugung.

Rêverie (frz., spr. räw'rih), Träumerei.

Revers (lat.; frz., spr. rewähr), im Geschäftsverkehr ein Gegenschein, in dem die eine Partei der andern, gewöhnlich gegen eine Leistung oder ein Versprechen, eine schriftliche Zusicherung macht, z. B. eine Kündigung nicht oder nur für gewisse Fälle auszuüben, ein Bekenntnis, daß ein schriftlicher abgeschlossener Vertrag simuliert sei, ein Versprechen, den verlegten Schuldschein, aus welchem dem Aussteller des R. keine Forderung mehr zusteht, zurückzugeben, sobald er wieder aufgefunden wird u. dgl. - R. heißt auch die Kehrseite einer Münze, s. Avers. - In der Befestigungskunst ist R. die dem feindliche Feuer abgewendete Seite von Wällen und Gräben. Reverskasematten sind Hohlräume, die mit der Front nach dem Innern der Festung unter dem Wallgang liegen; Reverskaponnieren und Reversgalerien sind Kaponnieren und Galerien, die an der Kontereskarpe erbaut sind, also die Grabenflankierung von rückwärts her bewirken.

Reversbriefe, Reverse oder Reversalien waren vordem solche Landtagsabschiede, in denen die Fürsten, wenn sie außerordentliche Steuerbewilligungen erlangt hatten, feierlich anerkannten, daß ihnen kein Recht, derartige Notbeden zu fordern, zustehe. Da dabei gewöhnlich der Bedingung genügt wurde, streitige Landesfreiheiten außer Zweifel zu setzen, so hießen seitdem Reversalien auch die Versicherungen, in denen ein Fürst beim Antritt seiner Regierung und bei der Huldigung der Stände sich anheischig machte, die Rechte, Freiheiten und Privilegien seiner Unterthanen nicht anzutasten. Früher wurden auch Streitigkeiten zwischen Obrigkeiten, besonders Patrimonialgerichtsherrschaften, wegen behaupteter Übergriffe durch R., welche die beiderseitigen Grenzen festsetzten, erledigt.

Reversieren (lat.), im Sinne von Gegendampf geben, s. Lokomotive (Bd. 11, S. 267 a).

Revestiarium (neulat.), in Kirchen das Ankleidezimmer für den Geistlichen.

Revêtement (frz., spr. -wät'máng), s. Futtermauer.

Revidieren (lat.), prüfend durchsehen (s. Revision).

Revier, Bezirk, Umkreis, begrenzte Strecke, auch Quartier. So bezeichnet man als Compagnierevier den von einer Compagnie in einer Kaserne oder einem Lager eingenommenen Raum, als Revierkranken einen Kranken, der im Gegensatz zu einem Lazarettkranken im Quartier ärztlich behandelt wird u. s. w.

In der Forstwirtschaft ist R. ein ein Wirtschaftsganzes bildender Wald, der nur einem Besitzer gehört und einem Wirtschaftsführer (Revierförster, Oberförster) zur Verwaltung übertragen ist.

Im Seewesen ist R. das Mündungsgebiet eines Flusses, soweit es für Seeschiffe fahrbar ist.

Revierausschuß, im Bergbau ein von der Gesamtheit der Bergwerksbesitzer eines Bergreviers gewähltes Kollegium, das die gemeinsamen Interessen der Bergwerksbesitzer zu wahren und zu vertreten und die Revieranstalten zu verwalten hat; letztere sind gemeinnützige Einrichtungen und Anlagen, wie Revierkassen, Revierstollen, Revierwasserversorgungen; Revierbeamte werden vom R. angestellt, in Preußen heißen so die vom Oberbergamt in einem Bergrevier bestellten Vertreter, die auch die Bergpolizei ausüben. (S. Bergbehörde.)

Revieren sagt man von Hunden, die fleißig entfernt vom Jäger hin und her suchen.

Revierförster, s. Revier und Forstverwaltung.

Revierkranke, s. Revier.

Revierstollen, eine Einrichtung des österr. Bergrechts. Es sind stollenmäßige Baue, durch welche ein ausgedehnteres Bergbaugebiet (Bergrevier) aufgeschlossen oder die mineralische Lager-^[folgende Seite]